Die berauschende Wirkung von THC, dessen Nachweisbarkeit oft über viele Wochen möglich ist, tritt auch dann auf, wenn nur passiver Konsum vorliegt. Aus diesem Grund bestraft der Gesetzgeber auch Fahrer, die nicht selbst direkt zu ihrem Rauschzustand beigetragen haben.
Bußgeldtabelle: Fahren unter Drogeneinfluss
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 500 | 2 | 1 Monat |
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.000 | 2 | 3 Monate |
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.500 | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe |
FAQ: Passivrauchen von Cannabis
Nein, denn auch durch das Passivrauchen kann eine Rauschwirkung eintreten und die Person dann nicht mehr fähig sein, ein Fahrzeug zu führen.
Ja, auch passiv aufgenommene Rauschmittel sind in Drogentests nachweisbar, sodass Personen bei Kontrollen auffallen können.
Ja, werden Drogen nachgewiesen, egal ob durch Konsum oder das Passivrauchen, ist mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot zu rechnen.
Auch Personen, die passiv Gras rauchen, dürfen nicht hinterm Steuer sitzen
Inhalt
Dass Drogen im Straßenverkehr verboten sind, sollte eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer mit Führerschein im Portemonnaie bekannt sein.
Trotzdem kommt es vor allem in Bezug auf THC immer wieder zu Drogenverstößen im Verkehr, welche nicht nur diejenigen betreffen, die aktiv Cannabis konsumiert haben.
Denn im Juni 2014 sprach das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein bedeutsames Urteil (Az. 9 L 541/14).
Die Hauptaussagen dabei war: Auch das Passivrauchen von Cannabis hat zur Folge, dass betroffene Personen nicht mehr in der Lage sind, am Steuer eines Kfz zu sitzen. Die Rauschwirkung tritt unabhängig von der eigentlichen Art des Konsums ein, weshalb klar zwischen der Drogeneinnahme und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen ist.
Wollen Sie also an einem Tag noch Auto fahren, sollten Sie auch davon absehen, nur passiv zu kiffen. Nachweisbar ist der Konsum von Cannabis auch in diesem Fall durch verschiedene Drogentests, die mitunter das Blut oder den Urin auf bestimmte Stoffe überprüfen. Und selbst beim ersten Drogenverstoß erwarten den Verkehrssünder hohe Sanktionen. Ein Bußgeld über 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen in diesem Fall.
Passivrauchen von THC: Folgen für die menschliche Wahrnehmung
Der vorliegende Ratgeber hat soweit verdeutlicht: Auch Konsum, der nicht aktiv betrieben wird, fällt beim polizeilichen Drogentest auf. Wollen Sie passiv kiffen, sollten Sie sich bewusst vom Straßenverkehr fernhalten.
Denn die Wirkung von THC, die in Haaren, Blut und Urin nachweisbar ist, kann nicht nur dafür sorgen, dass sich Konsumenten euphorisch fühlen und viele Empfindungen intensiver wahrnehmen. Es bestehen auch akute Risiken:
- Angst, Panikgefühle und andere psychotische Symptome können entstehen.
- Es ist möglich, dass die eigene Wahrnehmung so stark beeinflusst wird, dass es zu Halluzinationen kommt.
- Verschiedene Kreislaufprobleme, wie Herzrasen und Übelkeit, sind nicht auszuschließen.
- Möglicherweise fällt Konsumenten normales Denken schwer, da Gedankensprünge auftreten.
Auch wenn Personen Cannabis nur durch Passivrauchen konsumieren, also nicht direkt selbst kiffen, können diese Symptome auftreten. Entsprechend sind Betroffene nicht verkehrstüchtig und dürfen keine Fahrzeuge lenken. Andernfalls besteht eine äußert hohe Unfallgefahr.