Im Urlaub eine Ordnungswidrigkeit begangen und lange Zeit nichts von der ausländischen Behörde gehört: Bin ich womöglich davongekommen? Nicht unbedingt! Die Zustellung von einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber muss ich die Geldbuße dann überhaupt noch zahlen? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber!
FAQ: Zustellung des Bußgeldbescheides aus dem Ausland
Wann wird ein ausländischer Bußgeldbescheid zugestellt?
Wann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland zugestellt wird, ist ganz unterschiedlich. Einige Länder haben sehr lange Verjährungsfristen, weshalb Sie einen Bescheid bspw. auch erst nach einem Jahr bekommen können.
Muss ich diesen begleichen?
Bußgelder, die aus dem EU-Ausland eingefordert werden und mindestens 70 Euro betragen, können in Deutschland vollstreckt werden. Um weiteren Sanktionen bei einem erneuten Urlaub im jeweiligen Land vorzubeugen, sollten Sie den Betrag begleichen.
Wie lange habe ich Zeit dafür?
Die genaue Angabe finden Sie in der Regel auf dem Bußgeldbescheid. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien bekommen Sie einen Nachlass, wenn Sie einen Strafzettel aus dem Ausland bezahlen und dabei gewisse Fristen einhalten.
Müssen die ausländischen Behörden irgendwelche Fristen bei der Zustellung einhalten?
Inhalt
Ja, ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland muss innerhalb einer gewissen Zeit bei Ihnen eintreffen. Wie lang diese Frist im Einzelfall ausfällt, ist ganz unterschiedlich. Hierbei spielt die Verfolgungsverjährung die entscheidende Rolle. Während diese in Deutschland für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in der Regel drei Monate beträgt, haben beispielsweise italienische Behörden ein ganzes Jahr – oder genauer 360 Tage – Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.
Benötigt die Behörde für die Zustellung vom Bußgeldbescheid aus dem Ausland länger, als es die jeweilige Frist zur Verfolgungsverjährung erlaubt, könnte eine Verjährung bereits eingetreten sein. Jedoch sind die Fristen in einigen Ländern sehr lang. Bei Unsicherheiten finden Sie bei einem Verkehrsanwalt Hilfe. Die erste Beratung ist manchmal sogar kostenlos.
Einen rechtlichen Beistand, der die Sprache aus dem Urlaubsland spricht, sollten Sie auch aufsuchen, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, da dieser nur in der entsprechenden Landessprache akzeptiert wird.
Zustellung: Bußgeldbescheid aus dem Ausland von einem inkassounternehmen?
Die Zustellung von einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland erfolgt in aller Regel per Post. Nicht selten erhalten Verkehrssünder diese von einem Inkassounternehmen. Hier ist Vorsicht geboten! Für die Eintreibung ausländischer Bußgelder ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.
An dieses sollten Sie sich wenden, falls sich ein Inkasso wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Ausland bei Ihnen meldet. Diese gibt Ihnen Auskunft darüber, ob das Schreiben rechtskräftig ist und Sie das Bußgeld bedenkenlos bezahlen können.