Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund schwerwiegender Verkehrsverstöße entzogen, zweifelt die zuständige Behörde logischerweise zunächst einmal an Ihrer Fahreignung. Daher stellt sie gewisse Forderungen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bevor sie den Führerschein wieder herausrückt. Aufgrund der damit verbundenen Kosten und Anstrengungen überlegen einige Fahrer, wie sie diese umgehen könnten und fragen sich, ob es bei der MPU eine Verjährung gibt.
FAQ: Verjährung einer MPU
Grundsätzlich nicht. Allerdings verjährt der Verstoß, der zum Führerscheinentzug und damit auch zur Anordnung einer MPU führte, nach spätestens 15 Jahren.
Ja, es ist möglich, den Führerschein ohne MPU zurückzuerhalten. Während dieser Zeit sollten Sie sich allerdings keine neuen Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht leisten, da die Frist sonst unterbrochen wird.
Da 15 Jahre eine lange Zeit sind, kann die Führerscheinbehörde unter Umständen eine erneute Prüfung von Ihnen verlangen, auch wenn der Verstoß, der zur MPU führte, längst verjährt ist.
Wann wird die Anordnung einer MPU als verjährt angesehen?
Inhalt
An und für sich existiert in puncto MPU keine Verjährung. Die Anordnung, an einer solchen Untersuchung teilzunehmen, kann in Deutschland grundsätzlich nicht verjähren. Etwas anderes gilt allerdings in Bezug auf den Verstoß, auf den die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch die MPU folgte.
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die einen Führerscheinentzug bzw. eine Sperrfrist nach sich ziehen, sind dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zufolge an eine gewisse Tilgungsfrist gebunden. Laut § 29 StVG beträgt sie
[…] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.“
Sollte diese Frist also abgelaufen sein, ist die Anordnung einer MPU aufgrund der Verjährung des eigentlichen Verstoßes automatisch nichtig. In der Theorie kann die zuständige Behörde auch daher nach Ablauf der Verjährungsfrist keine MPU mehr von Ihnen verlangen, weil sie nicht einmal von der jeweiligen Tat weiß. Denn diese wird in der Regel nach zehn Jahren aus Ihrer Akte gelöscht.
Gut zu wissen: Dann wird die MPU angeordnet
Wann verjährt die MPU genau? Sind es immer zehn Jahre?
Demzufolge stellt das Warten auf die Verjährung der MPU bzw. des eigentlichen Verstoßes durchaus eine Möglichkeit dar, um die unliebsame Untersuchung zu umgehen. Doch abgesehen davon, dass auffällig gewordene Kraftfahrer ein enorm hohes Maß an Geduld mitbringen müssen, sollten sie auch die folgenden Faktoren nicht außer Acht lassen:
Zwar setzt § 29 StVG in Bezug auf die MPU eine Verjährung von zehn Jahren fest, die Frist kann allerdings zu verschiedenen Terminen starten. Dies bedeutet, dass es durchaus auch länger dauern kann, bis Verkehrssünder ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen können, ohne eine MPU absolviert zu haben.
Doch auch hier muss ein bestimmter Rahmen Beachtung finden. Die Verjährungsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Führerschein wieder erteilt wurde und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Dies bedeutet: Bei der MPU kann die Verjährung durchaus auch einen Zeitraum von 15 Jahren in Anspruch nehmen. Zusätzlich sind daran gewisse Voraussetzungen geknüpft:
- Sie sollten keinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, bevor die Frist abgelaufen ist. Tun Sie dies trotzdem, kann die zuständige Behörde erneut von Ihnen verlangen, dass Sie zuerst eine MPU absolvieren. Die Verjährung tritt in diesem Fall außerdem erst später ein, da sich die jeweilige Frist durch diese Aktion automatisch verlängert.
- Neue Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht sollten absolut tabu sein. Ansonsten wird auch hier die laufende Frist unterbrochen und verlängert sich entsprechend.
- Da 15 Jahre eine sehr lange Zeit sind, kann die Behörde nach Ablauf dieser Frist § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zufolge von Ihnen verlangen, an einer erneuten Führerscheinprüfung teilzunehmen, auch wenn die MPU längst einer Verjährung unterliegt. Dieses Recht hat sie allerdings nur dann, wenn sie annimmt, dass Sie nicht die jeweiligen Fähigkeiten und Kenntnisse aufweisen, die notwendig sind, um ein Auto sicher durch den Straßenverkehr zu steuern.
Hallo
Ich habe meinen Führerschein in August 2002 wegen Btm abgeben müssen. Ich wurde auf der Autobahn angehalten. Angeklagt war ich wegen fahrlässigen Trunkenheit am Steuer. November wurde mir vom Gericht eine Sperrfrist von 10 Monaten und 3 Jahre Bewährung auferlägt. Mpu wurde nicht verlangt. März 2003 wurde eine andere Ermittlung wegen Btm vom 2002 eingestellt. Ich habe bis jetzt auch kein Antrag zur Wiedeterteilung gestellt. Gilt diese 15 Jahre nach dem Sperrfrist,? Sollte ich gleich zur Fahrschule damit die bei der Führerscheinstelle nicht nachforschen oder doch zuerst zur Führerscheinstelle?
Bedanke mich im voraus.