Höchstgeschwindigkeit in Norwegen: Wie schnell ist zu schnell?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen; 4,74 von 5)
Loading ratings...Loading...

Möchten Sie das Königreich Norwegen mit dem Auto erkunden, ist es von besonderer Wichtigkeit, sich im Vorfeld Kenntnisse über die dort geltenden Verkehrsregeln anzueignen. Schließlich möchte sich wohl niemand den Urlaub von einem hohen Bußgeld verhageln lassen. In diesem Ratgeber lesen Sie, wo die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen liegt und womit Sie als deutscher Autofahrer rechnen müssen, wenn Sie sich nicht daran halten.

Bußgeldtabelle: Verstoß gegen das Tempolimit in Norwegen

Höchstgeschwindigkeit in Norwegen überschrittenBußgeld
… um 20 km/hmind. 480 €
… um 50 km/hmind. 1.000 €

FAQ: Höchstgeschwindigkeit in Norwegen

Wie schnell darf man in Norwegen fahren?

Welche Kraftfahrzeuge wo wie schnell in Norwegen unterwegs sein dürfen, erklären wir hier.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung in Norwegen halte?

Wer bei Fahrten in Norwegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit missachtet, muss sich auf vergleichsweise hohe Bußgelder einstellen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h zieht in der Regel mindestens 480 Euro nach sich. Waren Sie sogar 50 km/h zu schnell, müssen Sie mindestens 1.000 Euro berappen.

Können norwegische Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden?

Nein. Da Norwegen nicht zur Europäischen Union gehört, hat das EU-Vollstreckungsabkommen hier keine Gültigkeit. Norwegische Bußgelder können daher nicht in Deutschland vollstreckt werden. Reisen Sie erneut nach Norwegen, können sich allerdings Probleme ergeben, wenn Sie das entsprechende Bußgeld nicht gezahlt haben.

Unterwegs in Norwegen: Welches Tempolimit ist maßgeblich?

Welche Höchstgeschwindigkeit muss in Norwegen Beachtung finden?
Welche Höchstgeschwindigkeit muss in Norwegen Beachtung finden?

Welche Höchstgeschwindigkeit in Norwegen auf welchen Straßen und für welche Kraftfahrzeuge gilt, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sind maximal 50 km/h erlaubt.
  • Auf Landstraßen in Norwegen findet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h Anwendung.
  • Auf Schnellstraßen sowie Autobahnen dürfen Sie höchstens 100 km/h fahren.
  • Sind Sie mit einem Pkw mit Anhänger oder einem Wohnwagen unterwegs, liegt die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen außerorts auf jeder Straße bei 80 km/h.

Sofern die jeweiligen Umstände des Straßenverkehrs danach verlangen, etwa an Unfallschwerpunkten, können Schilder auch geringere Geschwindigkeiten vorschreiben. Daher sollte Ihr Augenmerk nicht nur der entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung in Norwegen gelten, sondern ebenfalls den vorhandenen Verkehrsschildern.

Sie haben die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen ignoriert?

Was passiert, wenn Sie sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen halten?
Was passiert, wenn Sie sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen halten?

Die Sanktionen fallen relativ hoch aus, wenn Sie in Norwegen die erlaubte Höchstgeschwindig­keit missachten. Waren Sie beispielsweise 20 km/h zu schnell, müssen Sie mindestens 480 Euro zahlen.

Zum Vergleich: In Deutschland kostet Sie der gleiche Verstoß außerorts 30 Euro und innerorts 35 Euro. Begehen Sie sogar eine Geschwindig­keitsüberschreitung von 50 km/h in Norwegen, kommen mindestens 1.000 Euro auf Sie zu.

Auf deutschen Straßen müssten Sie lediglich 160 Euro (außerhalb geschlossener Ortschaften) bzw. 200 Euro (innerhalb geschlossener Ortschaften) aufbringen. Hinzu kämen in beiden Fällen jeweils zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Wichtig: Da kein Vollstreckungsabkommen zwischen Norwegen und Deutschland besteht, können norwegische Bußgelder nicht in der Bundesrepublik eingetrieben werden! Sie könnten jedoch Probleme bekommen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit in Norwegen überschritten haben und nach einer kurzen Zeit erneut einreisen möchten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise