Im Juli 2012 sorgte ein neues Gesetz in Frankreich nicht nur unter den einheimischen Autofahrern für Aufregung, sondern auch für Verwirrung bei ausländischen Verkehrsteilnehmern. Es wurde beschlossen, dass ein Alkoholtester in Frankreich nun zur verpflichtenden Ausstattung im Fahrzeug gehören sollte. Doch besteht diese Pflicht weiterhin? Muss also ein Alkoholtester für Frankreich angeschafft werden?
FAQ: Alkoholtester in Frankreich
Ist ein Alkoholtester in Frankreich auf dem Motorrad Pflicht?
Ja, alle Kraftfahrer müssen per Gesetz mindestens einen Alkoholtester mitführen, allerdings wird das Vorhandensein nicht mehr kontrolliert.
Ist ein Alkoholtester im Auto in Frankreich Pflicht?
Ja, per Gesetz ist dieser im Auto vorgeschrieben, aber wie auf dem Motorrad wird nicht mehr kontrolliert, ob einer vorhanden ist.
Muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn im Frankreich-Urlaub kein Alkoholtester vorhanden ist?
Nein, Fahrern ohne Alkoholtester droht in Frankreich weder eine Strafe noch ein Bußgeld.
Muss der Alkoholtester in Frankreich einer Norm entsprechen?
Ja, Urlauber, die für die Frankreich-Reise einen Alkoholtester einplanen, sollten auf das „NF“-Siegel achten.
Muss man in Frankreich einen Alkoholtester dabei haben?
Inhalt
Braucht man in Frankreich nun einen Alkoholtester oder nicht? Diese Frage kommt bei Urlaubern häufiger auf, da diese Gesetzesänderung vor einigen Jahren durch die Medien ging und viele die spätere Entwicklung nicht unbedingt mitverfolgt haben. Ein gutes halbes Jahr nach der Einführung wurde die Pflicht für einen Alkoholtest im Auto in Frankreich wieder gekippt.
Hintergrund der Einführung war, dass Alkoholfahrten reduziert werden und Fahrer durch den Test selbstverantwortlich testen sollten, ob sie überhaupt noch fahren dürfen. Allgemein gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Fahranfänger innerhalb der ersten zwei Jahre nach Führerscheinerhalt 0,2 Promille.
Allerdings ist in Frankreich das Gesetz zum Alkoholtester nicht abgeschafft worden, sondern die Ahndung wurde ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch weiterhin ein solcher Tester vorhanden sein muss, jedoch kein Bußgeld verhängt wird, wenn das nicht der Fall ist. Es gilt also eigentlich weiterhin, dass Fahrer in Frankreich Alkoholtester mitführen müssen. Da jedoch keine Sanktionen zu befürchten sind, sparen sich viele die Anschaffung.
Wichtig ist, dass theoretisch diese Alkoholtester in Frankreich auch im LKW vorhanden sein müssen. Das Gesetz gilt für alle Kraftfahrer, die auf Frankreichs Straßen unterwegs sind.
Alkoholtester: In Frankreich ist ein „NF“-Zertifikat wichtig
Möchten Urlauber dennoch auf Nummer sichergehen und in Frankreich einen Alkoholtester im Fahrzeug dabei haben, sollten sie auf einiges achten. Die verwendeten Geräte müssen einer bestimmten Norm entsprechen. Dies wird in der Regel durch das Zeichen „NF“ (Norme Française, französische Norm) verdeutlicht. Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Standard und dürfen zur Messung des Promillewertes verwendet werden. Antworten zu den Fragen, welche Alkoholtester für Frankreich zugelassen und wo sie zu kaufen sind sowie weitere wichtige Informationen, können in der Regel die Botschaft oder auch die großen Automobilclubs liefern.
Üblicherweise sind Alkoholtester in Frankreich in der Apotheke, an Tankstellen oder auch in Supermärkten und Zeitungskiosken erhältlich. Urlauber haben in der Regel die Möglichkeit, zwischen Einwegtestern für etwa 10 Euro und digitalen Versionen ab 30 Euro zu wählen. Alkoholtester für Frankreich können oft auch online in Deutschland erworben werden, doch auch hier sollten interessierte Urlauber auf das „NF“ achten.
Alkomat: Pflicht in Frankreich bei Verurteilung
Ein Alkoholtester kann in Frankreich auch unter anderen Umständen zum Thema werden. Und zwar dann, wenn Fahrer aufgrund von Alkoholfahrten dazu verurteilt wurden, einen Tester und eine damit gekoppelte Wegfahrsperre im Fahrzeug zu haben.
In Frankreich erlauben die Verkehrsregeln einen solchen Alkoholtester als Maßnahme, um Trunkenheitsfahrten zu verhindern. Konkret sind die Vorschriften dazu im „Code de la Route“ (französisch für die Regeln der Straße) unter Artikel L234-2. Dieser besagt übersetzt Folgendes:
Jede Person, die sich einer der in Artikel L. 234-1 vorgesehenen Straftaten schuldig gemacht hat, wird zusätzlich mit folgenden Strafen belegt: […]
7. Das Verbot, für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren ein Fahrzeug zu führen, das nicht von einem zugelassenen Fachmann oder durch den Bau einer homologierten Vorrichtung für die Wegfahrsperre mit einem elektronischen Alkoholtester ausgerüstet ist. Wenn dieses Verbot gleichzeitig mit der Aufhebung oder Aussetzung des Führerscheins verhängt wird, gilt es für die von der Gerichtsbarkeit festgelegte Dauer am Ende der Vollstreckung dieser Strafe.
Diese Regelungen betreffen deutsche Autofahrer nur dann, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich haben und wegen Alkohol hinterm Steuer verurteilt wurden. In diesem Fall muss also ein Alkoholtester in Frankreich vorhanden sind.