Promillegrenze in Portugal: Wann ist der Bogen überspannt?

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Köstliche Süßspeisen, frische Fischgerichte und edle Weine: Portugal hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Beschließen Sie, den westlichsten Punkt Kontinentaleuropas mit dem Auto zu bereisen, sollten Sie sich vorher jedoch unbedingt über die portugiesischen Verkehrsregeln informieren, um kein Bußgeld zu riskieren. Zu den wichtigsten Vorschriften zählt unter anderem die Promillegrenze in Portugal. Doch wo liegt sie eigentlich genau?

Bußgeldtabelle: In Portugal mit mehr Promille erwischt als erlaubt

Promillegrenze in Portugal missachtetFolgen
… 0,5 - 0,8 Promille- 250 - 1.250 €
- 1 Monat - 1 Jahr Fahrverbot
… 0,8 - 1,2 Promille- 500 - 2.500 €
- 2 Monate - 2 Jahre Fahrverbot
… ab 1,2 Promille- bis zu 120 Tagessätze
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
- Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Monate - 3 Jahre)
… als Fahranfängermindestens 250 €
… als Fahrradfahrerab 125 €

FAQ: Promillegrenze in Portugal

Wie viel Promille sind in Portugal zulässig?

Die Promillegrenze in Portugal liegt bei 0,5 Promille und gilt normalerweise für alle Kraftfahrer gleichermaßen. Einzig und allein Berufskraftfahrer und Fahranfänger stellen eine Ausnahme dar: Für sie ist eine Alkoholgrenze von 0,2 Promille maßgeblich.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Promillegrenze in Portugal?

Womit Sie rechnen müssen, wenn Sie die Promillegrenze in Portugal überschreiten, erfahren Sie in dieser Tabelle.

Können portugiesische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können portugiesische Bußgelde auch in Deutschland eingetrieben werden. Dabei muss jedoch in der Regel eine Bagatellgrenze von 70 Euro Beachtung finden.

Wo liegt die Alkoholgrenze in Portugal?

Welche Promillegrenze findet in Portugal Anwendung?
Welche Promillegrenze findet in Portugal Anwendung?

Deutsche Autofahrer, die einen Urlaub in Portugal mit dem Auto anstreben, müssen sich zumindest in Bezug auf die Vorschriften zu Alkohol am Steuer nicht umstellen: Wie die meisten europäischen Alkoholgrenzen liegt auch die Promillegrenze in Portugal bei 0,5. Berufskraftfahrer sowie Fahranfänger, die noch nicht länger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen sich allerdings an ein Alkohollimit von 0,2 Promille halten.

Übrigens: Es gibt keine Promillegrenze in Portugal, die sich ausschließlich an Motorrad- oder Fahrradfahrer richtet. Für sie gilt ebenfalls die allgemeine Grenze von 0,5 Promille.

Sie haben in Portugal gegen die Promillegrenze verstoßen?

Haben Sie es mit der Promillegrenze in Portugal nicht allzu genau genommen und wurden erwischt, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Der folgenden Zusammenfassung können Sie entnehmen, wie diese genau aussehen:

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie in Portugal gegen die Promillegrenze verstoßen?
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie in Portugal gegen die Promillegrenze verstoßen?
  • Sind Sie mit dem Rad in Portugal unterwegs, obwohl Sie sich im Vorfeld den einen oder anderen Portwein haben schmecken lassen, beginnen die drohenden Sanktionen bei einem Betrag von 125 Euro.
  • Wurden Sie als Fahranfänger mit Alkohol am Steuer in Portugal aufgegriffen, kommen mindestens 250 Euro auf Sie zu.
  • Autofahrer, bei denen ein Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille bei der Fahrt auf portugiesischen Straßen festgestellt wurde, müssen zwischen 250 und 1.250 Euro zahlen.
  • Verstoßen Sie als Autofahrer gegen die Promillegrenze in Portugal und es wurden zwischen 0,8 und 1,2 Promille gemessen, erwarten Sie zwischen 500 und 2.500 Euro.
  • Ab 1,2 Promille handelt es sich in Portugal um eine Straftat. In diesem Fall drohen Ihnen bis zu 120 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.

Wichtig: Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können portugiesische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies ist einem speziellen Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU geschuldet.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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