Nach § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Nutzung von Mobiltelefonen Kfz-Führern während der Fahrt untersagt, wenn diese dafür aufgenommen werden müssen. Das schließt mithin automatisch auch das SMS-Schreiben beim Autofahren mit ein. Mit welchen Sanktionen müssen Betroffene rechnen?
FAQ: SMS schreiben am Steuer
Werden Sie beim SMS schreiben am Steuer erwischt, drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Ja, z. B. wenn der Fahrer dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt oder tötet. Bei einem besonders rücksichtslosen Verhalten kann das Strafgericht diesen auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilen.
Das kommt auf den jeweiligen Straftatbestand an. Bei fahrlässiger Tötung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe, bei fahrlässiger Körperverletzung bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Auch ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt in Betracht.
SMS-Schreiben am Steuer: Bußgeld und Punkte in Flensburg als Folge
Inhalt
Die Nutzungsuntersagung in § 23 StVO ist eindeutig. Zukünftig soll diese sogar noch auf weitere Geräte ausgeweitet werden und nicht mehr nur Handys betreffen. Der Grund ist eigentlich allen hinlänglich bekannt: Jede überflüssige Ablenkung erhöht das Unfallrisiko. Nichtsdestotrotz verdrängen noch immer viele Fahrer die Gefahr – dabei erhöht sich das Unfallrisiko einigen Experten zufolge um das 23-fache, allein durch die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.
Schon länger ist deshalb auch eine Erhöhung der Sanktionen im Gespräch, die mit der Abänderung des Paragraphen umgesetzt werden soll. Bisher nämlich führen das Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Auch diese höheren Sanktionen (bis 2014 waren es nur 40 Euro Geldbuße) haben bei vielen Autofahrern jedoch noch immer nicht zur erhofften Einsicht geführt.
Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß
SMS-Schreiben beim Autofahren: Mögliche Strafe bei Unfallfolge
Führt die Ablenkung, die das SMS-Schreiben am Steuer mit sich bringt, zu einem Unfall, gehen weit schlimmere Folgen mit dem Handyverstoß einher, als nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Kamen Personen zu Schaden, kann die Nutzung vom Handy sogar strafrechtliche Bewandnis haben. Fahrlässige Körperverletzung oder sogar Tötung können zu hohen Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Und auch der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) kann relevant sein. Wenn Sie beim SMS-Schreiben am Steuer etwa die Vorfahrt eines anderen rücksichtslos missachten oder an Fußgängerüberwegen falsches Verhalten zeigen, kann dies mit einer Geldstrafe oder einer bis zu fünfjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit ist der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Haft beschränkt.
Neben den strafrechtlichen Folgen kann eine Verurteilung wegen derlei Delikten auch strengere verkehrsrechtliche Sanktionen mit sich bringen, wie zum Beispiel den Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg.