Wurde Ihnen der Führerschein beispielsweise aufgrund eines überfüllten Punktekontos, Drogen oder Alkohol am Steuer entzogen, geht damit stets eine sogenannte Sperrfrist einher. Bevor diese nicht abgelaufen ist, dürfen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Welche Vorschriften in Bezug auf die „Sperrzeit“ beim Führerschein Beachtung finden müssen, erklären wir im folgenden Ratgeber.
FAQ: Sperrfrist
Wird einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, geht dies mit einer Sperrfrist einher. Innerhalb dieser wird die zuständige Behörde einer Neuerteilung nicht zustimmen.
§ 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Sperrfrist wird für jeden Fall innerhalb des Rahmens individuell bestimmt. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist ist der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich.
Unter gewissen Umständen besteht diese Option. Laut § 69a StGB darf eine Sperrfristverkürzung jedoch frühestens nach drei Monaten stattfinden.
Tschüss Führerschein: Die Sperrfrist verfolgt ein klares Ziel
Inhalt
Es muss schon einiges passieren, damit einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Grund für einen Führerscheinentzug liegt häufig in der Annahme der zuständigen Behörde, der betroffene Fahrer verfüge nicht über die notwendige Eignung, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können.
Um andere Verkehrsteilnehmer und den Verkehrssünder selbst zu schützen, wird es letzterem untersagt, ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern. Damit dieser nicht einfach einen neuen Führerschein beantragt, ohne aus seinen Fehlern gelernt zu haben, stellt die zuständige Behörde neben der verhängten Sperrfrist außerdem gewisse Anforderungen an ihn, bevor sie seinem Antrag zustimmt.
Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?
Welche Vorschriften außerdem in Bezug auf die Sperrfrist beachtet werden müssen und wie lange sie eigentlich dauert, regelt § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dort heißt es unter anderem:
- Eine Sperrfrist kann für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt werden.
- Kam es in den letzten drei Jahren vor dem jeweiligen Verstoß bereits zur Anordnung einer Sperrfrist, muss die darauf folgende mindestens die Dauer von einem Jahr erfüllen.
In besonders schweren Fällen ist sogar eine dauerhafte Sperrfrist möglich. Dazu kommt es allerdings nur in den seltensten Fällen. Außerdem muss einer lebenslangen Sperre meist eine Straftat im Verkehr vorangegangen sein. § 69a Absatz 1 Satz 2 StGB besagt dazu:
Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“
Sperrfrist verkürzen: Geht das?
In gewissen Fällen besteht die Möglichkeit einer Verkürzung der Sperrfrist, um die Fahrerlaubnis früher wiederzubekommen. Dafür muss die zuständige Behörde den jeweiligen Fahrer allerdings als geeignet einstufen, um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Schließlich wurde die Sperrfrist aufgrund des Nicht-Vorhandenseins dieser Eignung angeordnet.