Die Gebühren für Parkplätze werden immer teurer. Da kommt so ein Kurzzeitparkplatz doch ganz gelegen. Hier ist das Parken in der Regel für einen kurzen Zeitraum kostenlos. Allerdings kannsich so ein Stellplatz schnell als Kostenfalle entpuppen. Alles Wichtige dazu lesen Kurzzeitparker im Folgenden.
Aktuelle Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Parken ohne gültigen Parkschein / auf dem Parkschein angegebene Parkzeit überschritten | 20 € |
... mehr als 30 Minuten | 25 € |
... über eine Stunde | 30 € |
... mehr als 2 Stunden | 35 € |
... mehr als 3 Stunden | 40 € |
FAQ: Kurzzeitparkplatz
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Kurzzeitparkplatz um eine Stellfläche, die nur für eine kurze Nutzung vorgesehen ist. Das Parken kostet hier zunächst gar nichts, wird nach der abgelaufenen Maximaldauer allerdings meist sehr teuer.
Ein Kurzzeitparkplatz kann mit einem Schild ausgestattet sein, das beispielsweise mit „Kurzparker“ oder „Kurzeitparkplatz“ betitelt ist. Meist finden Sie auf dem Verkehrszeichen eine Angabe der maximal erlaubten Parkdauer.
Jede Kommune darf selbst bestimmen, wie viel das Parken auf so einer Fläche kosten soll. Aber Achtung: Ein Kurzzeitparkplatz kann schnell teuer werden! Hier ein Beispiel.
Gibt es eine genaue Definition für einen Kurzzeitparkplatz?
Inhalt
Nein, tatsächlich gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine konkrete Definition für einen Kurzzeitparkplatz. Das führt immer wieder zu Verwirrung bei Autofahrern. Vor allem dann, wenn ein Kurzzeitparkplatz mit einem Schild ausgestattet ist, das diesen als Stellfläche für eine kurze Parkdauer ausweist, jedoch keine genaue Angabe enthält, wie lange Sie nun auf diesem stehen dürfen.
Jede Kommune darf hier selbst festlegen, wie lange sie das Parken auf solch einem Platz gestatten möchte. Denkbar für einen Kurzzeitparkplatz sind etwa:
- 5 Minuten an Flughäfen
- 3 Stunden vor einem Freibad
- 15 Minuten an einem Bahnhof
- 10 Minuten vor einem Bäcker
- 30 Minuten vor Kindergärten
Sie sehen also: Wie lange Sie auf einem Kurzzeitparkplatz letztendlich stehen dürfen, kann ganz unterschiedlich ausfallen. Manchmal gibt es gar keine Anzeige, die die maximale Parkdauer ausweist. Um Knöllchen und Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie nicht länger als unbedingt nötig mit Ihrem Auto auf einem Kurzzeitparkplatz stehen.
Kurzzeitparkplatz: Wie lange darf ich kostenlos parken?
Wie bereits erwähnt, kann die Zeit für das kostenlose Parken ganz unterschiedlich ausfallen. Je nach Stadt und Ort (bspw. Flughafen oder Freibad) kann die Parkdauer auf 10 Minuten oder gar mehrere Stunden beschränkt sein. Wichtig hierbei ist, dass die maximale Dauer festgelegt ist.
Der Hintergedanke dabei ist meist, Dauerparker fernzuhalten und möglichst vielen Menschen die Nutzung einer Stellfläche zu ermöglichen. Daher sollten Autofahrer die Höchstparkdauer nicht überschreiten und stattdessen ihren Besuch oder das Abholen einer Person auf die vorgegebene Zeit beschränken. Um dem entgegenzukommen, erlaubt ein Kurzzeitparkplatz in aller Regel für eine bestimmte Zeit das kostenlose Parken. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie den Platz entweder räumen oder das Parken wird gebührenpflichtig. Und das kann schnell richtig teuer werden. Ein bekanntes Beispiel ist etwa der Flughafen Schönefeld:
- Hier kostet das Parken in den ersten 5 Minuten nichts.
- Nach 15 Minuten müssen Sie bereits 3 Euro bezahlen.
- Für bis zu 30 Minuten liegen Sie bei 6 Euro für den Kurzzeitparkplatz.
- Für bis zu 45 Minuten müssen Sie 9 Euro berappen.
- Stehen Sie allerdings bis zu 60 Minuten auf der Stellfläche, werden ganze 12 Euro fällig, um Ihre Lieben vom Flughafen abzuholen.
Das kann den Kurzzeitparkplatz schnell zu einer Kostenfalle machen. Beachten Sie daher stets die Parkzeiten und Bedingungen!
Kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Erfolg haben?
Da in der StVO nicht genau geregelt ist, was einen Kurzzeitparkplatz ausmacht, kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bei Autofahrern: Wie lange darf ich nun auf einem Kurzzeitparkplatz stehen und wann muss ich mit einem Strafzettel rechnen?
Sollten Sie tatsächlich ein Knöllchen erhalten, etwa weil Sie die Stellfläche zu lange genutzt haben, kann es sich unter Umständen lohnen, den Bußgeldbescheid abzuwarten und Einspruch einzulegen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie das höhere Bußgeld bezahlen müssen, sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden. Denn bei einem Knöllchen handelt es sich zunächst um ein geringes Verwarngeld, auf das in einem Bußgeldverfahren Gebühren und Auslagen erhoben werden, wodurch der Betrag für das dann erhobene Bußgeld unter Umständen drastisch steigen kann.