Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien: Wie teuer wird’s?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen; 4,37 von 5)
Loading ratings...Loading...

Der spanische Bußgeldkatalog gilt als einer der teuersten in ganz Europa. Aus diesem Grund sollten sich deutsche Kraftfahrer in jedem Fall noch vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln in España informieren. Mit welchen Sanktionen Sie als Autofahrer rechnen müssen, wenn Sie sich beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien leisten, und ob spanische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können, lesen Sie hier.  

Bußgeldtabellen: Zu schnell unterwegs in Spanien

Mit einem Klick auf das jeweilige Tempolimit bekommen Sie auf einen Blick die drohenden Bußgelder angezeigt:


Bußgelder: Tempolimit von 20 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
2021 - 4041 - 5051 - 6061 - 70ab 71
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 30 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
3031 - 5051 - 6061 - 7071 - 80ab 81
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 40 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
4041 - 6061 - 7071 - 8081 - 90ab 91
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 50 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
5051 - 7071 - 8081 - 9091 - 100ab 101
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 60 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
6061 - 9091 - 110111 - 120121 - 130ab 131
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 70 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
7071 - 100101 - 120121 - 130131 - 140ab 141
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 80 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
8081 - 110111 - 130131 - 140141 - 150ab 151
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 90 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
9091 - 120121 - 140141 - 150151 - 160ab 161
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 100 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
100101 - 130131 - 150151 - 160161 - 170ab 171
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 110 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
110111 - 140141 - 160161 - 170171 - 180ab 181
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

Bußgelder: Tempolimit von 120 km/h in Spanien überschritten

Tem­po­limit in km/h
Ge­fahre­ne Ge­schwin­dig­keit in km/h
120121 - 150151 - 170171 - 180181 - 190ab 191
Buß­geld100 €300 €400 €500 €600 €
Punk­te*2466

* In Spanien findet ein anderes Punktesystem Anwendung als in Deutschland. Dort werden die Punkte abgezogen, nicht erteilt. Wer keine Punkte mehr hat, verliert seinen Führerschein.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien

Welche Sanktionen sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien möglich?

Wenn Sie in Spanien zu schnell fahren und geblitzt werden, sind Bußgelder zwischen 100 und 600 Euro möglich. Die Sanktionen richten sich sowohl nach der gefahrenen Geschwindigkeit als auch nach dem jeweiligen Tempolimit.

Können spanische Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden?

Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder aus Spanien ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.

Gibt es einen Rabatt, wenn ich das Bußgeld aus Spanien schnell begleiche?

Ja. Kommen Sie innerhalb von 20 Tagen dafür auf, wird das spanische Bußgeld in der Regel halbiert. Es zahlt sich in diesem Fall also aus, schnell zu handeln.

Welche Tempolimits gelten in Spanien?

Wann begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien?
Wann begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien?

Um einen Tempoverstoß auf spanischen Straßen zu vermeiden, sollten Sie erst einmal in Erfahrung bringen, ab wann Sie eigentlich zu schnell fahren. In Spanien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:

  • Fahrer von Motorrädern und Autos müssen sich auf spanischen Landstraßen an ein Tempolimit von 90 km/h halten. Kfz in Kombination mit einem Anhänger sowie Wohnmobile dürfen diese Straßen mit maximal 70 km/h befahren.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten für alle Kraftfahrzeuge seit dem 11. Mai 2021 neue Regeln. Gibt es nur eine einzige Fahrspur, die von Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen befahren wird, dürfen Sie maximal 20 km/h schnell fahren. Bei einer Fahrspur je Fahrtrichtung steigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bis zu 50 km/h dürfen Sie auf Straßen fahren, die für jede Fahrtrichtung mindestens zwei Fahrstreifen hat.
  • Auf spanischen Autobahnen liegt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder bei 120 km/h. Wohnmobile oder Gespanne müssen ein Tempo von maximal 90 km/h beachten.
  • Auf Schnellstraßen in Spanien dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Gespann mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Auto- und Motorradfahrer dürfen wiederum höchstens 100 km/h auf dem Tacho haben.

In Spanien eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen: Welche Strafe ist denkbar?

Unterwegs in Spanien: Welche Geschwindigkeit zieht welche Strafe nach sich?
Unterwegs in Spanien: Welche Geschwindigkeit zieht welche Strafe nach sich?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien können insgesamt 5 verschiedene Sanktionen auf Sie zukommen, die sich sowohl nach der gestatteten Höchstgeschwindigkeit als auch dem von Ihnen gefahrenen Tempo richten:

  1. 100 Euro: Damit müssen Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien rechnen, wenn Sie bei erlaubten 80 km/h mit 100 km/h geblitzt wurden.
  2. 300 Euro und 2 Punkte: Waren 50 km/h erlaubt und Sie waren mit 75 km/h unterwegs, drohen Ihnen diese Sanktionen.
  3. 400 Euro und 4 Punkte: Wer bei vorgeschriebenen 40 km/h mit 80 km/h erwischt wird, muss sich auf diese Konsequenzen einstellen.
  4. 500 Euro und 6 Punkte: Waren Sie mit 160 km/h unterwegs, obwohl lediglich 90 km/h erlaubt waren, sehen die Folgen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien so aus.
  5. 600 Euro und 6 Punkte: Lag das Tempolimit bei 120 km/h und Sie wurden in Spanien geblitzt, wie Sie mit 191 km/h oder mehr über den Asphalt bretterten, drohen Ihnen diese Sanktionen.

Bedenken Sie: Dabei handelt es sich lediglich um Beispiele. Möchten Sie genau wissen, welche Ahndungen Sie nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien zu befürchten haben, können Sie einfach einen Blick in die oben stehende Tabelle werfen.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien: Muss das Bußgeld gezahlt werden?

Müssen Sie das Bußgeld zahlen, wenn Sie sich in Spanien eine Geschwindigkeitsüberschreitung geleistet haben?
Müssen Sie das Bußgeld zahlen, wenn Sie sich in Spanien eine Geschwindigkeitsüberschreitung geleistet haben?

Leisten Sie sich eine Geschwindigkeits­überschreitung in Spanien, ist es nicht ratsam, den damit zusammenhängenden Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, sobald er im heimischen Briefkasten landet.

Schließlich besteht ein besonderes EU-Vollstreckungs­abkommen zwischen Spanien und Deutschland. Dabei handelt es sich um den sogenannten EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RbGeld).

Diesem Beschluss zufolge haben spanische Behörden die Möglichkeit, Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro auch in der Bundesrepublik einzutreiben. Wer jedoch innerhalb von 20 Tagen bezahlt, bekommt die Hälfte der eigentlichen Strafe erlassen. Dies gilt nicht nur bei einer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien, sondern ebenfalls bei allen anderen Verstößen in España.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise