Wer sich mit Sack und Pack im Auto auf den Weg nach Spanien macht, hat eine lange Fahrt vor sich. Kommt es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, findet die Vorfreude auf den Urlaub ein jähes Ende. Nicht wenige Autofahrer fühlen sich nach einem Unfall in Spanien besonders hilflos, denn sie wissen nicht, was sie in solch einer Situation unternehmen müssen. Welches Verhalten die Verkehrsregeln von Spanien vorschreiben und welche Ansprüche nach einer Kollision bestehen können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: Unfall in Spanien
Welche wichtigen Telefonnummern sollten Autofahrer für den Notfall kennen?
Müssen Sie in Spanien die Polizei kontaktieren, erreichen Sie diese unter der 112. Mit der 061 verständigen Sie die Rettungskräfte in Spanien.
Ist nach einem Verkehrsunfall in Spanien die Polizei zu verständigen?
Gemäß den Verkehrsregeln von Spanien ist die Polizei grundsätzlich bei Unfällen mit Personenschaden zu benachrichtigen. Gleiches gilt, bei größeren Sachschäden oder wenn Sie sich bei der Schuldfrage nicht mit dem Unfallgegner einigen können. Liegt hingegen nur ein kleiner Blechschaden vor, ist eine Abwicklung auch ohne Polizei möglich.
Was gilt es bei der Schadensregulierung zu beachten?
In diesem Fall greift das spanische Recht, welches unter anderem keine Nutzungsausfallentschädigung vorsieht. Ein fachkundiger Anwalt kann ggf. sicherstellen, dass Sie Ihre Ansprüche ausschöpfen.
Was ist zu unternehmen, wenn sich in Spanien ein Unfall ereignet?
Kommt es während eines Aufenthalts in Spanien zu einem Verkehrsunfall, sind die Beteiligten aufgrund von gesetzlichen Regelungen zu verschiedenen Handlungsweisen verpflichtet. Die Verkehrsregeln von Spanien schreiben dabei unter anderem Folgendes vor:
- sofortiges Anhalten am Unfallort
- Anlegen der Warnweste
- Absicherung der Unfallstelle
- ggf. Versorgung der Verletzten und Absetzen des Notrufs
Ob Sie nach einem Unfall in Spanien die Polizei verständigen müssen, hängt grundsätzlich von den Folgen der Kollision ab. Bei Personenschäden oder hohen Sachschäden kann auf die Beamten grundsätzlich nicht verzichtet werden. Gleiches gilt, wenn sich die beteiligten Parteien beim Unfallhergang uneinig sind. Sind die Beteiligten allerdings mit einem blauen Auge – also einem kleinen Blechschaden – davongekommen, ist die Abwicklung auch mithilfe des Europäischen Unfallberichts möglich.
Um die Abwicklung möglicher Ansprüche sicherzustellen, sollten Sie zudem verschiedene Informationen in Erfahrung bringen. Dazu gehören unter anderem die Kennzeichen sowie die Namen und Anschriften von allen Fahrern und Haltern, die am Unfall in Spanien beteiligt waren. Zudem sollten Sie auch die Haftpflichtversicherung sowie die Versicherungsnummer notieren. Zur Dokumentation sollten Sie die Unfallstelle sowie die entstandenen Schäden fotografieren und ggf. die Angaben von Zeugen festhalten.
Wichtig! Sind Sie in einen Unfall in Spanien oder einem anderen fremden Land verwickelt, sollten Sie unter keinen Umständen Dokumente unterzeichnen, die Sie nicht verstehen. Denn unter Umständen kann es sich bei dem unscheinbaren Schreiben um ein Schuldanerkenntnis handeln, mit dem Sie sich durch eine unbedachte Unterschrift selbst schaden.
Unfall in Spanien: Steht mir Schadensersatz zu?
Ereignet sich ein Unfall in Spanien, findet bei der Schadensregulierung grundsätzlich das spanische Recht Anwendung. Dieses kann sich teilweise erheblich von den deutschen Regelungen und den darin vorgesehenen Ansprüchen unterscheiden. So erfolgt in der Regel keine Erstattung der nachfolgenden Ausgaben bzw. Einbußen:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Kosten für Mietwagen, Gutachter und Anwalt
- Wertminderung
- Entschädigung für die Beeinträchtigung des Urlaubs
Wenn es um die Erstattung von Reparaturkosten oder einem Totalschaden geht, muss zudem in den meisten Fällen ein spanisches Gutachten vorgelegt werden. Eine in Deutschland erstellte Fahrzeugbewertung findet hingegen bei einem Unfall in Spanien wenig Beachtung.
Darüber hinaus gilt es aber noch weitere Besonderheiten zu beachten. So sieht das spanische Recht bei der Schadensregulierung zum Beispiel keine fiktive Abrechnung vor und auch eine Reparatur außerhalb von Spanien kann sich nachteilig auswirken. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche umfassend geltend machen können, ist es ggf. sinnvoll, sich von einem fachkundigen Anwalt vertreten zu lassen.