Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen: Welche Bußgelder drohen?

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Vor allem deutsche Urlauber fahren oft und gerne nach Polen. Schließlich ist das Land an der Ostsee nur einen Katzensprung von Deutschland entfernt. Bevor Sie die Reise antreten, sollten Sie sich jedoch einen Überblick über die polnischen Verkehrsregeln verschaffen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen haben kann, lesen Sie hier.

Bußgeldtabelle: Zu schnell fahren in Polen

In Polen eine Geschwindig­keitsüber­schreitung begangenBuß­geld
… 20 km/h zu schnellab 50 €
… über 50 km/h zu schnellab 240 €

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen

Welche Tempo­‌limits gelten in Polen?

Welche Geschwindigkeit auf welcher Straßenart in Polen je nach genutztem Kfz maximal erlaubt ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was passiert, wenn Sie in Polen eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen?

Waren Sie beispielsweise 20 km/h zu schnell in Polen und wurden geblitzt, müssen Sie mit mindestens 50 Euro rechnen. Bei einem Tempoverstoß von mehr als 50 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 240 Euro.

Sind polnische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckbar?

Ja, dank eines speziellen Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können die polnischen Behörden Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland eintreiben.

Welche Geschwindigkeiten sind in Polen erlaubt?

Ab wann leisten Sie sich in Polen eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ab wann leisten Sie sich in Polen eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Um von vornherein auszuschließen, dass Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen unterläuft, sollten Sie stets darüber informiert sein, wie schnell Sie mit welchem Kraftfahrzeug wo unterwegs sein dürfen. Eine Übersicht über die geltenden Tempolimits in Polen bietet Ihnen die folgende Tabelle:

Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 TonnenPkw + Anhänger, Wohnmobil über 3,5 Tonnen
innerorts50 km/h*50 km/h*
außerorts90 km/h70 km/h
Schnellstraße100 km/h**80 km/h
Autobahn140 km/h80 km/h
* zwischen 5 und 23 Uhr = 50 km/h, zwischen 23 und 5 Uhr = 60 km/h
** wenn es sich um eine Schnellstraße mit vier Spuren handelt, liegt das Tempolimit für diese Kfz bei 120 km/h

Daraus wird deutlich: Möchten Sie in Polen keine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, reicht es also nicht aus, nur auf die jeweilige Straßenart sowie das genutzte Kfz zu achten. Teilweise spielt es außerdem eine Rolle, zu welcher Tages- bzw. Nachtzeit Sie unterwegs sind. Darüber hinaus können entsprechende Verkehrszeichen stets ein geringeres Tempo vorschreiben.

Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen sanktioniert?

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welches Bußgeld wird in Polen fällig?
Geschwindigkeitsüberschreitung: Welches Bußgeld wird in Polen fällig?

Haben Sie doch einmal nicht aufgepasst und sich versehentlich in Polen eine Geschwindigkeits­über­schreitung geleistet, richten sich die Sanktionen normalerweise danach, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertreten haben. Bei 20 km/h zu schnell müssen Sie mindestens 50 Euro berappen.

Waren Sie sogar 50 km/h schneller unterwegs als erlaubt, beträgt das Bußgeld mindestens 240 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen ist demzufolge um einiges günstiger als in Deutschland, wo dieser Verstoß mindestens 320 Euro kostet. Aber können polnische Bußgelder überhaupt in der Bundesrepublik eingetrieben werden?

Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Sobald eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht ist, können die polnischen Behörden das Bußgeld auch in Deutschland vollstrecken. Dies ist in einem speziellen EU-Vollstreckungsabkommen begründet. Finden Sie also nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid in Ihrem deutschen Briefkasten vor, in dem Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen vorgeworfen wird, sollten Sie diesen keinesfalls einfach in den Papierkorb werfen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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