VAMA: Informationen zur Videoabstandsmessanlage und ihrer Funktion

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Sicherheitsabstände sind im Verkehr vorgeschrieben und von der Geschwindigkeit abhängig. Eine Videoabstandsmessanlage (VAMA) ermöglicht es, dass Verstöße aufgedeckt und dokumentiert werden können. Doch auch bei dieser Methode kann es zu Messfehlern kommen.

FAQ: VAMA

Was bedeutet „VAMA“?

Die Abkürzung steht für „Videoabstandsmessanlage“.

Misst die VAMA nur den Abstand?

Nein, sie kann auch die Geschwindigkeit von Fahrzeugen erfassen.

Ich wurde von der VAMA geblitzt. Erwartet mich jetzt ein Bußgeld?

Nicht zwangsläufig. Zunächst wertet die Behörde das Blitzerfoto und das Messergebnis aus, ob tatsächlich ein Abstandsverstoß vorlag und nicht z. B. ein Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs den geringen Abstand verursacht hat.

So funktioniert die Brückenabstandsmessung über eine VAMA

Eine VAMA (Videoabstandsmessanlage) wird auf Brücken positioniert.
Eine VAMA (Videoabstandsmessanlage) wird auf Brücken positioniert.
Brückenabstandsmessung: Eine VAMA hält Verstöße auf Video fest. Manöver wie Spurwechsel können jedoch eine Verfolgung ausschließen.
Brückenabstandsmessung: Eine VAMA hält Verstöße auf Video fest. Manöver wie Spurwechsel können jedoch eine Verfolgung ausschließen.

Wollen Autofahrer einen angemessenen Abstand zum Vordermann wahren, können Sie sich an eine einfache Richtlinie halten: Die gefahrene Geschwindigkeit wird durch zwei geteilt und ergibt den einzuhaltenden Mindestabstand in Metern.

Doch selbst mit den nötigen Informationen über den geforderten Sicherheitsabstand wird dieser immer wieder unterschritten. Hier kommen die Videoabstandsmessanlagen ins Spiel, die als besondere Form der Brückenabstandsmessung zu verstehen ist.

Eine VAMA kann nicht nur prüfen, ob ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Sie ist auch, wie gewöhnliche Blitzer, dazu in der Lage, das Tempo der erfassten Fahrzeuge zu messen. Damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen kann, wird sie von Beamten auf Brücken angebracht. Mittels zweier Videokameras kann sie dann den Verkehrsfluss auf einer Strecke von 700 Metern überwachen. Messlinien auf der Fahrbahn und eine Weg-Zeit-Berechnung ermöglichen es, Abstände und Geschwindigkeit zu erfassen.

Aufnahmen der VAMA werden zunächst auf Faktoren geprüft, die eine verkehrsrechtliche Verfolgung ausschließen. Dazu gehören Spurenwechsel des zu überprüfenden Fahrers sowie Geschwindigkeitsverringerungen und Bremsungen der Vorausfahrenden. Kommt es zu Verstößen, muss zu diesen entsprechend ein Messprotokoll angefertigt werden.

Videoabstandsmessungen in Zweifel ziehen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der auf einer VAMA basiert, und Sie sind der Meinung, zu Unrecht belangt zu werden? Dann sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:

Auch eine Videoabstandsmessanlage (VAMA) kann Messfehler verursachen. Ein Anwalt hilft dann beim Einspruch.
Auch eine Videoabstandsmessanlage (VAMA) kann Messfehler verursachen. Ein Anwalt hilft dann beim Einspruch.
  • Ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt kann den Bußgeldbescheid genau prüfen und hat im besten Fall Erfahrungen damit, Fehler bei der VAMA aufzuspüren.
  • So kann er beispielsweise kontrollieren, ob einer der oben genannten Faktoren dafür sorgt, dass die verkehrsrechtliche Verfolgung eines unterschrittenen Sicherheitsabstandes abgewehrt werden kann.
  • Selbst wenn Sie zu Recht belangt werden, kann ein fähiger Verteidiger eventuell Sanktionen mindern oder auch ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Dabei entscheidet der Einzelfall.
Darüber hinaus kann ein Anwalt zügig Akteneinsicht fordern. So ist es ihm möglich, schnell zu erkennen, ob die Beamten bei der Bedienung des Blitzers oder beim Ausfüllen des dazugehörigen Messprotokolls Fehler begangen haben. Kann er solche Tatsachen nachweisen, steigt die Chance immens, die Sanktionen des Bußgeldbescheids abzuwehren.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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