Verkehrsregeln in Italien: Wann im Urlaub mit dem Auto Sanktionen drohen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen; 3,96 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wer den Stiefel Europas mit dem Auto erkunden möchte, der sollte mit den Verkehrsregeln in Italien vertraut sein. Welche Vorschriften gelten und welche Bußgelder in Italien drohen können, verrät dieser Ratgeber.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Italien

TatbestandSanktionen in Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung über 10 km/hbis 700 *
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 10 km/h innerorts und 2 Mal im selben Jahrbis 880
Rotlichtverstoßab 170 *
Handy am Steuerbis 1000
Verstoß gegen die Gurtpflichtab 80
Parkverstoßab 85
Alkohol am Steuerbis 2000
bzw.
bis 4000

* geltende Mindestbußen am Tag, nachts (22-7 Uhr) können diese ein Drittel höher ausfallen
(Stand 03/2017)

FAQ: Verkehrsregeln von Italien

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Italien auf der Autobahn?

Grundsätzlich schreiben die Verkehrsregeln auf der Autobahn Tempo 130 vor, allerdings reduziert sich die zulässige Geschwindigkeit bei Regen oder Schnee auf 110 km/h.

Woran erkenne ich die Vorschriften zum Parken in Italien?

Hierfür kommen farbige Markierungen am Bordstein zum Einsatz.

Welche Besonderheiten gibt es bei italienischen Bußgeldern?

Bei verschiedenen Verstößen können die Sanktionen nachts höher ausfallen. Darüber hinaus ist bei einer schnellen Zahlung des Bußgelds ggf. ein Rabatt möglich.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Italien

Höchstgeschwindigkeit in Italien: Tempolimit für Autobahn und Stadtverkehr

Mit dem Auto oder Roller nach Italien: Über die Verkehrsregeln sollten Sie sich im Vorfeld informieren.
Mit dem Auto oder Roller nach Italien: Über die Verkehrsregeln sollten Sie sich im Vorfeld informieren.

Die Verkehrsregeln in Italien sehen verschiedene Tempolimits vor, dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen innerorts, außerorts, Schnellstraße und Autobahn. Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften liegt für Pkw bei 50 km/h und entspricht damit den Vorgaben der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO).

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist die zulässige Geschwindigkeit in Italien allerdings etwas höher angesetzt als in Deutschland, so sind bis zu 90 km/h erlaubt.

Rasant unterwegs in Italien: Auf der Autobahn ist eine Geschwindigkeit von maximal 130 km/h zulässig.
Rasant unterwegs in Italien: Auf der Autobahn ist eine Geschwindigkeit von maximal 130 km/h zulässig.

Auf Schnellstraßen liegt das Tempolimit in Italien bei 110 km/h. Allerdings besteht diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht immer, denn bei Regen oder Schnee gelten besondere Verkehrsregeln in Italien. In diesem Fall reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h. Dieser reduzierte Wert gilt zudem auch für Fahranfänger, welche ihren Führerschein erst seit weniger als drei Jahren besitzen.

Eine ähnliche Regelung existiert auch für die Geschwindigkeit auf der Autobahn in Italien. So sind prinzipiell 130 km/h erlaubt, allerdings nur bei guten Witterungsbedingungen.

Bei Schnee oder Regen müssen Sie daher bei Fahrten auf der Autobahn in Italien die Geschwindigkeit auf 110 km/h reduzieren. Darüber hinaus müssen Fahranfänger in Italien mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie auf der Autobahn mit mehr als 100 km/h unterwegs sind.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien ist ein deutlich teureres Vergnügen als ein entsprechender Geschwindigkeitsverstoß in Deutschland. Daher sollten Sie sich, um Ihre Urlaubskasse zu schonen, vorab über die geltenden Höchstgeschwindigkeiten informieren.

Parken in Italien: Welche Verkehrsregeln müssen Sie beachten?

Nicht überall ist das Parken in Italien gestattet.
Nicht überall ist das Parken in Italien gestattet.

Welche Verkehrsregeln in Italien zum Parken gelten, können Sie anhand der Bordstein­markierungen ablesen. Denn diese sind insbesondere in größeren Städten durch verschiedene Farben gekennzeichnet.

Blaue Markierungen (strisce blu) weisen in der Regel auf gebühren- oder parkscheiben­pflichtige Parkplätze hin. Bei gelb markierten Zonen (strisce gialle) handelt es sich um speziell ausgewiesene Parkflächen, welche unter anderem für Taxis, Anwohner oder Schwerbehinderte reserviert sind. Daher gilt dort für reguläre Autofahrer ohne eine entsprechende Genehmigung ein Parkverbot. Auf ein generelles Parkverbot wird gemäß der Verkehrsregeln aus Italien durch schwarz-gelbe Bordsteintreifen hingewiesen.

Von besonderer Bedeutung für Urlauber, die sich in den Verkehr von Italien stürzen, sind vor allem die weißen Bordsteinmarkierungen (strisce bianche). Denn diese weisen kostenfreie Parkplätze aus. Allerdings sollten Sie auf eine zusätzliche Beschilderung achten, denn ggf. sehen die Verkehrsregeln in Italien eine Parkscheibenpflicht vor oder es gelten sonstige Einschränkungen.

Zahlen Sie einen Strafzettel in Italien wegen falschem Parken schnell, kann dies unter Umständen zu einem Nachlass beim Bußgeld führen.

Mit den richtigen Reifen sicher durch Bella Italia

Die richtigen Reifen schützen in Italien vor einem Bußgeld.
Die richtigen Reifen schützen in Italien vor einem Bußgeld.

Die richtigen Reifen sind in Italien insbesondere im Winter ein wichtiges Thema. So besteht auf vielen Straßen eine Winterreifenpflicht, eine einheitliche gesetzliche Regelung sehen die Verkehrsregeln in Italien allerdings nicht vor. Die Entscheidungsgewalt liegt daher bei den lokalen Behörden.

Insbesondere in den Alpenregionen kann zudem eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Die jeweiligen Strecken verfügen über eine gesonderte Beschilderung. In diesem Fall reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h.


Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in Italien ergibt sich aus einer EU-Verordnung. Diese schreibt für Pkw und Lkw eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm vor. Stellt sich im Zuge einer Verkehrskontrolle heraus, dass Ihre Reifen nicht den Vorgaben entsprechen, kann in Italien ein Strafzettel drohen oder Ihnen wird ggf. sogar die Weiterfahrt untersagt.

Promillegrenze in Italien

Promillegrenze in Italien: Fahranfänger müssen auf den Weingenuss verzichten.
Promillegrenze in Italien: Fahranfänger müssen auf den Weingenuss verzichten.

Italien gehört zu den wichtigsten Weinanbaugebieten Europas. Da verwundert es nicht, dass der Rebensaft ein fester Alltagsbestandteil der Einheimischen ist. Auch viele Urlauber möchten es sich auf ihrer Reise nicht nehmen lassen, den einen oder anderen Tropfen zu probieren.

Erkunden Sie Italien mit dem Auto, sollten Sie alkoholische Getränke oder Speisen allerdings nur in Maßen konsumieren. Denn die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille, somit entsprechen die Verkehrsregeln in Italien in diesem Punkt den deutschen Vorgaben.

Für Autofahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis sowie für Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren gilt zudem eine Null-Promillegrenze.

Alkohol am Steuer kann in Italien weitreichende Konsequenzen haben. Bei einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille droht ein Bußgeld von mindestens 530 und bis zu mehr als 2.000 Euro. Ab 0,8 Promille können zudem eine Verdopplung der Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Muss ich einen Strafzettel aus Italien bezahlen?

Haben Sie im Urlaub gegen die geltende Straßenverkehrsordnung in Italien verstoßen, kann dies ggf. Sanktionen – insbesondere in Form von hohen Bußgeldern – nach sich ziehen. Doch müssen Sie den Forderungen von einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland überhaupt nachkommen?

Gegen einen Bußgeldbescheid aus Italien können Sie Einspruch einlegen.
Gegen einen Bußgeldbescheid aus Italien können Sie Einspruch einlegen.

Grundsätzlich können Geldsanktionen aus allen Ländern der EU in Deutschland aufgrund des EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionen­vollstreckung (RBGeld) vollstreckt werden. Demnach kann ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Italien Sie bis in die Heimat verfolgen. Allerdings muss der Bußgeldbescheid aus Italien dafür mindestens 70 Euro betragen.

Wie der Auszug aus dem Bußgeldkatlog zu Beginn dieses Ratgebers zeigt, ist diese Bagatellgrenze allerdings schnell überschritten, sodass wegen einem Bußgeld aus Italien Post vom Bundesamt für Justiz (BfJ) aus Bonn droht. Denn diese Behörde ist für die Prüfung und Durchführung der europäischen Bußgelder zuständig.

Bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Italien kann es sich lohnen, das Bußgeld schnell zu begleichen. Denn die zuständigen Behörden gewähren bei einer Zahlung innerhalb von fünf Tagen einen Nachlass von 30 Prozent.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Italien einzulegen. Gründe dafür können zum Beispiel Formfehler – wie das Fehlen einer Rechtsbelehrung oder einer Übersetzung – sein oder auch die Tatsache, dass der vermeintliche Verkehrssünder gar nicht gegen die Verkehrsregeln in Italien verstoßen hat. Da der Einspruch in der jeweiligen Landessprache des Urlaubslandes verfasst sein muss, ist es sinnvoll, sich an einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Italien zu wenden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise