Das Telefonieren am Steuer ist nicht grundsätzlich untersagt, solange das Mobiltelefon hierfür nicht aufgenommen werden muss (etwa bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung). Darüber hinaus ist jede Nutzung des Handys am Steuer stets untersagt, wenn es dafür aufgenommen wird – unabhängig vom Telefonieren. Doch handelt es sich immer unweigerlich um einen Handyverstoß, wenn Sie Ihr Mobiltelefon bei der Fahrt aufnehmen?
FAQ: Handy in der Hand am Steuer
Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfen Sie als Fahrer kein Handy benutzen, wenn Sie es dabei in der Hand halten müssen. Die Nutzung ist ausnahmsweise erlaubt, wenn „das Gerät dafür weder aufgenommen noch gehalten wird“.
Immer wenn Sie das Telefon dafür halten und aufnehmen müssen, ist dessen Bedienung verboten. Das gilt z. B. für das Telefonieren, Nachrichten schreiben und surfen. Einige Gerichte haben aber bereits dahingehend geurteilt, dass das reine Halten des Handys, ohne es zu benutzen, keinen Handyverstoß darstellt – vgl. OLG Oldenburg Az. 2 Ss (OWi) 102/19 (Beschluss vom 17.04.2019), OLG Hamm Az. 4 RBs 30/19 (Beschluss vom 28.02.2019), OLG Celle, Az. 3 Ss (OWi) 8/19 (Beschluss vom 07.02.2019).
Das hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir haben im Folgenden einige Urteile für Sie zusammengefasst.
Mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt?
Inhalt
Weder das SMS-Schreiben, E-Mail-Lesen, Surfen oder Telefonieren ist am Steuer gestattet, wenn Sie hierfür Ihr Handy aufnehmen müssen. Das ergibt sich aus § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Sie mit dem Handy in der Hand beim Autofahren ertappt, müssen die Polizeibeamten davon ausgehen, dass Sie dieses auch in irgendeiner Form genutzt haben.
Daraus ergibt sich, dass Sie auch dann wegen eines Handyverstoßes belangt werden könnten, wenn Sie das Handy beim Autofahren lediglich in der Hand halten. Nicht allein das Telefonieren und Ans-Ohr-Halten sind hier mithin ausschlaggebend.
Bei einem Verstoß gegen das Nutzungsverbot von Mobiltelefonen während der Fahrt drohen regelmäßig ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wurden Sie zudem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, kann hier Tateinheit angenommen werden.
Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß
Lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen dem Handy in der Hand am Steuer?
Wurden Sie dabei ertappt, wie Sie das Handy am Steuer in der Hand hielten, haben aber gar nicht telefoniert oder das Mobiltelefon in anderer Weise genutzt? In einigen Fällen konnten einzelne Betroffene erfolgreich gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid vorgehen.
Das Oberlandesgericht Köln gab zum Beispiel dem Einspruch eines Betroffenen statt, der das Handy von der Seitenablage in die Mittelkonsole legen wollte und dieses nur deshalb während der Fahrt in Händen hielt (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 528/06). Allerdings ist dabei besonders zu beachten, dass das Mobiltelefon zugleich auch ausgeschaltet war.
Eine andere Fahrerin hatte ebenfalls Erfolg mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der ihr zuging, weil Sie vermeintlich mit dem Handy in der Hand am Steuer ertappt wurde. Ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt, folgten die Richter ihrer Schilderung: Sie wollte lediglich das klingelnde Handy aus der Tasche nehmen und ihrem Beifahrer übergeben (Aktenzeichen: III-1 RBs 284/14).
Ein anderer Fahrer hatte Erfolg mit einem Einspruch, weil er glaubhaft machen konnte, dass er lediglich das heruntergefallene Handy wieder aufheben wollte (Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 452/07).