Parken in zweiter Reihe: Teurer Tatbestand seit StVO-Novelle

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen; 4,04 von 5)
Loading ratings...Loading...

Mal eben schnell am rechten Fahrbahnrand anhalten, Geld abholen oder Brötchen beim Bäcker kaufen: Das Zweite-Reihe-Halten ist eine beliebte Methode, seine Erledigungen zu machen, ohne dafür einen Parkplatz suchen zu müssen. Das kann allerdings recht teuer werden. Alles, was Sie über das Parken in zweiter Reihe wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Bußgeldtabelle: Parken in zweiter Reihe

VerstoßBußgeldPunkte
In zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behinderung80 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
... mit Gefährdung90 €1
... Unfall verursacht110 €1

FAQ: In zweiter Reihe parken

Wer darf in der 2. Reihe parken?

Grundsätzlich müssen Sie immer am rechten Fahrbahnrand parken. In der zweiten Reihe ist das jedoch nicht erlaubt. Lediglich für Taxifahrer besteht eine Ausnahme.

Ab wann zählt das Abstellen von Autos als Parken?

Die StVO ist hier eindeutig: Verlassen Sie Ihr Auto oder halten Sie länger als drei Minuten, parken Sie.

Ist Zweite-Reihe-Parken mit Warnblinklicht erlaubt?

Nein, auch das ist verboten. Für das missbräuchliche Verwenden von Schall- oder Warnzeichen können sogar Verwarnungsgelder drohen.

Kurz & Knapp im Video: Parken in zweiter Reihe

Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!
Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!

Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken?

Parken: Die zweite Reihe sollten Sie freilassen, um Bußgelder zu vermeiden.
Parken: Die zweite Reihe sollten Sie freilassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Bevor wir erläutern, ob das Zweite-Reihe-Parken eine Strafe nach sich zieht und wie hoch diese ausfällt, beleuchten wir, welche gesetzlichen Bestimmungen dazu existieren. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft Klarheit. Tatsächlich ist das Parken in zweiter Reihe laut StVO verboten. Denn:

„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

(§ 12 Abs. 4 StVO)

Jeglicher Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann demnach mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.

Auch wenn es für viele Autofahrer und bspw. auch Lieferanten gängige Praxis ist, in zweiter Reihe zu parken und einfach Warnblinklicht einzuschalten, ist dies offiziell verboten. Zwar drücken Ordnungsbeamte gerade bei Lieferanten hin und wieder einmal ein Auge zu, weil sie um den Zeitdruck der Arbeiter wissen, Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen.

Eine Ausnahme für das Parken in zweiter Reihe, das keine Strafe bzw. ein Bußgeld nach sich zieht, besteht laut § 12 Abs. 4 lediglich für Taxifahrer, die Fahrgäste in der zweiten Reihe ein- und aussteigen lassen dürfen.

Zweite-Reihe-Parken: Der Verstoß wird richtig teuer

Bis zum 8. November 2021 war die Ordnungswidrigkeit „Parken in zweiter Reihe“ nicht allzu teuer. Diese wurde jedoch mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 9. November 2021, die zahlreiche Bußgelderhöhungen mit sich brachte, überarbeitet. Zuvor wurde der Verstoß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet. Nun sind es bereits mindestens 55 Euro. Das Bußgeld erhöht sich zudem, wenn zum Parken in der zweiten Reihe

Parken in 2. Reihe: Das Bußgeld beginnt bei 55 Euro.
Parken in 2. Reihe: Das Bußgeld beginnt bei 55 Euro.

hinzukommt. Außerdem werden die Tatbestände zum Parken in zweiter Reihe ergänzt durch „länger als 15 Minuten“ und „länger als 15 Minuten mit Behinderung“, für die jeweils separate Geldbußen verhängt werden.

Bedenken sollten Sie außerdem, dass nun nicht mehr nur Bußgelder für diesen Verstoß verhängt werden. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. So droht beispielsweise beim Parken in zweiter Reihe ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger behindert werden. Daneben wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Übrigens: Parken in zweiter Reihe liegt laut Definition in § 12 Abs. 2 vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder länger als  drei Minuten halten und laut § 12 Abs. 4 nicht am rechten Fahrbahnrand stehen.

Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video

Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.
Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.

Bildnachweise: fotolia.com/© Hanoi Photography

Über den Autor

Female Author Icon
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Bildnachweise