Hübsche Altstädte, majestätische Berge und weitläufige Strände: Bei einem Urlaub in Polen lassen sich Erholung und Abenteuer perfekt vereinen. Wer das Land in Mitteleuropa mit dem Auto bereisen möchte, sollte sich jedoch im Vorfeld über die polnischen Verkehrsregeln informieren. In diesem Ratgeber haben wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Polen zusammengefasst.
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen die polnische StVO
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | Ab 50 |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Ab 240 |
Rotlichtverstoß | Ab 75 |
Handy am Steuer | Ab 120 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 25 |
Parkverstoß | Ab 25 |
Alkohol am Steuer | Ab 550 |
FAQ: StVO in Polen
An welche Promillegrenze muss ich mich bei Fahrten in Polen halten?
In Polen liegt die Alkoholgrenze bei 0,2 Promille. Bereits bei Werten über 0,5 Promille handelt es sich dort um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert werden kann.
Welche Tempolimits gelten auf polnischen Straßen?
Können Verstöße gegen die StVO in Polen überhaupt in Deutschland geahndet werden?
Ja, dank eines EU-Vollstreckungsabkommens können die Behörden polnische Bußgelder auch in Deutschland eintreiben. Dazu muss normalerweise nur eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein.
Polnische Straßenverkehrsordnung: Die wichtigsten Regelungen
Inhalt
Zwar unterscheidet sich die StVO in Polen kaum von der in Deutschland, allerdings gibt es dennoch kleine aber feine Differenzen. Wie diese genau aussehen und an welche Vorschriften Sie sich grundsätzlich bei Fahrten auf polnischen Straßen halten sollten, erklären wir anschließend.
Unterwegs in Polen: Was die StVO zu Alkohol am Steuer besagt
Neben Wodka und Bier wird in Polen auch sehr gerne Met getrunken. Möchten Sie von jeder regionalen Spezialität einmal kosten, können Sie sich freuen, denn bekanntlich sind alkoholische Getränke dort günstiger als in Deutschland. Alkoholexzesse sollten Sie jedoch tunlichst vermeiden, wenn Sie anschließend noch Auto fahren möchten.
Im Gegensatz zur Promillegrenze, die hierzulande bei 0,5 liegt, sieht die StVO in Polen ein Limit von 0,2 Promille vor. Demzufolge sollten Sie sich eher zurückhalten oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn Sie einen polnischen Abend voller Feuerwasser geplant haben. Schließlich kann bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt werden.
Welche Höchstgeschwindigkeiten sieht die StVO in Polen vor?
Die entsprechenden Maximaltempolimits aus der StVO in Polen richten sich stets nach dem genutzten Kraftfahrzeug sowie der Straße, die befahren werden soll. Zum Teil spielt auch die Uhrzeit eine Rolle. Eine Übersicht darüber, wo Sie mit welchem Kfz wie schnell unterwegs sein dürfen, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind zwischen 5 und 23 Uhr 50 km/h gestattet, zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt die StVO in Polen sogar 60 km/h. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge.
- In Fußgängerzonen oder Wohngebieten schreibt die StVO in Polen häufig eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h für alle Fahrzeuge vor.
- Motorräder, Autos sowie Wohnmobile mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen 90 km/h auf dem Tacho haben. Für Gespanne und Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten 70 km/h als Maximalwert.
- Auf Schnellstraßen sieht die StVO in Polen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Motorrad, Pkw und Wohnmobil (bis 3,5 Tonnen) vor. Ist die Straße vierspurig, dürfen diese Kfz sogar 120 km/h schnell sein. Schwere Wohnmobile sowie Gespanne dürfen höchstens 80 km/h fahren.
- Maximal 140 km/h sind auf polnischen Autobahnen für Pkw, Wohnmobil (bis 3,5 Tonnen) und Motorrad zulässig. Wohnmobile, die mehr wiegen als 3,5 Tonnen, und Pkw mit einem angekoppelten Anhänger müssen sich an ein Tempolimit von 80 km/h halten.
Wichtig: Verkehrsschilder können stets eine geringere Geschwindigkeit vorschreiben. Daher sollten Sie sich nicht nur auf die allgemeinen Angaben aus der StVO in Polen verlassen, sondern auch auf mögliche Schilder achten.
Gravierender Unterschied: Grüner Abbiegepfeil an polnischen Ampeln
Befindet sich ein grüner Leuchtpfeil neben einer roten Ampel, bedeutet dies in Deutschland, dass die betroffenen Kraftfahrer ohne Umschweife rechts abbiegen dürfen, obwohl die Lichtzeichenanlage an und für sie Rot zeigt.
An polnischen Ampeln ist dies jedoch nicht der Fall und Unwissenheit kann schnell zu einem Unfall führen. Stattdessen schreibt die StVO in Polen vor, dass Sie zunächst einmal an der Ampel anhalten müssen und Ihre Fahrt erst dann fortsetzen dürfen, wenn die Kreuzung frei ist.
Sie müssen sich also quasi so verhalten, als würde es sich bei dem grünen Leuchtpfeil um einen deutschen Blechpfeil handeln.
Unfall, Handy, Feuerlöscher: Weitere Pflichten gemäß der StVO in Polen
Sonstige Pflichten, welche die StVO in Polen vorschreibt, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:
- Werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sind Sie laut der StVO in Polen immer dazu verpflichtet, den Vorfall bei der Polizei zu melden. Zum Vergleich: In Deutschland besteht diese Pflicht erst dann, wenn Personen verletzt wurden oder ein größerer Sachschaden vorliegt.
- In Polen erreichen Sie die Polizei nicht unter der Telefonnummer 110, sondern unter 997. Es empfiehlt sich, die Beamten um eine Kopie des polizeilichen Protokolls zu bitten, um diese anschließend der Versicherung für die Regulierung des Schadens zukommen zu lassen.
- Bei Fahrten auf polnischen Straßen sollten Sie darüber hinaus beachten, dass das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben ist. Normalerweise sieht die StVO in Polen diese Verpflichtung zwar nicht für Kraftfahrzeuge vor, die im Ausland zugelassen sind, allerdings ist die Mitnahme dennoch ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Zu guter Letzt gestattet die StVO in Polen – wie auch die in Deutschland – das Telefonieren am Steuer nur mit einer Freisprechanlage.
Sie haben in Polen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen?
Häufig gehen deutsche Kraftfahrer davon aus, sie könnten für Verstöße gegen die StVO in Polen nicht mehr belangt werden, wenn sie sich längst wieder auf deutschem Grund und Boden befinden. Damit liegen sie jedoch falsch.
Ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU macht es möglich, dass polnische Bußgelder auch in der Bundesrepublik eingetrieben werden können. Dazu muss nur eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein.