Werden seit dem 01. Mai 2006 neue Fahrzeuge für den gewerblichen Gütertransport zugelassen, müssen diese für die Dokumentation der gesetzlich definierten Lenk- und Ruhezeiten über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Damit diese Geräte kalibriert und gewartet werden können, benötigen die Mechaniker eine spezielle Werkstattkarte.
FAQ: Werkstattkarte
Hierbei handelt es sich um eine Fahrtenschreiberkarte, die ausschließlich in Werkstätten zum Einsatz kommt. Nur mit dieser Karte ist es möglich, die digitalen Fahrtenschreiber einzubauen, zu reparieren und zu kontrollieren.
Je nach Bundesland können die Ausgabestellen der Werkstatt-, Unternehmens- und Fahrerkarten variieren. Zuständig können dabei unter anderem die Fahrerlaubnisbehörde, die Gemeinden, der TÜV oder die DEKRA sein.
Welchen Zweck erfüllt die Werkstattkarte?
Inhalt
Um die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten beim gewerblichen Gütertransport sicherzustellen, müssen Lkw-Fahrer diese dokumentieren. Möglich ist dies bei einem analogen Fahrtenschreiber mithilfe einer Tachoscheibe. Bei neueren Fahrzeugen kommen dafür digitale Tachographen und Fahrerkarten zum Einsatz, die zum einen die Aufzeichnung vereinfachen und zum anderen Manipulationen verhindern sollen. Aus diesem Grund benötigen die Mitarbeiter von Werkstätten für den Einbau, die Reparatur, das Kalibrieren und das Auslesen der Informationen für die Datensicherung eine spezielle Werkstattkarte.
Die Betriebe sind dabei Eigentümer der Werkstattkarte und geben diese an eine einzelne, qualifizierte Fachkraft aus. Der Techniker kann die Fahrteschreiberkarte allerdings nur in Verbindung mit einem Pin verwenden. Um zu verhindern, dass andere Mitarbeiter die Karte nutzen, verschickt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Pin allerdings an die Privatadresse des Technikers.
Die Fachkraft ist auch dazu verpflichtet, die Werkstattkarte vor Diebstahl und Missbrauch zu schützen. Schließlich handelt es sich dabei um ein amtliches Dokument, auf dem allerhand personenbezogenen Daten gespeichert und vermerkt sind. Um welche Informationen es sich dabei unter anderem handelt, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- aufgedruckte Daten
- Name der Werkstatt
- Anschrift der Werkstatt
- Name der Fachkraft
- Gültigkeitsdauer
- Ausstellende Behörde
- Kartennummer
- gespeicherte Daten
- Kartendaten (Kartennummer, Ausstellungsland, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeit)
- Karteninhaberdaten (Name und Anschrift der Werkstatt, Name der Fachkraft, Muttersprache)
- Daten zu den gefahrenen Fahrzeugen
- Fahrertätigkeitsdaten
- Daten zur Arbeitszeit
Übrigens! In regelmäßigen Abständen müssen Sie die Werkstattkarte verlängern, denn die Gültigkeit beträgt grundsätzlich nur ein Jahr. Dafür muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit ein entsprechender Antrag bei der ursprünglichen Ausgabestelle eingereicht werden.
Werkstattkarten beantragen: Was ist dabei zu beachten?
Benötigen Unternehmen für einen neuen Mitarbeiter eine Werkstattkarte, müssen sie diese beantragen. Welche Institution dafür zuständig ist, hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab. So kommen insbesondere die Fahrerlaubnisbehörde, die Gemeinden, der TÜV sowie die DEKRA infrage.
Um sicherzustellen, dass die Herausgabe nur an fachkundige Personen erfolgt, müssen im Antrag für die Fahrerkarte zahlreichen Angaben gemacht und verschiedene Unterlagen beigefügt werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um folgende Dokumente:
- Personalausweises des Unternehmers (Kopie)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
- Anerkennung der Werkstatt gemäß § 57b StVZO
- Personalausweis des Technikers (Kopie)
- Schulungsnachweis des Technikers (nicht älter als 3 Jahre)
- Erklärung zum Arbeitsverhältnis (z. B. Kopie des Arbeitsvertrages)
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Werkstattkarte ausgestellt. Ebenso wie die Fahrerkarte wird die Werkstattkarte vom KBA personalisiert und muss in der Regel anschließend bei der zuständigen Ausgabestelle abgeholt werden.
Kosten der Werkstattkarte: Wie hoch fallen sie aus und wer muss sie zahlen?
Für die Ausstellung einer Werkstattkarte fallen grundsätzlich Gebühren an, welche von der Werkstatt bei der Antragstellung zu bezahlen sind. Wie hoch die Ausgaben dabei im Einzelnen ausfallen, hängt allerdings vom Wohnort bzw. dem zuständigen Bundesland ab. Denn die Kosten setzen sich dabei aus zwei Teilen zusammen: der Gebühr des KBA und dem Verwaltungsanteil der zuständigen Behörde.
Die Gebühr des KBA liegt bei allen Fahrtenschreiberkarten einheitlich bei 12 Euro. Variieren kann allerdings der Verwaltungsanteil, denn dieser ergibt sich aus der Gebührenordnung der Bundesländer. Dieser Umstand führt dazu, dass die Werkstattkarte je nach Wohnort zwischen 30 und 50 Euro kostet.
Da die Gültigkeit der Werkstattkarte auf ein Jahr begrenzt ist, muss jedes Jahr ein Folgeantrag gestellt werden. Die Ausgaben entsprechen dabei in der Regel denen des Erstantrages.
Quellen und weiterführende Links
- KBA