Vormerksystem: Wissenswertes zum Punktesystem in Österreich

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Kraftfahrer, die sich in Deutschland nicht an die Verkehrsregeln halten und dadurch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit herbeiführen, erhalten neben einem Bußgeld in der Regel zusätzlich Punkte in Flensburg. In Österreich läuft das Ganze etwas anders: Dort findet seit dem 1. Juli 2005 das sogenannte „Vormerksystem“ Anwendung. Inwiefern es sich vom deutschen Punktesystem unterscheidet, lesen Sie im anschließenden Ratgeber.

Welche Delikte führen zu einer Eintragung im Führerscheinregister in Österreich?

VormerkdeliktKonsequenzen
Vorschriften zur Kindersicherung nicht beachtetbis 5.000 €
Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,4 Sekunden nicht eingehalten72 - 2.180 €
Fahrverbot in Tunneln für Kfz mit gefährlichen Gütern missachtet21 - 726 €
Rote Ampel überfahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet72 - 2.180 €
Fußgänger an einem Schutzweg gefährdet72 - 2.180 €
Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz befahren oder mit einspurigem Kfz und dabei Einsatzfahrzeuge behindert72 - 2.180 €
Pannenstreifen befahren und dabei Einsatzfahrzeuge behindert72 - 2.180 €
Eisenbahnkreuzung trotz Schranken und/oder optischer bzw. akustischer Warnsignale befahren21 - 726 €
Stopptafel nicht beachtet und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdetbis 2.180 €
Mit einem Kfz gefahren, obwohl dessen technischer Zustand die Verkehrssicherheit gefährdetbis 5.000 €
Mit einem Kfz gefahren, dessen Beladung nicht entsprechend gesichert istbis 5.000 €
Als Autofahrer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille gefahren300 - 3.700 €
Als Lkw-Fahrer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,1 und 0,49 Promille gefahren36 - 2.180 €
Als Busfahrer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,1 und 0,49 Promille gefahren363 - 2.180 €

FAQ: Vormerksystem in Österreich

Wie funktioniert das Vormerksystem?

Das österreichische Vormerksystem wird auch als „Punkteführerschein“ bezeichnet. In Österreich erhalten auffällig gewordene Lenker jedoch keine Punkte an sich, sondern Vormerkungen, wenn sie sich bestimmte Regelmissachtungen leisten. Diese werden im Führerscheinregister eingetragen.

Welche Delikte umfasst das Strafpunktesystem in Österreich?

Es existieren insgesamt 14 Delikte, die Vormerkungen bzw. Strafpunkte in Österreich nach sich ziehen. Welche das im Detail sind, können Sie hier nachlesen.

Wann verfällt eine Vormerkung in Österreich?

Die erste Eintragung im Vormerksystem bleibt zwei Jahre lang bestehen. Wenn sich der Verkehrssünder während dieser zwei Jahre nicht erneut ein Vormerkdelikt leistet und somit gegen das Verkehrsrecht verstößt, verfällt sie. Handelt sich der Betroffene allerdings in dieser Zeit erneut Strafpunkte im Verkehr in Österreich ein, findet eine Verlängerung des Beobachtungszeit­raums auf insgesamt drei Jahre statt.

Unterwegs in Österreich: Wie das Punktesystem funktioniert

Vormerksystem: Können Punkte auch beim Führerschein in Österreich fällig werden?
Vormerksystem: Können Punkte auch beim Führerschein in Österreich fällig werden?

Verstoßen österreichische Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, kommen unweigerlich Konsequenzen auf sie zu. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen bestehen diese aus einem sogenannten „Organmandat“ (ähnlich dem deutschen Verwarnungsgeld) oder einer „Anonymverfügung“ (quasi dem Pendant zum Bußgeldbescheid in Deutschland).

Handelte es sich hingegen um eine mittelschwere Regelmissachtung, kann Verkehrssündern in Österreich auch eine Vormerkung im Führerscheinregister drohen. Auch wenn per se keine Punkte in Österreich erteilt werden, wenn sich ein Kraftfahrer entgegen der Vorschriften im Straßenverkehr verhält, ähnelt das Vormerksystem dennoch dem deutschen Punktesystem.

Beide verfügen über einen Erziehungscharakter. Auffällige Fahrer werden auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, damit sie in Zukunft rücksichtsvoller im Verkehr agieren. Eine Vormerkung stellt sozusagen die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung dar. Letztere folgt normalerweise auf Delikte, die besonders rücksichtslos oder unter besonders gefährlichen Umständen begangen wurden.

Bedenken Sie: Grundsätzlich wird die Lenkberechtigung in Österreich bei entsprechenden Zuwiderhandlungen für mindestens sechs Monate entzogen. Dieser reguläre Zeitraum verlängert sich allerdings durch jede Vormerkung im System um zwei Wochen.

Vormerksystem in Österreich: Welche Delikte werden eingetragen?

Das Vormerksystem in Österreich sieht nur bei bestimmten Verstößen Eintragungen vor.
Das Vormerksystem in Österreich sieht nur bei bestimmten Verstößen Eintragungen vor.

Es gibt insgesamt 14 verschiedene Delikte, die laut dem Punktesystem in Österreich nicht nur Strafen, sondern auch Vormerkungen nach sich ziehen. Dazu gehören die folgenden Zuwiderhandlungen:

  1. Missachtung des Sicherheitsabstands von 0,2 bis 0,4 Sekunden
  2. Überfahren einer roten Ampel mit zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  3. Alkoholfahrten mit einem Wert zwischen 0,1 und 0,49 Promille als Busfahrer
  4. Befahren einer Rettungsgasse mit einem mehrspurigen Kfz oder mit einem einspurigen Kfz inklusive der Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  5. Gefährdung eines Fußgängers an einem Schutzweg
  6. Befahren einer Eisenbahnkreuzung trotz Schranken und/oder optischer bzw. akustischer Warnsignale
  7. Missachtung einer Stopptafel mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  8. Verstoß gegen das Fahrverbot für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunneln
  9. Alkoholfahrten mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,79 Promille als Autofahrer
  10. Befahren eines Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  11. Fahrten mit einem Kfz, dessen technischer Zustand die Verkehrssicherheit gefährdet
  12. Alkoholfahrten mit einem Wert zwischen 0,1 und 0,49 Promille als Lkw-Fahrer
  13. Missachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
  14. Fahrten mit einem Kfz, dessen Beladung nicht entsprechend gesichert ist

Punktesystem: Wann der Führerschein in Österreich weg ist

Je nachdem, wie viele der gerade erwähnten Delikte sich ein Lenker leistet und innerhalb welches Zeitraums dies geschieht, hat das Ganze andere Auswirkungen auf seinen Führerschein. Dem Punktesystem in Österreich zufolge sehen diese wie folgt aus:

  • Bei der ersten Vormerkung geschieht noch nichts. Sie fungiert lediglich als Verwarnung („gelbe Karte“).
  • Findet die zweite Vormerkung innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung der ersten statt, ist der betroffene Fahrer dazu verpflichtet, eine spezielle Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren. Diese soll dazu beitragen, sein Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern. Weiterhin verlängert sich der Beobachtungszeitraum laut Vormerksystem auf drei Jahre.
  • Kommt es innerhalb von diesen drei Jahren zu einem dritten Vormerkdelikt, heißt es erst einmal: Mach’s gut Führerschein! Dem Vormerksystem in Österreich zufolge wird der „Lappen“ dann mindestens drei Monate lang einbehalten.
Grundsätzlich soll das österreichische Vormerksystem den Verkehr sicherer machen.
Grundsätzlich soll das österreichische Vormerksystem den Verkehr sicherer machen.

Das Vormerksystem soll für mehr Sicherheit im österreichischen Straßenverkehr sorgen. Dadurch, dass es nicht nur diverse Strafen, sondern auch spezielle Nachschulungsmaß­nahmen vorsieht, sollen vor allem die sogenannten „Risikolenker“ zum Umdenken bewegt werden. Diese Maßnahmen können unter anderem aus einer Perfektionsfahrt in der Fahrschule, einem Fahrsicherheitstraining in einem Fahrsicherheitszentrum oder einem Kindersicherungskurs bestehen.

Wie ist die Verjährung im Vormerksystem geregelt?

Erhält ein österreichischer Lenker die erste Vormerkung, verbleibt diese im Regelfall zwei Jahre lang im Register. Behält er während dieser Zeitspanne eine reine Weste im Straßenverkehr, kommt es zum Verfall und die Eintragung findet keine Beachtung mehr.

Begeht er allerdings erneut ein Vormerkdelikt aus der obigen Liste, wird der jeweilige Beobachtungszeitraum auf drei Jahre verlängert. Kommt es in dieser Zeit erneut zu einer Vormerkung, sieht das System die Entziehung der Lenkberechtigung für eine Dauer von mindestens drei Monaten vor.

Wichtig: Jedes Mal, nachdem die Berechtigung entzogen wurde, gelten die sich im Führerscheinregister befindlichen Vormerkungen als verfallen. Sie starten also laut Vormerksystem mit einem leeren Register, wenn Sie Ihre Berechtigung nach dem Ablauf der jeweiligen Frist zurückerhalten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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