Das bundesweite Unfallursachenverzeichnis wird überarbeitet
Untersucht die Polizei den Hergang eines Verkehrsunfalls, muss sie im Protokoll auch die Ursache angeben. Dabei kann sie nicht einfach irgendwas hinschreiben, sondern muss sich an die Formulierungen im bundesweit einheitlichen Unfallursachenverzeichnis halten. Dieses listet insgesamt 89 verschiedene Ursachen samt offizieller Schlüsselnummer auf, wie z. B.
- Alkoholeinfluss (01)
- Nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (12)
- Ungenügender Sicherheitsabstand (14)
- Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen (31)
- Unzulässiges Halten oder Parken (43)
- Schnee, Eis (72)
- Wild auf der Fahrbahn (86)
„Ablenkung“ als Unfallursache tauchte hier bislang jedoch nicht auf, sondern wurde lediglich unter „sonstige Ursachen“ (Schlüsselnummer 89) verbucht. Dies betrifft nicht ausschließlich Ablenkung durch Handynutzung am Steuer, sondern z. B. auch durch Essen, Rauchen etc. Es ist aber unbestritten, dass das Mobiltelefon der häufigste Ablenkungsfaktor für Fahrzeugführer darstellt. Daher plant die Polizei, das Unfallursachenverzeichnis um den Faktor „Ablenkung“ zu ergänzen, sodass diese als Unfallursache fortan speziell bearbeitet und statistisch erfasst werden kann. So berichten es der Onlineauftritt der Deutschen Handwerks Zeitung und Spiegel Online.
Handynutzung im Straßenverkehr: Ablenkung ist häufige Unfallursache
Da Ablenkung als Unfallursache bislang nicht separat festgehalten wurde, gibt es keine konkreten Zahlen, wie viele Unfälle auf Handyverstöße zurückzuführen sind. Die Polizei, Politiker und auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind sich jedoch einig: Die Dunkelziffer ist hoch.
In der Praxis ist es oft problematisch zu belegen, dass die vom Handy herbeigeführte Ablenkung tatsächlich die Unfallursache war oder dass überhaupt ein Handyverstoß am Steuer stattgefunden hat. Meist ist dies nur möglich, wenn die Polizei die Fahrer selbst dabei ertappt oder wenn es Zeugen gibt.
Übrigens: Allein das Entsperren des Handys dauert im Durchschnitt 4 Sekunden. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beispielsweise im Stadtverkehr stellt dies bereits eine Blindfahrt von fast 56 Metern dar.