Kaum den Führerschein erworben und direkt auf der Straßen alles geben? Das kann für manche Neulinge teuer werden – in aller Regel gelten während der Probezeit spezielle Regeln für Fahranfänger. Auch in Österreich haben diese einen besonderen Status. Mit welchen Vorschriften der verbunden ist, lesen Sie im Folgenden.
FAQ: Fahranfänger in Österreich
Gibt es besondere Verkehrsregeln für Fahranfänger in Österreich?
Im Straßenverkehr gibt es die 0,1-Promillegrenze zu beachten. Besondere Regelungen zum Tempolimit gibt es nicht.
Wie lang ist die Probezeit in Österreich?
Fahranfänger gelten in Österreich drei Jahre als solche. L17-Fahrer befinden sich dabei trotzdem mindestens bis zum 21. Geburtstag in der Probezeit.
Gibt es eine PS-Grenze für Fahranfänger in Österreich?
Nein, die gibt es in Österreich nicht, obwohl dies immer wieder diskutiert wird.
Kann ich Österreich auch mit 17 den Führerschein machen?
Ja, das geht, dies ist eine spezielle Ausbildung, die in fast jeder Fahrschule angeboten wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wer ist Fahranfänger in Österreich?
Inhalt
Während in Deutschland die Probezeit beim Führerschein normalerweise zwei Jahre andauert, ist diese im Ausland oftmals ein Jahr länger – so in Frankreich, Italien und auch Österreich. Sollten Sie als Tourist in das Land von Sissi, Mozart und Wiener Schnitzel reisen wollen, gelten die Vorschriften für Führerscheinneulinge auch für Sie, selbst wenn Sie in Ihrem Heimatland die Probezeit bereits überstanden haben. Das ist zumindest der Fall, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis seit weniger als drei Jahren haben.
Dies sollten Sie unbedingt im Kopf behalten, wenn Sie sich mit den Verkehrsregeln für Fahranfänger in Österreich auseinandersetzen. Sollten Sie nämlich einen Verkehrsverstoß begehen, wird dieser mit großer Wahrscheinlichkeit bis nach Deutschland zurückverfolgt: Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein besonderes Abkommen zur Vollstreckung der Bußgelder über die Landesgrenzen hinweg, und zwar schon ab einer Höhe von 25 Euro.
Spezielle Verkehrsregeln in Österreich für Fahranfänger
Die wichtigste Regel, die Sie kennen sollten, ist die Promillegrenze. Für unerprobte Fahrer gilt in Österreich, 0,1 Promille nicht zu überschreiten. Andernfalls werden mindestens 36 Euro fällig. Dieser Wert ist sehr schnell erreicht, es ist daher ratsam, komplett auf Alkohol am Steuer zu verzichten. Schon ein Bier führt in der Regel zu mehr als 0,1 Promille im Körper.
In unserem Promillerechner können Sie herausfinden, wie viel Promille Sie ungefähr nach welchen alkoholischen Getränken haben.
Beachten Sie beim Promillerechner: Die aufgeführten Sanktionen gelten in Deutschland, nicht in Österreich.
Erprobte Fahrer dürfen in unserem österreichischem Nachbarland mit bis zu 0,5 Promille am Lenkrad unterwegs sein.
PS-Grenze für Fahranfänger in Österreich
Immer wieder ist sie Thema in politischen und medialen Diskussionen, bisher gibt es jedoch noch keinen gesetzlichen Beschluss: die PS-Begrenzung für Fahranfänger beim Auto. In Österreich kann daher gern einmal Unsicherheit herrschen, wenn es um diese Angelegenheit geht.
Ein Argument ist bspw. das erfolgreiche Ausbildungsmodell für die Fahrerlaubnisklasse A, wobei es um Motorräder geht. Hier gibt es mehrere Phasen, die sicherstellen, dass die Fahranfänger in Österreich sich stufenweise zu stark motorisierten Motorrädern hinaufarbeiten. Die Unfallstatistik bescheinigt dieser Herangehensweise eine positive Bilanz.
Ein häufiges Gegenargument ist, dass auch bei wenig PS hohe Geschwindigkeiten erreicht werden können (bei 90 PS können 160 km/h und mehr gefahren werden).
Fahrschule und Probezeit in Österreich: Besonderheiten
Generell gibt es im Gegensatz zum deutschen Recht in Österreich weitere Verpflichtungen für Fahranfänger in Österreich, selbst wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits erworben haben. Die sogenannte „zweite Ausbildungsphase“ hat Folgendes zum Inhalt:
- Zwei bis vier Monate nach dem Erwerb des Führerscheins ist eine erste Perfektionsfahrt bei einer Fahrschule durchzuführen.
- Drei bis neun Monate nach dem Erwerb des Führerscheins ist ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil zu absolvieren.
- Sechs bis zwölf Monate nach dem Erwerb des Führerscheins steht eine zweite Perfektionsfahrt an.
Kommen Sie als Tourist aus dem Ausland, müssen Sie diese Fahrten selbstverständlich nicht nachweisen.
Autoversicherung für Fahranfänger in Österreich
Auch in unserem Nachbarland ist die Haftpflichtversicherung für jeden vorgeschrieben, der ein Auto anmelden möchte. Für Fahranfänger in Österreich gibt es dabei zwar keine besonderen Regeln, jedoch muss damit gerechnet werden, dass der Abschluss einer solchen sehr viel teurer wird als bei geübten Fahrern.
Idealerweise suchen sich die Betroffenen die Versicherung, wo schon die Eltern versichert ist, das es im Familienbund oftmals etwas günstiger ist.
L17-Ausbildung in Österreich
Wie in Deutschland gibt es auch in Österreich die Möglichkeit, den Führerschein mit 17 zu machen. Gesprochen wird hier von der L17-Ausbildung, die lange Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“ .
Schon mit 15,5 Jahren können Fahranfänger in Österreich mit dem Programm beginnen, das es in fast jeder Fahrschule gibt. Der grobe Ablauf ist im Folgenden festgehalten:
- Zunächst ist der theoretische Unterricht (32 Einheiten) und der praktische Unterricht (12 Einheiten) zu absolvieren.
- Anschließend kann der Neuling mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Dabei sollten 3000 km zurückgelegt werden.
- Alle 1000 km gibt es eine Überprüfungsfahrt mit Fahrschüler und Begleitperson unter Aufsicht der Fahrschule.
- Nach den 3000 km müssen die jungen Fahrer noch einmal eine Perfektionsschulung sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich durchlaufen.
Übrigens: Auch wenn normalerweise die Probezeit in Österreich drei Jahre dauert, so gilt sie für L17-Fahrer trotz früherem Führerscheinerwerb mindestens bis zum 21. Geburtstag.
Die erwählte Begleitperson muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um als solche offiziell anerkannt zu werden. Zunächst sollte sie dem Schüler nahestehen, im Normalfall ist dies ein Elternteil. Zudem müssen nachweislich mindestens drei Jahre Fahrpraxis in Kfz der Klasse B vorhanden sein, während die entsprechende Fahrerlaubnis seit sieben Jahren bestehen sollte. Außerdem wichtig: Es dürfen in den letzten drei Jahren keine schweren Verkehrsverstöße begangen worden sein, wenn jemand als geeignete Begleitperson für den Fahranfänger in Österreich infrage kommen möchte.
Das genutzte Kfz muss vorn und hinten mit dem Schriftzug „L17″ versehen sein.
Ich finde drei Jahre Probezeit eigentlich ganz gut. Wobei es ja auch immer darauf ankommt, wie viel Fahrpraxis man genießt. Ich habe nun meine 3. Fahrstunde. Meinen Führerschein werde ich wohl nicht so oft nutzen, da ich in Wien überall mit dem Rad gut hinkomme. Es ist aber sehr gut, ihn zu haben!