Saarländischer Verfassungsgerichtshof gibt Kläger recht
Ein Autofahrer hatte vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er wurde vom Blitzer TraffiStar S350 geblitzt und sollte deshalb ein Bußgeld zahlen. Er kritisierte jedoch, dass das Gerät die entscheidenden Messdaten nicht speichert. Die Messung nachträglich zu kontrollieren, sei damit unmöglich.
Das Gericht gab dem Kläger nun recht. Die vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung sei anfechtbar, da ein Betroffener unter diesen Umständen keine Möglichkeit habe, die erfassten Werte zu überprüfen.
Was ist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu beachten?
Der betroffene Autofahrer hat sich erfolgreich gegen seinen Bußgeldbescheid gewehrt. Dadurch, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof die vom TraffiStar S350 durchgeführte Messung als anfechtbar anerkannt hat, muss er weder das Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen noch erhält er einen Punkt in Flensburg.
Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten?
- Wichtig ist, dass Ihr Schreiben pünktlich bei der zuständigen Behörde eingeht. Dafür haben Sie nach Eingang des Bescheides zwei Wochen Zeit.
- Ein Anruf bei der zuständigen Bußgeldstelle reicht nicht aus. Sie müssen ein Schreiben aufsetzen, welchem klar zu entnehmen sein muss, dass es sich um einen Einspruch handelt. Vergessen Sie außerdem nicht, das Aktenzeichen anzugeben und das Dokument zu unterschreiben.
- Sind Sie unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt oder wie Sie diesen formulieren sollen, so empfiehlt sich die fachmännische Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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