Verkehrssicherheit für Gehörlose: Blitzlicht soll vor nahenden Rettungsfahrzeugen warnen

Rettungsfahrzeuge dürfen im Einsatz die Verkehrsregeln ignorieren und z. B. bei Rot über die Ampel fahren. Das birgt jedoch eine Gefahr für gehörlose Verkehrsteilnehmer, die das Martinshorn nicht wahrnehmen können und deshalb das Herannahen des Einsatzfahrzeugs nicht rechtzeitig bemerken. Technische Innovationen könnten diese Benachteiligung möglicherweise ausgleichen und die Verkehrssicherheit für Gehörlose erhöhen. Erste Ansätze dafür gibt es bereits.

Warnblitzer an Ampelanlagen wird in Würzburg getestet

Mehr Verkehrssicherheit für Gehörlose: Gerade das Überqueren von Fußgängerampeln ist oft gefährlich.
Mehr Verkehrssicherheit für Gehörlose: Gerade das Überqueren von Fußgängerampeln ist oft gefährlich.

Gerade an Ampeln kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen Rettungsfahrzeugen und Gehörlosen. Letztere haben in diesen Situationen oft Grün und vertrauen darauf, dass sie ungehindert losfahren bzw. als Fußgänger die Straße überqueren dürfen. Das Martinshorn, das ein nahendes Rettungsfahrzeug ankündigt, welches seine eigene Rotphase ignorieren darf, überhören sie.

Um die Verkehrssicherheit für Gehörlose und Hörbehinderte zu verbessern, braucht es deshalb auch visuelle Warnsignale, nicht nur akustische. Eine mögliche Lösung hat der Elektriker Marco Ries gefunden: Er entwickelte einen Warnblitzer-Prototypen, der an Ampelanlagen installiert werden kann. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn, blendet das Gerät hell auf und warnt auf die Weise gehörlose Fußgänger, die gerade die Ampel überqueren möchten. Dass dies gut funktioniert, wurde kürzlich an einer vielbefahrenen Ampelkreuzung am Hauptbahnhof von Würzburg demonstriert.

Noch handelt es sich bei dem Warnblitzer zwar lediglich um einen Prototypen, doch der Erfinder plane bereits, die Technologie weiterzuentwickeln. Unterstützung erhält er dabei u. a. vom Arbeitskreis Bayern Barrierefrei 2023 und dem Würzburger Aktivisten Norbert Pfeuffer, der seit Jahren versucht, auf das Problem aufmerksam zu machen. 

Das folgende Video zeigt, wie der Warnblitzer in Würzburg die Verkehrssicherheit für Gehörlose verbessern soll:

Gehörlose schützen durch neue Technologien: DIN 14610 macht’s möglich

Auch Polizeifahrzeuge können die Verkehrssicherheit für Gehörlose einschränken.
Auch Polizeifahrzeuge können die Verkehrssicherheit für Gehörlose einschränken.

Die Idee, die Geräusche im Straßenverkehr automatisch auswerten zu lassen und beim Registrieren eines Martinshorn ein visuelles Warnsignal auszulösen, ist nicht neu. Dies zeigt z. B. ein Projekt am Institut für Mikrosystemtechnik an der Universität Siegen. Laut einem Bericht der ZEIT aus dem Jahr 2010 zielten die Studenten damals darauf ab, einen entsprechenden Mikrochip für den Einsatz als Fahrerassistenzsystem zu entwickeln. Dieser wertete die Straßengeräusche, die von einem am Auto angebrachten Mikrofon erfasst wurden, aus. Registrierte der Algorithmus die typische Tonfolge eines Martinshorns, wurde eine LED-Lampe im Fahrzeuginneren aktiviert, die den Fahrer warnte.

Dass derartige Technologien funktionieren, ist zu einem großen Teil der DIN 14610 zu verdanken. Dank dieser Norm ist die Tonfolge von Martinshörnern nämlich nicht willkürlich, sondern unterliegt festen gesetzlichen Bestimmungen:

  • Die Frequenz darf ausschließlich zwischen 360 und 630 Hz liegen (oder für Musiker: zwischen fis′ und dis″).
  • Das Tonintervall (der Abstand zwischen den beiden Tönen) muss eine reine Quarte sein.

Dank dieser Vorgaben klingen die Martinshörner bundesweit nahezu gleich. Dies erleichtert nicht nur Verkehrsteilnehmern die Wiedererkennung, sondern eben auch Computeralgorithmen. 

Doch obwohl das technische Prinzip bereits vorhanden ist, sind entsprechende Erfindungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Gehörlose bislang noch nicht Standard. Vorstöße wie am Würzburger Hauptbahnhof oder an der Universität Siegern stimmen aber zumindest optimistisch, dass sich in einigen Jahren auch Hörgeschädigte im Straßenverkehr sicherer fühlen könnten.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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