Verkehrssünder, die zum ersten Mal eine Ordnungswidrigkeit begehen, die ein Fahrverbot nach sich zieht, genießen in Deutschland einen entscheidenden Vorteil. Erfüllen sie die erforderlichen Umstände, können sie ein variables Fahrverbot ableisten und selbst bestimmen, wann sie ihren Führerschein abgeben. Alle wichtigen Infos sowie einige Tipps dazu finden Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Variables Fahrverbot
Ja, ein variables Fahrverbot erlaubt Ihnen, innerhalb der nächsten vier Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides selbst zu bestimmen, wann Sie auf den Führerschein verzichten.
Nein, diese Regelung gilt nur für Ersttäter.
Haben Sie die Möglichkeit, das Fahrverbot auf den Monat Februar zu legen, sollten Sie das tun, um möglichst kurz auf das Fahren verzichten zu müssen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) gewährt unter Umständen ein variables Fahrverbot
Inhalt
Autofahrern kann es immer mal passieren, dass sie die Geschwindigkeit überschreiten. Je nach Höhe des Tempoverstoßes sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot vor. Letzteres ist für viele die unangenehmere Maßnahme.
Jedoch haben Fahrer, die in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot antreten mussten, einen Vorteil gegenüber jenen, die in diesem Zeitraum bereits ein Fahrverbot ableisten mussten:
Ersttäter dürfen sich innerhalb der nächsten vier Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides selbst aussuchen, wann sie auf das Fahren verzichten wollen.
Sinngemäß legt § 25 Abs. 2a StVG fest, dass Sie als Ersttäter gelten, wenn Sie in den letzten 24 Monaten vor dem aktuellen Verstoß (es zählen die tatsächlichen Monate und nicht die Kalenderjahre) kein Fahrverbot ableisten mussten. Trifft das auf Sie zu, wird gegen Sie ein variables Fahrverbot verhängt. Dies erlaubt Ihnen, innerhalb der nächsten vier Monate selbst zu bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeben.
Die 4-Monatsfrist bzw. ein variables Fahrverbot findet keine Anwendung, wenn Sie zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer, eines Abstands- oder Rotlichtverstoßes in den vergangenen zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot durchstehen mussten. Die Dauer des verhängten Fahrverbotes wird durch die 4-Monats-Regel nicht beeinflusst.
So verwenden Sie ein variables Fahrverbot möglichst vorteilhaft
Ist im Bußgeldbescheid aufgeführt, dass Sie ein variables Fahrverbot nach § 25 Abs. 2a StVG anwenden dürfen, sollten Sie sich gut überlegen, welchen Zeitraum Sie auswählen. Denn auch hier gibt es wieder einige Vorteile, die Sie kennen sollten:
- Ein Fahrverbot wird in der Regel zwischen einem und drei Monaten verhängt. Es gibt jedoch keine 30-Tage-Regel oder Ähnliches. Es zählen die tatsächlichen Monate. Der Februar bietet sich auf Grund seiner Kürze also an, um auf den Führerschein zu verzichten.
- Möglichst „bequem“ lässt sich ein variables Fahrverbot auch aushalten, wenn Sie dieses auf eine Zeit legen, in der Sie oder Ihr Partner Urlaub haben und nicht viel fahren müssen.
- Haben Sie bereits erwachsene Kinder, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie auch diese bitten, Sie in der Zeit des Fahrverbotes zur Arbeit zu fahren.
Ein variables Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit dem Fahrerlaubnisentzug. Letzterer wird im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt und dauert mindestens sechs Monate. Ihren Führerschein bekommen Sie dann meist auch nicht so einfach zurück. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dafür beispielsweise eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) anordnen. Bei einem Fahrverbot bekommen Sie Ihr Dokument nach Ablauf der Frist automatisch zurückgeschickt.