Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein: Kleine Verstöße können sehr teuer werden

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Liechtenstein – das ist dieser winzige Fleck auf der Karte zwischen Österreich und der Schweiz, der sicher einmal eine Reise wert ist. Wer im Urlaub gern mit dem Auto fährt, könnte nach der Heimkehr zu Hause von einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten erwartet werden. Aber gilt das auch für das Fürstentum Liechtenstein? Hier lesen Sie die wichtigsten Punkte aus dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein.

Bußgeldkatalog von Liechtenstein

VerstoßBuß­geld in CHFBuß­geld in Euro*
innernorts
1 - 5 km/h zu schnell3028
6 - 10 km/h zu schnell8074
11 - 13 km/h zu schnell130120
14 - 16 km/h zu schnell180166
17 - 18 km/h zu schnell230212
19 - 20 km/h zu schnell280258
außerorts
1 - 5 km/h zu schnell3028
6 - 10 km/h zu schnell6056
11 - 13 km/h zu schnell9083
14 - 15 km/h zu schnell110102
16 - 17 km/h zu schnell150139
18 - 19 km/h zu schnell190175
20 - 21 km/h zu schnell240221
22 km/h zu schnell290267
23 km/h zu schnell340313
24 km/h zu schnell390359
25 km/h zu schnell440405

*Bußgelder gerundet auf volle Euro bei einem Wechselkurs von 0,92

FAQ: Bußgeldkatalog von Liechtenstein

Wie hoch sind Bußgelder in Liechtenstein?

Bußgelder sind in Liechtenstein teils geringer und teils höher als in Deutschland. So wird ein Handyverstoß nur mit 80 CHF statt mit 100 Euro wie hierzulande geahndet. Im Gegensatz dazu wird das Parken auf dem Bürgersteig mit bis zu 100 CHF verfolgt. Die Grenze dafür liegt bei 35 Euro in Deutschland.

Kann ein Bußgeld aus Liechtenstein in Deutschland vollstreckt werden?

Nein, in Deutschland kann ein liechtensteiner Bußgeld in der Regel nicht vollstreckt werden. Jedoch können Sie zum Begleichen der Buße bei einer erneuten Einreise aufgefordert werden.

Wo liegen Promillegrenze und Höchstgeschwindigkeit?

Die Promillegrenze liegt in Liechtenstein bei 0,8 Promille. Innerorts sind maximal 50 km/h und außerorts höchstens 80 km/h Vorschrift. Auf der Schnellstraße sind 100 km/h erlaubt.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Liechtenstein

Mit dem Auto in Liechtenstein unterwegs: Der Bußgeldkatalog gestaltet sich etwas anders

Wer Liechtenstein mit dem Auto erkunden will, sollte die wichtigsten Regeln kennen.
Wer Liechtenstein mit dem Auto erkunden will, sollte die wichtigsten Regeln kennen.

Beim Bußgeldkatalog von Liechtenstein kann eigentlich kaum die Rede von einem „Katalog“ sein. Und auch die Bewohner des 160.500 km²-Landes selbst bezeichnen die Sammlung von „Ordnungsbussen“ als Liste: „Bussenliste“. Diese umfasst lediglich 32 Seiten und ist damit längst nicht so umfangreich wie der 500-Seiten pralle deutsche Tatbestandskatalog über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Zudem wird das jeweilige Bußgeld nicht in Euro angegeben, sondern in Schweizer Franken (CHF). Der Wechselkurs schwankt leicht von Tag zu Tag, liegt aber im Schnitt bei etwa 1,09. Ein Euro sind also rund 1,09 CHF. Ein weiterer Unterschied zum deutschen Pendant: Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein sieht weder Punkte in einer Art Fahreignungsregister, noch Regelungen für ein Fahrverbot vor.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog und Verkehrsregeln in Liechtenstein

Die Verkehrszeichen sind europaweit nicht einheitlich, auch wenn sie sich oftmals recht ähnlich sehen. Um keine Sanktion nach geltendem Bußgeldkatalog von Liechtenstein zu erhalten, sollten Sie die wichtigsten Regeln und Schilder kennen. Daher nachfolgend ein Auszug aus der liechtensteiner Bussenliste:

Wer sein Auto in Liechtenstein falsch parkt, muss meist tief in die Tasche greifen.
Wer sein Auto in Liechtenstein falsch parkt, muss meist tief in die Tasche greifen.
  • Vor allem bei Parkverstößen zahlen Sie in Liechtenstein ein sehr viel höheres Bußgeld als in Deutschland. Dieses beginnt bei 40 Franken. Sehen Sie eine gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet das: Halteverbot. Gelbe Kreuze markieren ein Parkverbot.
  • Wichtig ist auch, dass Sie einen Abstand von wenigstens drei Metern wahren, wenn Sie neben einer Doppellinie parken wollen. Ist die Breite für die Durchfahrt zu klein, sieht der Bußgeldkatalog von Liechtenstein 100 Franken als Sanktion vor.
  • Auch auf den Freiraum von Fußgängern wird großer Wert in Liechtenstein gelegt. Die Verkehrsregeln besagen, dass 1,5 Meter Platz bleiben müssen, wenn Sie bis zu 60 min auf dem Trottoir (Bürgersteig) parken und dies nicht explizit durch Signale oder Zeichen gestattet wurde.
  • Sanktionen in Höhe von 100 Euro, die Scheuer mit einer neuen Straßenverkehrsordnung einführen will, haben die Liechtensteiner bereits in Form von Franken: Wer auf dem Radweg parkt, muss also tief in die Tasche greifen.
  • Ein Handyverstoß ist nach geltendem Bußgeldkatalog von Liechtenstein etwas günstiger als in Deutschland: 80 Franken werden dafür angesetzt. Hierzulande drohen 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
  • Anders als im deutschen Verkehrsrecht müssen Kinder in Liechtenstein nicht bis zum 12., sondern sogar bis zum 14. Lebensjahr in einem Kindersitz mitfahren, wenn sie noch nicht mindestens 1,5 Meter groß sind. Bei einer Missachtung drohen 50 CHF.
  • Auch das Fahren mit vereisten Scheiben wird laut Bußgeldkatalog von Liechtenstein sehr viel härter bestraft als in Deutschland: 100 CHF werden dafür fällig. Der deutsche Tatbestandskatalog sieht hier gerade einmal 10 Euro Verwarngeld vor.
  • Und sogar das unrechtmäßige Benutzen des eigenen Fahrzeuges durch eine andere Person muss in Liechtenstein verhindert werden: Wer seinen Zündschlüssel nicht abzieht, muss in der Regel mit 50 CHF Busse rechnen.

Wo liegt die Promillegrenze in Liechtenstein?

Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein ist sehr viel schmaler als das deutsche Pendant und wird als "Bussenliste" bezeichnet.
Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein ist sehr viel schmaler als das deutsche Pendant und wird als „Bussenliste“ bezeichnet.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland können Autofahrer bereits zur Verantwortung gezogen werden, die etwa bei einer Blutalkohol-Konzentration von 0,3 Promille auffällig Auto fahren. Dann drohen in der Regel drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Gericht legt darüber hinaus eine Geld- oder Freiheitsstrafe fest.

Der Bußgeldkatalog in Liechtenstein sieht ganz ähnliche Sanktionen vor, setzt die Promillegrenze aber etwas höher an: Bis zu 0,8 Promille sind am Steuer noch zulässig. Danach droht ein Strafverfahren vor Gericht.

Bußgelder nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Liechtenstein

Das Tempolimit ist in Liechtenstein ähnlich wie in der Bundesrepublik geregelt. Innerorts sind maximal 50 km/h vorgeschrieben. Außerorts müssen Sie etwas langsamer fahren, als Sie es aus der deutschen Heimat kennen: Maximal 80 km/h sind erlaubt. Diese Regelungen gelten natürlich nur, falls Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.

Eine Autobahn kennt Liechtenstein übrigens gar nicht. Dort gibt es nur Schnellstraßen, auf denen ein Tempolimit von 100 km/h vorgegeben ist. Gespanne dürfen höchstens mit 80 km/h unterwegs sein.

Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Liechtenstein kann sehr teuer werden.
Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Liechtenstein kann sehr teuer werden.

Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein schreibt teils sehr viel härtere Sanktionen für Verstöße vor. Der Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche „Bussen“ für eine Geschwindigkeitsüberschreitung angesetzt werden. Werden Sie nach einem Verstoß direkt von der örtlichen Polizei aus dem Verkehr gezogen, kann diese von Ihnen das sofortige Begleichen des Bußgeldes verlangen.

In Liechtenstein geblitzt – Muss ich in Deutschland einen Bescheid erwarten?

Wer in Liechtenstein am Verkehr teilnimmt, jedoch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, könnte davonkommen. Denn das Abkommen (RBGeld), das für die allermeisten EU-Länder gilt, kommt bei Liechtenstein nicht zum Einsatz, da das Land nicht zur Europäischen Union gehört. Eine andere Übereinkunft wie etwa mit der Schweiz, gibt es zwischen Liechtenstein und der Bundesrepublik ebenfalls nicht.

Deutsche Autofahrer müssen in der Regel also keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein befürchten, wenn sie aus dem Urlaub zurückkommen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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