Ist ein Lkw mit einem digitalen Tachographen ausgestattet, ist der Einsatz der Fahrerkarte für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten verpflichtend. Daher müssen Kraftfahrer, die ohne eine entsprechende Fahrtenschreiberkarte unterwegs sind, mit Sanktionen wegen dem Fahren ohne Fahrerkarte rechnen. Eine Ausnahme kann allerdings bestehen, wenn bei der Fahrerkarte der Chip defekt ist und dieser vom Kontrollgerät nicht mehr erkannt wird.
FAQ: Fahrerkarte defekt
Ja, weist die Fahrerkarte eine Fehlfunktion oder Beschädigung auf, müssen Sie diesen Umstand innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Behörde melden und den Antrag für eine Ersatzkarte stellen.
Der Gesetzgeber erlaubt in solch einer Ausnahmesituation das Fahren ohne Fahrerkarte für üblicherweise 15 Kalendertage. Von der Dokumentationspflicht ist der Fahrer allerdings nicht entbunden. Das bedeutet, ist die Fahrerkarte defekt, muss ein Ausdruck erstellt und ausgefüllt werden. Welche Informationen dabei elementar sind, erfahren Sie hier.
Ob der Lkw-Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte selbst tragen muss, hängt grundsätzlich von der Ursache des Defekts ab. Greift aufgrund von Mängeln die gesetzliche Gewährleistung, fallen keine Gebühren an. Anders sieht es hingegen bei einer unsachgemäßen Handhabung aus.
Fahrerkarte kaputt? So müssen Sie vorgehen!
Inhalt
Zeigt der digitale Tachograph beim Einlegen der Fahrerkarte eine Fehlermeldung an, kann dies auf eine Beschädigung hinweisen. Ändert sich auch durch eine Reinigung der Fahrerkarte nichts an der Anzeige und ist ein Fehler im Kontrollgerät ausgeschlossen, ist davon auszugehen, dass die Fahrerkarte defekt ist. Doch was machen Kraftfahrer, die eh schon ständig unter Zeitdruck stehen, in einer solchen Situation?
Der Gesetzgeber schreibt in einem solchen Fall die Rückgabe der Fahrerkarte vor. Zuständig ist die Behörde, die die Fahrtenschreiberkarte auch ausgestellt hat. Zudem muss innerhalb von sieben Tagen der Antrag für eine Ersatzkarte gestellt werden. Umsetzbar ist dies in der Praxis natürlich nur, wenn der Kraftfahrer auch die Möglichkeit hat, von seinem aktuellen, beruflichen Aufenthaltsort zu seinem Wohnort zu gelangen.
Daher erlauben die gesetzlichen Vorschriften für solche Ausnahmesituationen das Fahren ohne Fahrerkarte. Allerdings gilt diese Sonderregelung bei einer Fahrerkarte mit Defekt üblicherweise nur für maximal 15 Kalendertage. Wird für die Rückkehr ein längerer Zeitraum benötigt, muss dafür ein entsprechender Nachweis erfolgen.
Darüber hinaus ist der Kraftfahrer, nur weil seine Fahrerkarte defekt ist, nicht von seiner für die Lenk- und Ruhezeiten geltende Dokumentationspflicht entbunden. So muss dieser zu Beginn seiner Tour mithilfe des digitalen Tachographen einen Ausdruck erstellen. Dieser enthält bereits die Informationen des genutzten Fahrzeugs. Manuell ergänzt werden müssen hingegen die Angaben zum Fahrer, wie sein Name die Nummer des Führerscheins bzw. der Fahrerkarte sowie eine Unterschrift. Einzutragen sind zudem die Lenk- und Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten, Arbeitsunterbrechungen und sonstigen Arbeitszeiten. Nach dem Ende der Fahrt wird erneut ein Ausdruck erstellt und mit den notwendigen Angaben ergänzt.
Fehlerhafte Fahrerkarten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untersucht. Um das Problem herauszufinden und mögliche Mängel in Zukunft zu vermeiden, ist es sinnvoll, den angezeigten Fehlercode vom Display des Fahrtenschreibers sowie Angaben zum jeweiligen Kontrollgerät zu übermitteln. Denn je nach Anbieter variiert die Bedeutung der Fehlercodes.
Wer zahlt für den Ersatz für die defekte Fahrerkarte?
Wird eine Fahrerkarte beantragt, fallen dafür grundsätzlich Gebühren an. Wie hoch diese ausfallen, hängt grundsätzlich vom Wohnort ab, denn die einzelnen Bundesländer verfügen über unterschiedliche Gebührenverordnungen. So können die Kosten, die üblicherweise vom Kraftfahrer zu tragen sind, zwischen 34 und 44 Euro liegen. Doch wie gestaltet sich dies, wenn die Fahrerkarte defekt ist?
In diesem Fall spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So besteht in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Ausstellung eine sogenannte Garantiezeit, weshalb bei der Ersatzausstellung keine Gebühren erhoben werden. Allerdings schicken die Behörde die Fahrerkarte mit Defekt an das KBA, wo die Ursache der Beschädigung untersucht wird. Stellt sich dabei heraus, dass eine unsachgemäße Handhabung zum Defekt geführt hat, kann ggf. auch noch nachträglich eine Rechnung drohen.
Ist die Garantiezeit bereits verstrichen, fallen für die Ausstellung der Ersatzkarte die vollen Kosten an. Denn eine Ermäßigung für Folgeanträge oder ähnliches gibt es in diesem Fall nicht. Aus diesem Grund sollten Kraftfahrer besonders sorgsam mit ihrer Fahrerkarte umgehen.
Übrigens! Beantragen Sie wegen einer Fahrerkarte mit Defekt eine Ersatzkarte, wird diese in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ausgestellt.