In über 50 Paragraphen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Grundsätze der Verkehrsteilnahme in Deutschland. Thematisiert werden mitunter die Geschwindigkeit, das Überholen und das Abbiegen. In diesem Ratgeber beleuchten wir die übermäßige Straßenbenutzung, die in Paragraph 29 StVO festgehalten ist. Welche Vorschriften es diesbezüglich gibt und wie Verstöße gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden, erfahren Sie hier.
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen Paragraph 29 StVO
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
In einem nicht genehmigten geschlossenen Verband gefahren | 25 € | |
Als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür gesorgt, dass die Auflagen eingehalten wurden | 40 € | |
Als Verantwortlicher eine erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 40 € | |
Fahrzeug, welches die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen für Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse überschritt, ohne Erlaubnis geführt | 60 € | 1 |
Fahrzeug, welches bauartbedingt kein ausreichendes Sichtfeld aufwies, ohne entsprechende Erlaubnis geführt | 60 € | 1 |
FAQ: Paragraph 29 StVO
Was ist in Paragraph 29 StVO geregelt?
Paragraph 29 StVO thematisiert die übermäßige Straßenbenutzung. Werden Straßen mehr als üblich beansprucht, wie es unter anderem bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Karnevalsumzügen oder einem Marathon) der Fall ist, braucht es dazu eine Erlaubnis. Der Veranstalter muss dann dafür Sorge tragen, dass die Verkehrsregeln sowie eventuelle Auflagen oder Bedingungen eingehalten werden.
Welche Transporte benötigen eine Erlaubnis nach Paragraph 29 Abs. 3 StVO?
Eine Erlaubnis ist gemäß Paragraph 29 Abs. 3 StVO auch bei Lang-, Großraum- oder Schwertransporten notwendig. Um solche Transporte handelt es sich, wenn Fahrzeuge oder Züge die vom Gesetzgeber als allgemein zulässig angesehenen Grenzen für Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschreiten. Für den Verkehr mit Fahrzeugen, die bauartbedingt kein ausreichendes Sichtfeld aufweisen, ist ebenfalls eine Erlaubnis einzuholen.
Wie werden Verstöße gegen Paragraph 29 StVO geahndet?
Missachten Sie die in Paragraph 29 StVO festgehaltenen Vorschriften, können je nach Verstoß zwischen 25 und 60 Euro Bußgeld auf Sie zukommen. Unter Umständen sind auch Punkte in Flensburg möglich. Welche Regelmissachtung laut Bußgeldkatalog wie streng geahndet wird, verrät Ihnen diese Tabelle.
Welche Regeln legt die StVO in Paragraph 29 fest?
Inhalt
Paragraph 29 StVO weist allgemein drei Absätze auf, wovon der erste jedoch weggefallen ist. Ursprünglich waren verbotene Kraftfahrzeugrennen darin geregelt, diese finden sich allerdings bereits seit 2017 in Paragraph 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) wieder, da sie mittlerweile nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet werden. Schlimmstenfalls folgen darauf bis zu zehn Jahre Haft.
In Paragraph 29 Abs. 2 StVO geht es wiederum um Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen. Sobald Verkehrswege bei einer Veranstaltung mehr als üblich beansprucht werden, muss eine Erlaubnis dafür vorliegen. Dies ist beispielsweise bei einem Marathon oder einem Festumzug der Fall. Damit der reguläre Verkehr nicht behindert wird und die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet bleibt, muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Veranstaltung genehmigen.
Für den Antrag braucht es eine sogenannte Veranstaltererklärung nach Paragraph 29 StVO, die mindestens folgende Fragen beantworten sollte:
- Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich?
- Wie lange soll sie andauern?
- Inwiefern wäre der Verkehr beeinträchtigt?
- Welche Person/en sind verantwortlich?
- Welche Besonderheiten sind zu beachten?
- Liegt ein Versicherungsnachweis vor?
- Auf welcher Strecke soll die Veranstaltung stattfinden?
Dem dritten und letzten Absatz in Paragraph 29 StVO zufolge ist eine solche Erlaubnis auch dann vonnöten, wenn es um Lang-, Großraum- oder Schwertransporte geht. Überschreiten Fahrzeuge oder Züge die vom Gesetzgeber als allgemein zulässig angesehenen Grenzen für Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen, müssen Fahrten damit im Vorfeld abgenickt werden. Dies gilt darüber hinaus auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, die bauartbedingt kein ausreichendes Sichtfeld aufweisen.
Sie haben gegen Paragraph 29 StVO verstoßen?
Verstöße gegen Paragraph 29 StVO können sowohl Verwarnungs- bzw. Bußgelder als auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Fahren Sie beispielsweise in einem geschlossenen Verband, der nicht genehmigt wurde, müssen Sie 25 Euro zahlen. Führen Sie als Verantwortlicher eine Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis durch, obwohl Sie eine solche hätten einholen müssen, kostet Sie das 40 Euro. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Verantwortlicher einer Veranstaltung nicht dafür sorgen, dass die jeweils vorgeschriebenen Auflagen Beachtung finden.
Ein Punkt in Flensburg landet auf Ihrem Konto, wenn Sie ohne Erlaubnis einen Lang-, Großraum- oder Schwertransport durchführen oder das Fahrzeug aufgrund seiner Bauart kein ausreichendes Sichtfeld aufwies. Dieser Verstoß gegen Paragraph 29 StVO zieht außerdem ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.