Mietwagen nach einem Unfall: Besteht ein Anspruch?

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Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie das Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes. Für die Beteiligten ist ein Unfall ein großes Ärgernis. Plötzlich gilt es eine Menge zu regeln: Die Absprachen mit der eigenen Versicherung, die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners und vieles mehr.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Bekomme ich einen Mietwagen nach einem Unfall?

Grundsätzlich haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen, sofern Ihr eigenes Kfz für längere Zeit in die Werkstatt muss.

Welche Fahrzeuge darf ich als Mietwagen nutzen?

Es sollte sich bei einem Mietwagen nach einem Unfall in etwa um dasselbe Modell handeln, welches bei der Kollision beschädigt wurde. Es ist also nicht erlaubt, dass Sie einfach ein Luxusfahrzeug anmieten.

Wie lange gilt der Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall?

In aller Regel können Sie den Mietwagen so lange behalten, bis Ihr eigenes Kfz wieder fahrtüchtig ist.

Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall?

Ein Mietwagen nach einem Unfall ist für viele unverzichtbar.
Ein Mietwagen nach einem Unfall ist für viele unverzichtbar.

Und sofern das eigene Auto kaputt ist, stellt sich nicht zuletzt auch noch die Frage, wie Sie sich nun in der Zwischenzeit, in der sich ihr Fahrzeug in Reparatur befindet, fortbewegen sollen.

Die gute Nachricht lautet dabei: Grundsätzlich werden Mietwagenkosten nach einem Unfall erstattet, während sich ihr Kfz in der Werkstatt befindet. Doch es gibt hierbei einige Aspekte zu berücksichtigen.

In welcher Kategorie und für welche Dauer ein Ersatzwagen bei einem Unfall gemietet werden kann, weshalb die Bezeichnung „Leihwagen“ nach einem Unfall eigentlich falsch ist und worauf es sonst noch ankommt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Warum die Bezeichnung „Leihwagen bei einem Unfallschaden“ falsch ist

Der Volksmund spricht immer wieder von einem „Leihwagen“ nach einem Unfall und fragt, wie lange ein solcher vom Schädiger ersetzt wird. Das zugrunde liegende Vertragsverhältnis ist allerdings die Miete und nicht die Leihe, sodass dieser Begriff genau genommen nicht korrekt ist. Richtig ist es also, nicht davon zu sprechen, nach einem Unfall einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen, sondern einen Mietwagen.

Eine Leihe ist immer unentgeltlich, bei einer Miete hingegen wird der Gebrauch einer Sache gegen ein Entgelt eingeräumt.

Wann habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen bei einem Unfall?

Mietwagen nach einem Unfall: Zu fragen ist danach, ob ein solcher erforderlich ist.
Mietwagen nach einem Unfall: Zu fragen ist danach, ob ein solcher erforderlich ist.

Die Frage, ob ein Ersatzwagen nach einem Unfall gemietet werden kann und die entsprechenden Kosten dafür vom Unfallverursacher übernommen werden, sollte als allererstes geklärt werden.

So laufen Sie nicht Gefahr, später doch auf den Kosten für einen Mietwagen sitzen zu bleiben, weil sich ihr eigenes Auto zwecks Reparatur in der Werstatt befand.

Grundsätzlich gilt hierbei, dass die Kosten für einen Mietwagen bei einem unverschuldetem Unfall im Wege des Geldersatzes nach § 249 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstattet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die angefallenen Kosten auch „erforderlich“ waren.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind solche Kosten als erforderlich zu bezeichnen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW 2011, 1947; 2010, 2569).

Die durch die Inanspruchnahme eines Mietwagens entstandenen Kosten sind daher dann zu ersetzen, wenn ein Fahrzeug auch tatsächlich benötigt wurde.

In welchen Fällen gelten Beschränkungen für das Ersatzauto nach einem Unfall?

Der Anspruch auf einen Mietwagen bei einem Unfall kann in einigen Fällen allerdings auch von vornherein ausgeschlossen oder aber beschränkt sein.

Zum einen kommt hierbei das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen, welches besagt, dass ein Geschädigter mit lediglich geringem Fahrbedarf (ca. 20 km pro Tag) grundsätzlich keinen Mietwagen in Anspruch nehmen darf, da die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall hier unverhältnismäßig wären. Wird hingegen ein Pkw aus beruflichen oder privaten Gründen benötigt, so kann der Geschädigte verlangen, dass die Kosten hierfür ersetzt werden. Ausnahmsweise ist dies je nach Einzelfall auch trotz geringer Fahrleistung möglich.

Ferner kann einem Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten auch der Umstand entgegenstehen, dass der Geschädigte einen Zweitwagen zur Verfügung hat. Doch auch die Frage danach ist im Einzelfall näher zu erörtern und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Welche Fahrzeugklasse kann angemietet werden?

Geschädigte fragen sich oft, wie lange sie einen Mietwagen nach einem Unfall erstattet bekommen.
Geschädigte fragen sich oft, wie lange sie einen Mietwagen nach einem Unfall erstattet bekommen.

Bezüglich der Frage, in welcher Fahrzeugklasse ein Mietwagen nach einem Unfall angemietet werden kann, gilt der Grundsatz:

Der Geschädigte kann ein gleichwertiges Fahrzeug anmieten, sprich ein klassengleiches Fahrzeug oder aber das gleiche Modell wie der beschädigte Pkw.

Entscheidend ist hierbei letzten Endes aber die Abrechnung des angemieteten Fahrzeuges. Bei Luxusfahrzeugen kann dem Geschädigten nach der herrschenden Rechtsprechung allerdings auch die Anmietung eines weniger komfortablen Fahrzeugtyps zugemutet werden.

Mietwagen nach einem Unfall: Wie lange darf ein Fahrzeug gemietet werden?

Bezüglich der Frage nach der Dauer, die ein Mietwagen nach einem Unfall angemietet werden kann, gilt der Grundsatz: Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten für die objektiv notwendige Dauer der Reparatur beziehungsweise Ersatzbeschaffung.

Der Geschädigte soll nach einem Unfall nicht schlechter gestellt werden als er ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand stünde. Allerdings soll er auch nicht besser gestellt werden.

Wer keinen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nimmt, kann die Kosten dafür fiktiv abrechnen.
Wer keinen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nimmt, kann die Kosten dafür fiktiv abrechnen.

Wird das Fahrzeug repariert, so umfasst die Dauer, in der Ersatz geleistet wird, neben dem Zeitraum für die Gutachtenerstellung und einer etwaigen Überlegungszeit auch den konkreten Aufenthalt in der Autowerkstatt. Es besteht überdies auch die Möglichkeit, den Schaden nur fiktiv abzurechnen, den Pkw also nicht reparieren zu lassen. In dem Fall ist Mietdauer auf die im Gutachten veranschlagte Zeit begrenzt.

Für einen Mietwagen bei einem Totalschaden gilt eine Besonderheit: Hier ist der im Gutachten kalkulierte Wiederbeschaffungszeitraum maßgebend.

Dieser beträgt bei gängigen Fahrzeugen in etwa 10-14 Tage.

Fazit

Grundsätzlich steht Ihnen also ein Mietwagen nach einem Unfall zu. Um etwaige Regulierungsschwierigkeiten auszuschließen, empfiehlt es sich, vor der Anmietung eines Fahrzeuges Informationen über die jeweils in Betracht kommenden Tarife der Ersatzfahrzeuge einzuholen.

Für Informationen und Tipps rund um das Thema „Mietwagen bei Unfällen“ besuchen Sie bitte diese Seite.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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