Es gibt weder eine gesetzliche Definition noch besondere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Wohnmobil. Das liegt daran, dass Wohnmobile in unterschiedlichen Formen (z. B. Wohnanhänger) und Gewichtsklassen existieren. Je nach Beschaffenheit und Gewicht gelten dann bestimmte Verkehrsregeln für das Wohnmobil. In diesem Ratgeber nehmen wir die Angelegenheit genauer unter die Lupe.
Verkehrsregeln mit dem Wohnmobil missachtet? Dieses Bußgeld droht
FAQ: Was sagt die StVO zum Thema Wohnmobil?
Es gibt keine Definition von „Wohnmobil“ in der StVO. Es kann je nach Gewicht und Ausstattung zur Kategorie der Pkw, Lkw oder Anhänger zählen und den jeweiligen Verkehrsregeln unterliegen.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Hier haben wir die wichtigsten Bußgelder für Wohnmobile zusammengefasst. Bei Reisen ins Ausland gelten selbstverständlich die ausländischen Bußgeldkataloge.
Wohnmobil: Kfz mit besonderer Zweckbestimmung
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Inhalt
Wie bereits angedeutet, ist das Wohnmobil in der StVO nicht gesondert aufgeführt. Allerdings findet sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), genauer gesagt in der Anlage XXIX, eine Beschreibung:
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
- Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
- Kochgelegenheit und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Mit „Fahrzeug der Klasse M“ sind Kfz mit mindestens vier Rädern gemeint, die zur Beförderung von Personen geeignet sind. Je nach Gewicht sind maximal acht (zzgl. Fahrer) oder mehr als acht Personen erlaubt.
Lkw oder Pkw? Das ewige Dilemma der Wohnmobil-Fahrer und warum es relevant ist
Wir haben bereits klargestellt, dass es sich beim Wohnmobil laut StVZO um ein Kfz zur Personenbeförderung und nicht zum Lasttransport handelt. Tatsächlich ist das Wohnmobil weder den Pkw noch den Lkw gleichgestellt.
Das ist immer dann problematisch, wenn Verkehrsschilder auftauchen, auf denen entweder ein Lkw oder ein Pkw abgebildet ist. Eher selten taucht das Zusatzzeichen Nr. 1048-17 auf, das explizit für Wohnmobile gilt.
Was die Verkehrsregeln der StVO für Wohnmobil-Fahrer angeht, müssen wir uns vor allem am Gewicht orientieren. Für ein 3,5 Tonnen schweres Wohnmobil können andere Verkehrsregeln gelten als für schwere Caravan über 7,5 Tonnen.
Damit lässt sich auch die Frage nach den Bußgeldern für Verkehrsverstöße mit dem Wohnmobil beantworten: Der Bußgeldkatalog unterscheidet nämlich ebenfalls nach Gewicht eines Kfz. Daher können auch die Bußgelder für ein und denselben Verstoß für schwere und leichte Wohnmobile unterschiedlich hoch sein.
Verkehrsregeln für Wohnmobil-Fahrer
Regelungen zur Geschwindigkeit finden wir in den §§ 3 und 18 der StVO. Ein Wohnmobil darf je nach Gewicht bzw. Zuordnung folgende Geschwindigkeiten nicht überschreiten:
Geschwindigkeit | Wo | Gilt für diese Wohnmobile ... |
---|---|---|
50 km/h | innerorts | alle |
60 km/h | außerorts | über 7,5 t |
80 km/h | außerorts | bis 3,5 t mit Anhänger oder 3,5 t bis 7,5 t ohne Anhänger |
100 km/h | außerorts | bis 3,5 t ohne Anhänger |
100 km/h | Autobahn/Kraftfahrstraße | 3,5 bis 7,5 t, sofern in Zulassungsbescheinigung Teil I als Wohnmobil ausgewiesen |
Richtgeschwindigkeit | Autobahn/Schnellstraße | bis 3,5 t ohne Anhänger |
Des Weiteren gelten folgende Verkehrsregeln:
- Anschnallpflicht im Wohnmobil für alle Insassen, Kindersitz für Kinder unter 12 oder unter 150 cm Körpergröße
- Tempolimit kann je nach Gewicht und Straße auf 50, 60, 80 oder 100 km/h beschränkt sein
- Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen (ggf. sind spezielle Stellplätze für Wohnmobile vorhanden), erlaubtes Parken auf dem Gehweg nur für Wohnmobile unter 2,8 t gestattet)
- Mitführpflicht von: Warnweste, Warndreieck, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I
Ansonsten gelten die grundsätzlichen Verkehrsregeln der StVO auch für Wohnmobil-Fahrer, also z. B. Handyverbot, Promillegrenze, Vorfahrts-, Abstands- und Ladungsbestimmungen.
Ein weiterer Aspekt, der vom Gewicht des Wohnmobils abhängt, ist die Fahrerlaubnis. Für Wohnmobile bis maximal 3,5 Tonnen genügt die Führerscheinklasse B oder BE. Bei schwereren Modellen bis 7,5 Tonnen benötigen Sie allerdings bereits die Führerscheinklasse C oder C1.
Wann muss das Wohnmobil zum TÜV?
Mehrfach haben wir bereits auf die StVZO statt die StVO verwiesen, um Wohnmobil-Fahrern auf die Sprünge zu helfen. Dies gilt auch für den Turnus der Hauptuntersuchung. Laut Anlage VIII der StVZO wird auch hier nach Gewicht unterschieden. Wann muss ein maximal 3,5 t schweres Wohnmobil zur Kontrolle?
- Erste Untersuchung: 36 Monate nach Neuzulassung
- Weitere Untersuchungen: Alle 24 Monate
Ein Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t muss …
- erstmals nach 24 Monaten zur Kontrolle.
- danach alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung; ab dem sechsten Jahr alle 12 Monate.
Noch schwerere Wohnmobile über 7,5 t müssen jährlich zur Hauptuntersuchung, auch wenn es sich um die erste Kontrolle handelt.
Hallo ich bin wegen Missachtung des Zeichens 251 Verkehrsverbot für Vz über 3,5 t tatsächlich es Gewicht geblitzt worden mit wie viel €geldbuße muss ich rechnen?
Hallo Martina,
einen Verkehrsbereich mit Pkw, Gespann, Wohnmobil oder Bus befahren, für den die Durchfahrt verboten war ist mit 55€ belegt.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de
Ich fahre ein Wohnmobil Gesamtgewicht 3,750 Tonnen.
Dazu einen Anhänger 1,3Tonnen für einen 500 Fiat.
Wie schnell darf ich außer Ort´s und auf Autobahnen und Schnellstraßen fahren.
Was muß über 3,5 Tonnen zusätzlich mitgeführt werden ?
Unterlegkeile, Warnlampe was noch ?
Hallo Klaus,
Die Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis zu 7,5 t mit Anhänger begrenzen das Tempolimit innerorts auf 50 km/h, außerorts auf
60 km/h und auf Autobahnen auf 80 km/h.
Unterlegkeile, Warndreieck, Warnleuchte, Verbandkasten und Warnwesten müssen mit Wohnmobile über 3,5 t mitgeführt werden.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de