Promillegrenze in Schweden: Wo liegt sie?

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Hohe Berge, rauschende Flüsse und majestätische Seen: Vor allem Naturbegeisterte zieht es jedes Jahr nach Schweden. Wer beschließt, die pittoreske Landschaft des Königreichs in Auto oder Wohnmobil an sich vorbeiziehen zu lassen, sollte sich jedoch im Vorfeld über die schwedischen Verkehrsregeln informieren, um keinen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu riskieren. Dazu gehört auch die Promillegrenze in Schweden. Doch wo liegt sie?

FAQ: Promillegrenze in Schweden

Wie viel Promille sind in Schweden erlaubt?

Die Alkoholgrenze liegt in Schweden bei 0,2 Promille und gilt sowohl für alteingesessene Kraftfahrer als auch für Fahranfänger. Eine spezielle Promillegrenze für Radfahrer gibt es dort jedoch nicht.

Wie werden Alkoholverstöße in Schweden sanktioniert?

Informationen dazu, wie Verstöße gegen die Promillegrenze in Schweden geahndet werden können, finden Sie hier.

Können schwedische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU macht es den schwedischen Behörden möglich, verhängte Bußgelder auch in Deutschland einzutreiben. Maßgeblich ist dabei jedoch eine Bagatellgrenze von 70 Euro.

Welche Alkoholgrenze gilt in Schweden?

Vorsicht bei Fahrten in Schweden: Die Promillegrenze ist niedriger als in Deutschland.
Vorsicht bei Fahrten in Schweden: Die Promillegrenze ist niedriger als in Deutschland.

Im Urlaub wird grundsätzlich häufiger Alkohol konsumiert. Jeder möchte sich schließlich auch mal etwas gönnen. Doch selbst wenn Sie als deutscher Fahrer der Meinung sind, Sie würden noch längst nicht über die Stränge schlagen, kann Ihnen der Alkoholkonsum im Nachhinein dennoch zum Verhängnis werden.

In Deutschland liegt das Alkohollimit zwar bei 0,5 Promille, dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die gleichen Regeln im „Venedig des Nordens“ Anwendung finden. Die Promillegrenze in Schweden ist nämlich um einiges niedriger: Sie liegt bei 0,2 Promille und zählt damit zu den strengsten Alkoholgrenzen Europas.

Sie gilt außerdem sowohl für Kraftfahrer, die bereits länger im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, als auch für Fahranfänger. Letztere dürfen in Deutschland nicht einen Schluck Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch ein Kraftfahrzeug steuern möchten. Eine Promillegrenze in Schweden nur fürs Fahrrad existiert übrigens nicht.

Sie haben in Schweden gegen die Promillegrenze verstoßen?

Was geschieht bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Schweden?
Was geschieht bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Schweden?

Halten Sie sich nicht an die Promillegrenze in Schweden und werden dabei erwischt, richten sich die drohenden Folgen normalerweise danach, wie viel Promille letztendlich bei Ihnen festgestellt wurden. Um ein Bußgeld kommen Sie allerdings grundsätzlich nicht herum. In Schweden bemisst sich dieses nach dem Einkommen des alkoholisierten Fahrers.

Weiterhin sind die folgenden Konsequenzen bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Schweden möglich:

  • Ab 0,3 Promille: Hier müssen Sie sich neben dem gerade erwähnten Bußgeld normalerweise zusätzlich darauf einstellen, sich für 12 Monate von Ihrem Führerschein zu verabschieden.
  • Ab 1,0 Promille: Werden Sie sogar mit 1,0 Promille oder mehr aufgegriffen, droht Ihnen im Regelfall eine Fahrsperre von 24 Monaten. Außerdem kommt es zu einem strafrechtlichen Prozess, der schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe enden kann. Führte Ihr Verstoß gegen die Promillegrenze in Schweden dazu, dass sich ein Unfall ereignete, bei dem Personen verletzt wurden, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren auf Sie zukommen.

Wichtig: Aufgrund eines speziellen EU-Vollstreckungsabkommens können schwedische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden! Daher sollten Sie Verstöße gegen die Promillegrenze in Schweden nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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