Handy am Steuer: Lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

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Sie erreicht ein Bußgeldbescheid, in dem Ihnen der Vorwurf gemacht wird, Sie hätten das Handy am Steuer genutzt. Dabei hatten Sie es zwar in der Hand, aber gar nicht genutzt? In einigen Fällen waren Einsprüche gegen solche Entscheidungen schon erfolgreich – die Betroffenen konnten das Bußgeld noch abwenden. Welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, können Sie beispielsweise kostenlos und unverbindlich mit dem Bußgeldcheck ** überprüfen.

FAQ: Handy am Steuer: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Macht es Sinn, gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einzulegen?

Das ist vom Einzelfall abhängig. Manchmal kann es sich lohnen, manchmal eher nicht. Wie gut die Erfolgschancen sind, kann z. B. ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Ich habe das Handy in der Hand gehalten, ohne es zu benutzen – lohnt sich ein Einspruch?

In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nach Auffassung einiger Gerichte reicht das bloße Halten des Handys während der Fahrt nicht aus.

In welchen Fällen hatten Autofahrer mit ihrem Einspruch Erfolg?

Wir haben einige Gerichtsurteile für Sie zusammengestellt, in denen die Richter einen Handyverstoß verneinten und dem Einspruch stattgaben.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos

In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Einspruch einlegen kann manchmal erfolgreich sein

Sie wurden bei der Nutzung vom Handy am Steuer erwischt? Ein Einspruch kann in seltenen Fällen Erfolg haben.
Sie wurden bei der Nutzung vom Handy am Steuer erwischt? Ein Einspruch kann in seltenen Fällen Erfolg haben.

Die Nutzung von Mobiltelefon und Autotelefon ist Fahrern gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Fahrt und bei laufendem Motor untersagt, wenn diese hierfür aufgenommen werden müssen. Der Grund: Die Ablenkung, die das Tippen einer SMS, das Lesen einer E-Mail oder das Telefonieren bedeutet, erhöht das Unfallrisiko und gefährdet nicht nur die Fahrer selbst, sondern vor allem auch andere Verkehrsteilnehmer.

Im Übrigen: Der erwähnte Abschnitt soll in naher Zukunft wesentlich abgeändert und verschärft werden. Hiernach soll nicht nur die Nutzung von Mobiltelefon oder Autotelefon während der Fahrt untersagt sein, sondern die sämtlicher technischer Geräte für die Organisation, Kommunikation und Information, sofern diese aufgenommen werden müssen oder die Aufmerksamkeit des Fahrers länger als eine Sekunde in Anspruch nehmen. Nicht nur das Handy ist als Ablenkung der Fahrer erkannt worden.

Doch nicht immer stimmt der Vorwurf der Nutzung vom Handy am Steuer. Ein Einspruch war in einigen Fällen schon erfolgreich. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Urteile vor, die den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer bestätigten.

Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.
Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.

Bußgeld wegen Handy am Steuer umgehen: Ein Einspruch war in diesen Fällen erfolgreich

Vereinzelt haben Betroffene Erfolg, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen.
Vereinzelt haben Betroffene Erfolg, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen.

In einem Fall legte ein Betroffener Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid ein, weil er das heruntergefallene Handy lediglich aufheben wollte. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Dieses bestätigte schließlich, dass keine Nutzung vom Handy am Steuer vorlag, dem Einspruch wurde stattgegeben (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 452/07)

Das Oberlandesgericht Köln musste sich mit einem anderen Fall beschäftigen, bei dem ein Einspruch damit begründet wurde, dass das Handy nur von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. Auch hier wurde keine verbotswidrige Handynutzung erkannt, allerdings vor allem auch deshalb, weil das Mobiltelefon zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet gewesen ist (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 528/06)

Ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Köln landete ein Einspruch einer Fahrerin, der ein Handyverstoß vorgeworfen wurde. Diese hatte das während der Fahrt klingelnde Handy aus der Tasche holen und an ihren Beifahrer weitergeben wollen, wurde mit dem klingelnden Mobiltelefon in der Handy jedoch ertappt. In diesem Fall gab das Gericht dem Einspruch statt (Aktenzeichen: III-1 RBs 284/14).

Auch in zahlreichen anderen Urteilen hat sich herauskristallisiert, dass allein das Halten des Handys während der Fahrt nicht automatisch den Bußgeldbescheid rechtfertigt. Ausschlaggebend ist zudem vor allem die aktive Nutzung der Geräte. Ob ein Einspruch gegen wegen Handy am Steuer verhängte Bußgeldbescheide aber erfolgreich endet, bleibt grundsätzlich Einzelfallentscheidung. Und wenn Sie das Handy ans Ohr hielten, um zu telefonieren, lässt sich das Bußgeld zumeist nicht umgehen.

Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Ist ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll?

Sie wollen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erheben? Ein Anwalt berät Sie.
Sie wollen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erheben? Ein Anwalt kann helfen.

Da Gerichte ihre Urteile grundsätzlich an den Umständen im jeweiligen Einzelfall ausrichten, lässt sich nicht pauschal festlegen, dass ein Einspruch immer dann gerechtfertigt ist, wenn das Handy nur in der Hand gehalten wurde.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird, wenden Sie sich zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann den Sachverhalt genau prüfen und einschätzen, ob ein gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhobener Einspruch Aussicht auf Erfolg haben kann. Durch den Bußgeldcheck ** können Sie zudem die Möglichkeiten eines Einspruchs bei Ihrem Bußgeldbescheid kostenlos überprüfen lassen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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