Verkehrssünder haben mitunter die Hoffnung, ein Fahrverbot etwa wegen beruflicher Unzumutbarkeit abwenden zu können. Doch ist diese Hoffnung berechtigt? Das Verbot zum Führen von Kfz soll schließlich dafür sorgen, dass der jeweilige Autofahrer aus seinen Fehlern lernt und sich künftig eher an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere gesetzliche Vorschriften hält. Daher stellt sich unter Umständen die Frage, ob ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot tatsächlich eine Möglichkeit ist, etwa nach einer Ordnungswidrigkeit weiterhin mobil zu bleiben. Wir geben die Antwort im Folgenden.
FAQ: Doppeltes Bußgeld anstelle eines Fahrverbotes
Ja, es ist grundsätzlich möglich, ein Fahrverbot zu umgehen und dafür eine höhere Geldbuße zu erhalten.
Dies hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zu Ihrem konkreten Fall beraten.
Das ist zwar der Regelfall, die entsprechende Verordnung sieht allerdings etwas anderes vor. Lesen Sie hier mehr dazu.
Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen
In bestimmten Fällen kann ein Gericht eine höhere Geldbuße auferlegen
Ein Fahrverbot ist vor allem für jene eine harte Sanktion, die ihren Führerschein etwa für das Ausüben ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Dies trifft beispielsweise auf Berufskraftfahrer zu. Aber ist es deshalb so einfach, ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot als Sanktion zu erhalten?
Nein, einfach ist dies zumeist nicht. Allerdings ist es dennoch möglich. Hierbei kommt es hauptsächlich auf die Begründung an, warum ein vorübergehendes Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen eine besondere Härte für Sie darstellen würde. Argumente können beispielsweise die folgenden sein:
- Sie benötigen Ihren Führerschein nicht nur, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, sondern um Ihren Beruf tatsächlich auszuüben: Ein Fahrverbot würde mit einer Kündigung einhergehen.
- Sie müssen mobil bleiben, um Angehörige zu pflegen.
- Ihr Verstoß lässt sich auf Augenblicksversagen zurückführen.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung der Behörden handelt, ob Sie ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot erhalten können. Eine pauschale Aussage, wann eine Umwandlung möglich ist, kann daher nicht getroffen werden.
Muss es immer das doppelte Bußgeld sein?
Können Sie ausreichend begründen, warum ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot für Sie die angemessenere Sanktion wäre, könnte sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid womöglich lohnen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Einspruch für Sie einlegen und Sie zudem über die Erfolgsaussichten beraten. Innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Die Entscheidung darüber, ob Sie ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot erhalten, trifft anschließend ein Gericht. Die Richter können bei ihrem Urteil unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:
- Wie viele Eintragungen haben Sie bereits im Fahreignungsregister und wofür?
- Sind Sie ein Erst- oder ein Wiederholungstäter?
- Handelt es sich um ein ein-, zwei- oder dreimonatiges Fahrverbot?
- Stellt der Verzicht auf den Führerschein tatsächlich eine besondere Härte dar?
Gelangen diese zu dem Schluss, dass ein doppeltes Bußgeld und dafür kein Fahrverbot verhängt werden soll, können Sie das Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen tatsächlich umgehen. Doch ist dafür immer die doppelte Geldbuße hinzunehmen? Nicht unbedingt! Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) besagt in § 4 Abs. 4:
„Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.“
Das bedeutet, dass nicht nur ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot verhängt werden kann, sondern beispielsweise auch die dreifache Geldbuße. Den Regelsatz beim Absehen eines Fahrverbotes in doppelter Höhe zu verhängen, hat sich jedoch in der Praxis etabliert.