Es existieren mehrere Gründe, weshalb einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Möglicherweise wurden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt oder haben schlichtweg Ihr Flensburger Punktekonto überstrapaziert. Unabhängig von dem Warum stellt die zuständige Behörde allerdings gewisse Anforderungen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), an Sie, wenn Sie Ihren Führerschein zurückhaben möchten. Doch was geschieht, wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind?
FAQ: Bei der MPU durchgefallen
Wenn Sie ein negatives MPU-Gutachten erhalten haben, sollten Sie dies nicht der zuständigen Führerscheinbehörde mitteilen. Schließlich beweist dies, dass Sie zumindest aktuell nicht über das notwendige Maß an Fahreignung verfügen.
Nein. Sie können die MPU nach dem Durchfallen erneut absolvieren, sobald Sie bereit dazu sind.
In diesem Fall können Sie 15 Jahre abwarten und erhalten Ihren Führerschein danach auf ohne MPU zurück. Schließlich gilt der Verstoß, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte, dann in aller Regel als verjährt.
Gut zu wissen: Wann wird eine MPU überhaupt angeordnet?
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind
Inhalt
Eine negatives MPU-Gutachten löst wohl bei allen auffällig gewordenen Kraftfahrern ein und dasselbe Gefühl aus: Enttäuschung. Je nachdem, wie viel Zeit Sie in die Vorbereitung gesteckt, ob Sie möglicherweise sogar Gespräche mit einem Verkehrspsychologen geführt oder sich zusätzlich im Internet belesen haben, ist es natürlich ärgerlich, wenn die MPU negativ ausfällt.
Sie sollten jedoch bedenken: Auch wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind, geht die Welt davon nicht unter. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt ungefähr 50 Prozent und ist somit sehr hoch. Anstatt sich mit Selbstvorwürfen nur noch mehr runterzuziehen, sollten Sie akzeptieren, dass es dieses Mal einfach nicht geklappt hat.
Das MPU-Gutachten fiel zwar negativ aus, mitteilen sollten Sie dies der zuständigen Führerscheinstelle allerdings auf keinen Fall. Schließlich beweist es Ihre zumindest aktuell nicht vorhandene Fahreignung. Selbst wenn die Behörde Ihnen damit drohen sollte, Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abzulehnen, sollten Sie darüber Stillschweigen bewahren, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind und den Nachweis über den negativen Test nicht abgeben.
MPU nicht bestanden: Existiert eine Wartezeit?
Bei der folgenden Frage handelt es sich wohl um die häufigste Frage, die sich Autofahrer stellen, nachdem sie bei der MPU durchgefallen sind: „Wann kann ich wiederholen?“ Bis zum 31. Oktober 2008 standen Verkehrssünder noch unter einem gewissen Druck, wenn sie eine negative MPU hinter sich hatten: Ihnen wurde lediglich ein Zeitraum von 24 Monaten eingeräumt, bis sie die MPU zum zweiten Mal antreten mussten.
Scheiterten sie an dieser Aufgabe, mussten sie erneut eine theoretische sowie eine praktische Führerscheinprüfung ablegen. Doch wie oft kann man die MPU heutzutage wiederholen? Diesbezüglich müssen Sie sich als Autofahrer keine Sorgen mehr machen: Selbst wenn Sie bereits mehrmals bei der MPU durchgefallen sind – eine Sperrfrist oder ähnliches gibt es nicht. Sie müssen erst dann die nächste Untersuchung über sich ergehen lassen, wenn Sie sich dafür bereit fühlen.
Führerschein zurück trotz negativer MPU: Ist das möglich?
Sie sind bei der MPU durchgefallen, möchten es kein weiteres Mal versuchen, aber hätten Ihren Führerschein dennoch gerne zurück? Wenn dies auf Sie zutrifft, können wir Sie zumindest teilweise beruhigen: Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Sie sollten jedoch sehr viel Geduld mitbringen.
Spätestens 15 Jahre nach dem Verstoß, der Sie Ihre Fahrerlaubnis kostete, kommt es zur Verjährung. Demzufolge kann dafür auch keine MPU mehr von Ihnen verlangt werden. In diesem Fall erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, ohne die MPU bestanden zu haben.
hallo,
ich habe eine frage.
ich habe vor knapp 2 Jahren eine MPU gemacht und bin durchgefallen, weil ich es zu lapidar angesehen habe. diesmal habe ich alles gemacht was wirklich wichtig war, für mich, da ich viel über mich selber gelernt habe und reflektieren konnte. wie für die MPU um zu, hoffe ich, endlich zu bestehen.
das ich das negativ gutachten nicht bei der Behörde abgeben soll habe ich verstanden, demnächst habe ich einen neuen Termin, allerdings jetzt bei einer anderen Begutachtungsstelle. Sollte ich da angeben das ich schon mal eine MPU gemacht habe und durchgefallen bin. Sprich, soll ich mein negativ gutachten bei der neuen Begutachtung angeben und somit vorzeigen??
ich habe vor 11 Jahren 2 Fehler gemacht, einmal mit Fahrrad und 2,6 Promille und kurz darauf mit einem gestohlenen Fahrzeug und ungefähr der selben Promille Zahl.
ich habe noch nie einen FS gehabt, jetzt als Vater wird es Zeit, mittlerweile bin ich auch schon 40.
es wäre klasse wenn mir da jemand helfen kann, ich verzweifle langsam und bin mittlerweile ein paar tausend Euro los.
Gruß Daniel
Hallo,
Im Jahr 2005 wurde mir der Führerschein aufgrund wiederholter Fahrt unter Btm-Einfluss und vorbringens einer MPU entzogen. Nach Tilgung des Eintrages im Zentralregister, 09/2020 stellte ich dann den Antrag auf Neuerteilung. Nun aber fordert die Fahrerlaubnissbehörde erneut eine MPU aufgrund von Straftaten aus 2001 und 2002. Letztrichterliche Verurteilung wegen einer Gewaltstraftat (unter Btm-Einfluß 2002) war 2009.
In der Fragestellung zur MPU soll die Frage nach erhöhtem Aggressionspotenzials geklärt werden.
Wie lange können mir diese Straftaten noch vorgeworfen werden? Fällt trotzdem ein Abstinenznachweis an?
Was passiert wenn ich den Antrag zurückziehe?
Verlängern sich etwaige Verwertungs bzw. Tilgungsfristen?
Wäre schön wenn mir diese Fragen beantwortet werden können.
Mit freundlichen Grüßen, Jörg
Ich habe das Medizinisch-Psychologische Gutachten heute erhalten und habe den Termin zur Abgabe meines Führerschein am 12.10. 2018. Nach einer Trunkenheitsfahrt 07/ 2016 mit 1,03 und 03/2017 mit 0,93 Promille
wurde ich zur MBU aufgefordert.
Wie kann ich mich verhalten um den Führerschein zu behalten oder eine erneute MPU anzugehen ohne das die Führerscheinstelle von meinem Nichtbestehen Kenntnis erhält.
Leider kannte ich mich auf Grund der kurzen Fristen nicht entsprechend vorbereiten.Eine Abstinenznachweis hat die Führerscheinstelle nicht gefordert. Die DEKRA beauflagt mich nun einen solche für 1 Jahr nachzuweisen.
Kann ich das Gutachten verschweigen, obwohl die Führerscheinstelle die Unterlagen an diese Stelle geschickt hat?
Hallo Thomas G.
Wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt gilt: mitteilen sollten Sie dies der zuständigen Führerscheinstelle auf keinen Fall. Schließlich beweist es Ihre zumindest aktuell nicht vorhandene Fahreignung. Selbst wenn die Behörde Ihnen damit drohen sollte, Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abzulehnen, sollten Sie darüber Stillschweigen bewahren, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind und den Nachweis über den negativen Test nicht abgeben.
– Die Redaktion