Hauptuntersuchung: Alle Jahre wieder geht’s zum TÜV

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Um für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr gewährleisten zu können, müssen die allermeisten Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Bei dieser kontrolliert ein amtlich anerkannter Prüfer, ob das jeweilige Kraftfahrzeug (Kfz) die gesetzlichen Anforderungen etwa in puncto Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit erfüllt. Welche Punkte bei der Kfz-Hauptuntersuchung genau überprüft werden, welche Kosten dafür anfallen und welche Fristen dabei gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle: TÜV überzogen

VerstoßBußgeldPunkte
HU um 2 bis 4 Monate überzogen15 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen25 €
HU um mehr als 8 Monate überzogen60 €1

Bußgeldrechner für das Überziehen der Hauptuntersuchung

FAQ: Hauptuntersuchung

Wie oft muss ich mit meinem Auto zur Hauptuntersuchung?

Ein Auto muss in der Regel alle zwei Jahre zum TÜV. Weitere Informationen zu den HU-Fristen finden Sie hier.

Was kostet der TÜV?

Die Kosten für den TÜV bei einem Kfz bis zu 3,5 Tonnen zGM liegen je nach Standort und Prüforganisation bei um die 110 bis 120 Euro.

Welche Bußgelder drohen, wenn ich den TÜV überziehe?

Überziehen Sie die HU für ein Motorrad oder ein Auto, drohen bis zu zwei Monate nach dem eigentlichen Termin keine Sanktionen. Mit welchen Konsequenzen Sie danach rechnen müssen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Muss auch ein ungenutztes Auto zur Hauptuntersuchung?

Ja. in einem Urteil Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18 hat das Amtsgericht Zeits festgestellt, dass auch ein ungenutztes Auto fristgerecht zur HU muss.

Im Video: Was droht bei Überziehung vom TÜV-Termin?

Das wird während der Hauptuntersuchung bei einem Auto überprüft

HU: Bei der Untersuchung werden zahlreiche Bauteile auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft.
HU: Bei der Untersuchung werden zahlreiche Bauteile auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft.

Eines vorab: Der Begriff der Hauptuntersuchung wird mit dem TÜV oftmals gleichgesetzt. Beim TÜV handelt es sich jedoch eigentlich um den Technischen Überwachsungsverein, der u. a. die Hauptuntersuchung durchführt. Die HU kann jedoch nicht nur bei einer TÜV-Station durchgeführt werden, sondern beispielsweise auch bei der DEKRA, die eine weitere Prüfgesellschaft ist. Weil die meisten Menschen mit „TÜV“ jedoch die Hauptuntersuchung meinen, verwenden wir die beiden Begriffe in diesem Ratgeber ebenso synonym.

Bei der Hauptuntersuchung bzw. dem TÜV werden zahlreiche technische Einrichtungen und Bauteile auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft. Dazu gehören:

Hauptuntersuchung: Die Plakette zeigt, wann der nächste Termin ansteht.
Hauptuntersuchung: Die Plakette zeigt, wann der nächste Termin ansteht.
  • Reifen, Achsen, Fahrgestell
  • Lenkanlage
  • Warnweste und –dreieck sowie Verbandskasten
  • Bremsanlage
  • Scheiben und Spiegel
  • Lichttechnische Einrichtungen
  • Fahrzeugelektronik

Zu Beginn der Hauptuntersuchung muss jedes Kfz eine Probefahrt durch den Prüfer bestehen. Dieser kann dann bereits erste Mängel, beispielsweise an den Bremsen, feststellen.

Wenn Sie Ihr Kfz für die HU abgeben, händigen Sie dementsprechend die Fahrzeugschlüssel an den Prüfer aus. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollten Sie nicht vergessen. Ratsam ist es auch immer, für nachträglich eingebaute Teile etwa ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) dabei zu haben, sollten diese nicht bereits in den Papieren eingetragen sein.

Hauptuntersuchung: Diese Fristen gelten für Auto, Motorrad und LKW

Die Hauptuntersuchung steht für PKW in der Regel alle zwei Jahre an. Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, muss die erste TÜV-Untersuchung nach 36 Monaten erfolgen. Die nächsten Termine sollten dann in einem zweijährigen Intervall absolviert werden. Soweit zu den HU-Fristen fürs Auto.

Ein Motorrad sollte dem TÜV sowohl nach Erstzulassung als auch darauffolgend jeweils nach zwei Jahren vorgeführt werden. Das gilt auch für Quads und Trikes.

Die Hauptuntersuchung muss beim Motorrad genau wie beim Auto alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Die Hauptuntersuchung muss beim Motorrad genau wie beim Auto alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Die Fristen, zu denen ein Wohnmobil beim TÜV die HU bestehen muss, sind etwas komplizierter:

  • Bei einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis zu 3,5 Tonnen muss ein Wohnmobil zum ersten Mal nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Danach ist diese alle zwei Jahre fällig.
  • Wiegt das Gefährt zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, muss es nach Erstzulassung nach zwei Jahren erstmalig eine HU bestehen. Bis zu sechs Jahre danach ist diese auch weiterhin nur jedes zweite Jahr durchzuführen. Danach steht der Besuch beim TÜV jährlich an.
  • Schwere Wohnmobile ab 7,5 Tonnen zGM müssen von Anfang an jedes Jahr eine HU bestehen.

Die Hauptuntersuchung wird bei LKW und bei Anhängern über 3,5 Tonnen zGM ebenso jährlich durchgeführt. Daneben müssen Anhänger mit mehr als 10 Tonnen  zGM sowie LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zGM halbjährlich eine Sicherheitsprüfung (SP) bestehen.

Was kostet der TÜV?

Die Kosten, die für die Hauptuntersuchung anfallen, variieren je nach Prüfungsgesellschaft und Standort. Sie liegen grob zwischen 110 und 120 Euro für ein Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zGM inklusive der Abgasuntersuchung (AU).

Für ein Motorrad liegen die TÜV-Kosten nicht ganz so hoch. Hier fallen meist zwischen 70 und 80 Euro an.

Je schwerer das Gefährt ist, für das Sie eine HU-Plakette erwerben wollen, desto höher fallen die Kosten für die Untersuchung aus. Denn meist gibt es an einem schweren Kfz auch mehr zu überprüfen, wodurch der Aufwand für den TÜV-Prüfer sich auch entsprechend erhöht.

Was passiert, wenn mein PKW die Hauptuntersuchung nicht besteht?

Das Ergebnis der Hauptuntersuchung wird in Mängelkategorien unterteilt. Anhand dieser und mit den Informationen des Prüfers wissen Sie sofort, ob Sie erneut einen Termin beim TÜV für Ihr Auto vereinbaren müssen, oder ob Sie die Prüfplakette noch vor Ort erhalten. Die Mängel werden in folgende Stufen unterschieden:

Ob Sie mit Ihrem Auto erneut zur Hauptuntersuchung müssen, zeigt Ihnen u. a. der Mängelbericht.
Ob Sie mit Ihrem Auto erneut zur Hauptuntersuchung müssen, zeigt Ihnen u. a. der Mängelbericht.
  1. OM: Ohne Mängel – In diesem Fall bekommen Sie noch vor Ort die TÜV-Plakette.
  2. GM: Geringe Mängel – Auch hier erhalten Sie meist die Plakette. Sie müssen die wenigen geringen Mängel allerdings zeitnah beheben (lassen). Kommen Sie dem nicht nach, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld.
  3. EM: Erhebliche Mängel – Bei erheblichen Mängeln muss Ihr Fahrzeug erneut zur Hauptuntersuchung, damit es das Prüfsiegel bekommt. Innerhalb einer vorgegebenen Frist müssen Sie die Defizite, die auf einer Mängelliste festgehalten werden, korrigieren (lassen).
  4. VM: Gefährliche Mängel – Bei dieser Mängelkategorie liegt eine Verkehrsgefährdung vor. Der Prüfer ordnet dann in der Regel an, keine Fahrt mehr mit dem Auto zu unternehmen, außer um nach Hause oder zur nächsten Werkstatt zu gelangen.
  5. VU: Verkehrsunsicher – Dies ist die denkbar ungünstigste Mängelkategorie für Fahrzeughalter. Der Prüfer muss Ihr Fahrzeug stilllegen und informiert die Zulassungsbehörde.

Sollten Sie bei der Hauptuntersuchung die Plakette nicht beim ersten Mal erhalten, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel zu korrigieren. In dieser Zeit dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem noch nutzen. Führen Sie dafür am besten stets den Mängelbericht mit. So können Sie beispielsweise Verkehrspolizisten bei einer Kontrolle beweisen, dass Sie sich um eine neue HU-Plakette kümmern und den TÜV nicht (weiter) überziehen wollen. Zur Nachprüfung sollten Sie den ursprünglichen HU-Bericht mitnehmen.

Hauptuntersuchung überzogen: Ein Bußgeld wird für Autofahrer ab dem zweiten Monat fällig

Sollten Sie den Termin für die Hauptuntersuchung überziehen, fallen bis zu zwei Monate nach Fälligkeitsdatum zunächst keine Bußgelder an. Der Bußgeldkatalog sieht erst ab dem zweiten Monat eine Sanktion vor, sollten Sie den HU-Termin für ein Fahrzeug überziehen, das keine Sicherheitsprüfung bestehen muss.

Ist dem jedoch so und Sie überschreiten beispielsweise den Termin für einen SP-pflichtigen LKW, fallen sofort 15 Euro Verwarngeld an.

Ein Punkt in Flensburg wird jeweils ab dem achten Monat eingetragen. Dann werden zudem 60 Euro Bußgeld fällig. Ein Fahrverbot droht für diesen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht nicht.

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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