Welche Geschwindigkeit ist in Slowenien zulässig?

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Die Natur ist wunderschön, die Menschen sehr gastfreundlich und den Aktivitäten sind so gut wie keine Grenzen gesetzt: In Slowenien können Sie sowohl im Sommer sonnenbaden oder wandern als auch im Winter die Piste auf Ihren Skiern unsicher machen. Möchten Sie die Reise in das Land im Süden von Europa mit dem Auto antreten, sollten Sie sich jedoch vorher mit den dort geltenden Verkehrsregeln auseinandersetzen. Zu diesen gehört auch die erlaubte Geschwindigkeit in Slowenien, über die wir Sie in diesem Ratgeber informieren.

Bußgeldtabelle: Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit in Slowenien

Geschwindigkeit in Slowenien überschrittenKonsequenzen
… um 20 km/hab 80 €
… um mehr als 50 km/hab 500 €

FAQ: Geschwindigkeiten in Slowenien

Wo liegt das vorgeschriebene Tempo‌limit in Slowenien?

Die zulässige Geschwindigkeit in Slowenien ist zum einen davon abhängig, mit welchem Kfz Sie unterwegs sind und zum anderen, welche Straßenart Sie damit befahren möchten. Aufschluss über das Geschwindigkeitslimit in Slowenien je nach Straße und Kfz gibt Ihnen diese Tabelle.

Was passiert, wenn ich in Slowenien die erlaubte Höchstges‍chwindigkeit ignoriere?

Haben Sie es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien nicht allzu genau genommen und waren z. B. 20 km/h schneller als erlaubt, beginnt das Bußgeld bei 80 Euro. Bei einem Tempoverstoß von über 50 km/h müssen Sie mit mindestens 500 Euro rechnen.

Können Bußgelder aus Slowenien auch in Deutschland vollstreckt werden?

Ein spezielles EU-Vollstreckungsabkommen ermöglicht die Vollstreckung slowenischer Bußgelder auch in Deutschland. Lediglich eine Bagatellgrenze von 70 Euro muss dafür überschritten sein.

Welche Geschwindigkeiten dürfen in Slowenien gefahren werden?

Welche Geschwindigkeit ist in Slowenien einzuhalten?
Welche Geschwindigkeit ist in Slowenien einzuhalten?

In Slowenien ist die Geschwindigkeitsbegrenzung stets abhängig davon, welches Kfz Sie fahren und auf welcher Straßenart Sie damit unterwegs sein möchten. Sie schwankt allgemein zwischen 50 und 130 km/h. Wo die maximale Geschwindigkeit in Slowenien auf welcher Straße mit welchem Kraftfahrzeug liegt, zeigt die folgende Tabelle:

Motor­rad, Pkw, Wohn­mobil bis 3,5 Ton­nenGe­spanne bis 3,5 Ton­nenWohn­mobil und Ge­spanne über 3,5 Ton­nen
inner­orts50 km/h50 km/h50 km/h
außer­orts90 km/h90 km/h80 km/h
Schnell­straße110 km/h100 km/h80 km/h
Auto­bahn130 km/h100 km/h80 km/h

Daraus ergibt sich: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die erlaubte Geschwindigkeit in Slowenien für alle Kraftfahrzeuge gleich. Auf der Autobahn werden die Unterschiede deutlicher: 130 km/h dürfen Sie mit einem Motorrad oder einem Pkw fahren, wobei die zulässige Geschwindigkeit mit einem Gespann in Slowenien hier bei lediglich 100 km/h liegt.

Sie haben in Slowenien gegen das Tempolimit verstoßen?

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die Geschwindigkeit in Slowenien überschritten wurde?
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die Geschwindigkeit in Slowenien überschritten wurde?

Schießen Sie über die jeweils geltende Geschwindigkeitsbeschränkung in Slowenien hinaus, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Doch wo liegt in Slowenien die Strafe, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde? Waren Sie beispielsweise 20 km/h zu schnell, werden mindestens 80 Euro fällig.

Es droht allerdings ein weitaus höheres Bußgeld, wenn in Slowenien die Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschritten wurde: In diesem Fall erwarten Sie mindestens 500 Euro. Wichtig: Sie sollten keinesfalls davon ausgehen, dass Sie die zulässige Geschwindigkeit in Slowenien einfach so überschreiten können, ohne in Deutschland dafür belangt zu werden.

Aufgrund eines EU-Vollstreckungsabkommens können die Behörden slowenische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in der Bundesrepublik eintreiben. Einen Bußgeldbescheid aus Slowenien sollten Sie also nicht ignorieren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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