Eine gute Verkehrszeichenerkennung erfasst Schilder, die Sie übersehen

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In der Fahrschule lernen angehende Autofahrer, was die einzelnen Verkehrszeichen bedeuten, auf die sie im Straßenverkehr treffen. Dennoch kann es hin und wieder einmal vorkommen, dass sie ein Schild übersehen. Dann kann es schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen. Um dies zu vermeiden, gibt es die Verkehrszeichenerkennung. Alles Wichtige dazu lesen Sie im Folgenden.

FAQ: Verkehrszeichenerkennung

Wie funktioniert die Verkehrszeichenerkennung?

In der Regel handelt es sich um kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung, welche Schilder mit Hilfe von Algorithmen erkennen und lesen kann. Das System zeigt diese dann dem Fahrer an und kann ihn so beispielsweise vor einer Geschwindigkeitsüberschreitung warnen.

Was kann der Assistent außerdem?

Das Fahrerassistenzsystem kann unter Umständen direkt in den Verkehr eingreifen und etwa die Geschwindigkeit anpassen. Außerdem können Sie den Assistenten individuell einstellen, sodass Sie je nach Hersteller bspw. auch akustisch (z. B. Piepton) oder haptisch (z. B. Vibration) gewarnt werden können.

Lässt sich die Verkehrszeichenerkennung nachträglich freischalten oder nachrüsten?

Ja, Sie können die automatische Verkehrszeichenerkennung selbst codieren, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder etwa eine Werkstatt damit beauftragen. Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, sich eine App für die Verkehrszeichenerkennung herunterzuladen. Weitere Möglichkeiten finden Sie hier.

Verkehrszeichenerkennung: Funktionsweise des Assistenten

Meist übernimmt eine Kamera die Verkehrszeichenerkennung.
Meist übernimmt eine Kamera die Verkehrszeichenerkennung.

Die Verkehrszeichenerkennung gehört in Neuwagen bereits seit einigen Jahren zur Standardausrüstung. Schilder zum Tempolimit oder einem Überholverbot werden meist auf dem Display im Kombiinstrument (der Bereich zwischen Tacho und Drehzahlmesser) angezeigt. Doch wie funktioniert die Verkehrszeichenerkennung eigentlich? Ist das System mit Karten und GPS-Daten ausgestattet, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen etwa gespeichert sind? Nein, die Funktionsweise ist eine andere:

  • Ein Auto mit Verkehrszeichenerkennung hat eine Kamera zumeist hinten am Rückspiegel verbaut.
  • Diese scannt die Straße permanent nach Schildern.
  • Erkennt sie eines mit Hilfe von Algorithmen, die unter anderem wissen, wie so ein Schild bemessen ist, zeigt sie dem Fahrer das Zeichen an.
  • Dies erfolgt optisch meist auf dem Kombiinstrument oder dem Navigationsgerät im Bordcomputer.
  • Der Fahrer weiß durch die Verkehrszeichenerkennung im besten Fall stets wie schnell er fahren darf.

Aber Achtung: Verlassen Sie sich nicht zu sehr auf das Assistenzsystem. Das gilt vor allem für das jeweils geltende Tempolimit. Zeigt Ihnen die Verkehrszeichenerkennung bspw. ein Tempolimit von 120 km/h an, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind, drohen schnell hohe Bußgelder und Punkte!

In diesem Fall wären das außerorts 120 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Dazu kann unter Umständen auch ein Fahrverbot kommen. Der Assistent sollte also vielmehr als eine Unterstützung oder Notlösung für ein verpasstes Schild und nicht als einzig verlässliche Quelle verwendet werden.

Kann eine Verkehrszeichenerkennung in den Verkehr eingreifen?

Die Verkehrszeichenerkennung mit adaptivem Geschwindigkeitsbegrenzer kann das Tempo automatisch anpassen.
Die Verkehrszeichenerkennung mit adaptivem Geschwindigkeitsbegrenzer kann das Tempo automatisch anpassen.

Tatsächlich ist es mittlerweile möglich, dass Fahrerassistenzsysteme so mit der Fahrzeugelektronik gekoppelt werden können, sodass sie aktiv in den Verkehr eingreifen können. Ein Notbremsassistent beispielsweise erkennt mit Hilfe von Sensoren gefährliche Situationen und leitet eine Gefahrenbremsung ein wenn, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig eingreift. Aber wie ist das mit der Verkehrszeichenerkennung?

Auch diese kann eingreifen! Die Technik kann mit dem Tempomaten verbunden werden, wenn ein solcher im Fahrzeug vorhanden ist. Dieser ist dann in der Lage, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass das Tempolimit stets eingehalten wird.

Einige Systeme sind zudem so konfigurierbar, dass sie den Fahrer nicht nur optisch auf Verkehrszeichen aufmerksam machen, sondern ihn auch etwa akustisch oder haptisch (z. B. durch Vibration) darauf aufmerksam machen können, dass der Fahrer gerade gegen die Verkehrsregeln verstößt.

Das sind die Tücken des Systems

Wie bereits erwähnt, sollten Sie einer Verkehrszeichenerkennung nicht blind vertrauen. Denn Technik ist von Menschen gemacht und kann demnach auch Fehler aufweisen. Das System zur Erkennung von Verkehrsschildern hat unter Umständen Schwierigkeiten, wenn:

  • die Schilder verschmutzt sind
  • es draußen dunkel ist (auch in Tunneln)
  • die Verkehrszeichen abgeklebt und demnach ungültig sind
  • Tempolimits durch Schilder aufgehoben werden
  • es sich um elektronische Schilder handelt

Daneben kann es vorkommen, dass die Verkehrszeichenerkennung Schilder im Head-up-Display anzeigt, die eigentlich nur für nebenliegende Straße gelten und nicht für die, auf der der Fahrer eigentlich unterwegs ist.

Lässt sich eine Verkehrszeichenerkennung nachrüsten?

Eine Kamera zur Verkehrszeichenerkennung nachrüsten? Das geht bspw. mit einem Navi.
Eine Kamera zur Verkehrszeichenerkennung nachrüsten? Das geht bspw. mit einem Navi.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich nachträglich noch Fahrerassistenzsysteme einzubauen, wenn diese nicht ab Werk vorhanden sind. Oftmals gibt es günstige Varianten, etwa über das Smartphone, und auf der anderen Seite die meist etwas kostspieligere Nachrüstung in der Werkstatt. Die Nachrüstung einer Verkehrszeichenerkennung lässt sich auf ebenso verschiedenen Wegen durchführen.

Eine Möglichkeit ist, sich eine Dashcam mit Verkehrszeichenerkennung zuzulegen. Allerdings ist die kontinuierliche Aufzeichnung von anderen Autos, Personen und Kennzeichen nicht erlaubt, weshalb so eine Dashcam grundsätzlich nicht ganz legal ist.

Navi mit Verkehrszeichenerkennung

Fahren Sie ein Auto, das nicht über ein eingebautes Navigationsgerät verfügt, und wollen Sie das Fahrzeug nachträglich mit einigen Features ausrüsten, um die Verkehrssicherheit erhöhen, kommt unter Umständen ein mobiles Navi mit Verkehrszeichenerkennung in Frage.

Es gibt am Markt einige Modelle, die an der Rückseite über eine Kamera verfügen und die Schilder dadurch erkennen können. Sie funktionieren also ganz ähnlich wie ihre ab Werk eingebauten Kollegen.

Verkehrszeichenerkennung über das Handy

Mit einer App für die Verkehrszeichenerkennung haben Sie den Assistenten stets in der Tasche.
Mit einer App für die Verkehrszeichenerkennung haben Sie den Assistenten stets in der Tasche.

In Zeiten, in denen der Großteil der Bevölkerung ein Smartphone besitzt, gibt es für alle Lebenslagen entsprechende Applikationen. So auch Anwendungen, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Die Verkehrszeichenerkennung über eine App funktioniert ähnlich wie die anderen Modelle.

Die Applikation bedient sich hier der Handy-Kamera, was bedeutet, dass das Smartphone so im Auto angebracht werden muss, dass es das Verkehrsgeschehen quasi überblicken kann.

Die Kamera muss also sprichwörtlich eine freie Sicht haben. Je nach Anbieter kann so eine App kostenlos sein oder einige Euro kosten.

Verkehrszeichenerkennung selbst codieren

Einige Hobbybastler sind womöglich in der Lage, bei Ihrem Auto einige Features selbst freizuschalten. Das kann auch mit der Verkehrszeichenerkennung mit Hilfe einer entsprechenden Anleitung funktionieren. Wer sich dessen allerdings unsicher ist, sollte lieber Fachleute in einer Werkstatt aufsuchen. Im schlimmsten Fall beschädigen Sie bspw. die Fahrzeugelektronik und müssen für die etwaige Reparatur mehr Geld berappen als für die Freischaltung des Assistenzsystems.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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