Niederlande setzen Smartphone-Blitzer ein – zum ersten Mal in Europa

Die Handynutzung am Steuer ist sowohl in Deutschland als auch in vielen Teilen der Welt verboten und wird mit Sanktionen bedroht. Doch die Täter tatsächlich beim Handyverstoß zu erwischen, ist schwierig und passiert wenn überhaupt oft nur zufällig. Eine neue Technologie ermöglicht nun jedoch die automatische Erkennung. Als erstes Land in Europa setzen die Niederlande jetzt neuartige Smartphone-Blitzer ein.

Smartphone-Nutzung am Steuer erkennen: So funktioniert die Technologie

Als erstes Land Europas setzen die Niederlande ab Montag Smartphone-Blitzer ein, um Handyverstöße zu erfassen.
Als erstes Land Europas setzen die Niederlande ab Montag Smartphone-Blitzer ein, um Handyverstöße zu erfassen.

Ab Montag kommen die neuen Smartphone-Blitzer in den Niederlanden zum Einsatz, der erste auf der A28 zwischen Utrecht und Amersfoort. Die Geräte durchliefen zuvor eine einjährige Testphase. Die Niederlande sind damit das erste Land in Europa, das die neue Technik nutzt. Es folgt dem Beispiel Australiens, wo die Smartphone-Blitzer bereits Ende letzten Jahres in Betrieb genommen wurden.

Und so funktioniert’s: Ein System aus zwei Kameras wird an einer Autobahnbrücke installiert. Die eine Kamera ist so ausgerichtet, dass sie die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst, die zweite fotografiert von schräg oben durch die Windschutzscheibe. Dadurch kann sie erfassen, ob der Autofahrer ein Handy in der Hand hält oder mit der Hand bedient, selbst wenn dieses auf seinem Schoß liegt. Das Gesicht des Fahrers wird dabei nicht fotografiert. Dank Infrarotlicht lassen sich die Blitzer auch nachts problemlos einsetzen.

Für die Auswertung der Fotos wird auf Künstliche Intelligenz (KI) gesetzt: Ein Algorithmus sichtet sämtliche Aufnahmen und sortiert alle Bilder aus, auf denen der Fahrer kein Handy in der Hand hält, sondern zum Beispiel einen Kaffeebecher. Diese werden augenblicklich gelöscht. Nur die Fotos, die laut Algorithmus tatsächlich einen Handyverstoß zeigen, werden gespeichert und anschließend noch einmal von den Beamten persönlich überprüft. Dann wird der Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter verschickt.

Sobald die Niederlande ihre Smartphone-Blitzer in Betrieb nehmen, sollten auch deutsche Autofahrer auf der Hut sein, wenn sie unser Nachbarland besuchen. Denn hier kostet ein Handyverstoß stolze 240 Euro und dieses Bußgeld kann auch in Deutschland vollstreckt werden.

Ist auch in Deutschland mit dem Einsatz der Smartphone-Blitzer zu rechnen?

Bisher setzen nur die Niederlande auf die Smartphone-Blitzer. Eine Einführung in Deutschland ist aktuell nicht in Sicht.
Bisher setzen nur die Niederlande auf die Smartphone-Blitzer. Eine Einführung in Deutschland ist aktuell nicht in Sicht.

Bislang ist nicht geplant, die neuen Blitzer auch in Deutschland einzuführen. Dies dürfte sich ohnehin als schwierig gestalten, da anders als in den Niederlanden bei uns nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung gilt.

In den Niederlanden reicht es deshalb aus, den Fahrzeughalter zu ermitteln (was dank des Kennzeichens möglich ist), um einen Handyverstoß zu ahnden. In Deutschland wäre dazu die Identifizierung des tatsächlichen Fahrers notwendig. Da die Smartphone-Blitzer aufgrund des Kamerawinkels jedoch nicht dessen Gesicht erfassen, lässt sich der Fahrer anhand der Fotos nicht bestimmen.

Warum aber setzen die Niederlande die Smartphone-Blitzer eigentlich ohne Gesichtserkennung ein? Dies hat zum einen technische Gründe: Bei Testläufen im Frühjahr 2019 waren die Kameras aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht in der Lage, die Fahrer deutlich abzulichten. Zum anderen spielt aber auch der Datenschutz eine wichtige Rolle. Es ist somit unwahrscheinlich, dass die neue Technologie in naher Zukunft auch in Deutschland zum Einsatz kommt.

Apropos Gesichtserkennung: Ist es eigentlich erlaubt, mit einer Maske in Deutschland Auto zu fahren? Erfahren Sie es in diesem Video:

Video: Maske am Steuer – erlaubt oder nicht?
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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