Unfall in Dänemark: Unfallaufnahme und Schadensregulierung

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Auch im Urlaub sind Verkehrsteilnehmer nicht vor Fehlern gefeit, sodass es trotz Kenntnis der Verkehrsregeln auch in Dänemark zu einem Unfall kommen kann. Was in einem solchen Fall zu tun ist, sollte Teil der Reiseplanung sein. Nachfolgend erhalten Sie Informationen, wie Sie sich nach einem Unfall in Dänemark am besten verhalten.

FAQ: Unfall in Dänemark

Was ist nach einem Unfall in Dänemark zu beachten?

Die Unfallstelle sollte mit einem Warndreieck abgesichert werden und dabei eine Warnweste getragen werden. Begeben Sie sich hinter die Leitplanke oder entfernen Sie sich einige Meter vom Unfallort.

Was ist zu tun, nachdem der Unfallort abgesichert wurde?

Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Informieren Sie Rettungsdienste über den europaweit einheitlichen Notruf 112.

Was ist bei der Aufnahme eines Unfalls in Dänemark zu beachten?

Notieren Sie Daten der Unfallbeteiligten und Informationen zum Unfallhergang. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist in Dänemark nach einem Unfall zu tun?

Gelten nach einem Unfall in Dänemark dieselben Regeln wie in Deutschland?
Gelten nach einem Unfall in Dänemark dieselben Regeln wie in Deutschland?

Mit dem Auto nach oder durch Dänemark zu fahren, ist für viele deutsche Urlauber zur Tradition geworden. Doch im Urlaub im Ausland können Unaufmerksamkeit, Ortsunkenntnis oder das Verhalten Anderer Probleme verursachen. Was nach einem Autounfall in Dänemark zu tun ist, sollte in der Regel jedem bekannt sein.

Wichtig bei diesem Thema ist nicht nur das Verhalten unmittelbar nach dem Geschehen, sondern auch was für die Schadensregulierung zu beachten ist. Grundsätzlich gelten nach einem Unfall in Dänemark die gleichen Regelungen zum Verhalten wie in Deutschland.

Zunächst ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Dabei sollten Beteiligte darauf achten, dass sie beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Dies ist zwar nur für den Fahrer Pflicht, sollte jedoch besonders außerorts auch bei allen Insassen erfolgen. Zudem sollten sich Insassen nach einem Unfall auch in Dänemark entweder hinter die Leitplanke begeben oder einige Meter vom Unfallort entfernt aufhalten.

Erst nach der Absicherung sollten sich Beteiligte um Verletzte kümmern und Erste Hilfe leisten sowie die Rettungsdienste informieren. Der europaweit einheitliche Notruf 112 kann nach einem Unfall auch in Dänemark genutzt werden. Bei größeren Sachschäden und bei Personenschäden ist immer die Polizei zu verständigen. Liegen nur kleinere Blechschäden vor kommt die Polizei in der Regel grundsätzlich nicht.

Herrscht nach einem Unfall in Dänemark Unsicherheit, wie vorzugehen ist oder bestehen Verständigungsschwierigkeiten, sollte die Polizei dennoch hinzugeholt werden. Ist der Unfallgegner nicht mehr vor Ort bzw. hat sich unerlaubt entfernt, ist die Polizei ebenfalls zu verständigen. Eine amtliche Aufnahme des Unfalls kann später bei der Schadensregulierung hilfreich sein.

Aufnahme des Unfalls: Das ist wichtig

Auch nach einem Autounfall in Dänemark sollten die Beteiligten Fotos anfertigen und einen Unfallbericht ausfüllen.
Auch nach einem Autounfall in Dänemark sollten die Beteiligten Fotos anfertigen und einen Unfallbericht ausfüllen.

Gibt es keine Verletzten oder sind diese versorgt, sollten die Daten des Unfallgegners aufgenommen werden. Unfallbeteiligte können dann auch den Hergang so detailliert wie möglich festhalten. Am besten ist hierfür der europäische Unfallbericht zu verwenden. Fotos und Skizzen vom Unfallort anzufertigen, ist ebenfalls zu empfehlen.

Nach einem Unfall in Dänemark sollten daher folgende Daten erfasst werden:

  • Ort, Datum, Zeit des Unfalls
  • Vollständiger Name sowie Anschrift von Fahrer und Halter des anderen Fahrzeugs
  • Kennzeichen, Versicherungsinformationen (Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer)
Nach der Aufnahme der Daten können sich die Beteiligten dann in der Regel um die Organisationen der Weiterfahrt bzw. um die Reparatur des Fahrzeugs oder die Überführung nach Hause kümmern. Wichtig zu wissen ist, dass wenn ein Unfallfahrzeug in die Werkstatt geschleppt wird, auf die entstehenden Kosten 25 % Mehrwertsteuer erhoben werden. Diese werden in der Regel nicht erstattet.

Nach einem PKW- oder LKW-Unfall in Dänemark haben Beteiligte üblicherweise zwei Möglichkeiten einen entstandenen Schaden regulieren zu lassen. Dies kann zum einem direkt bei der dänischen Versicherung des Unfallgegners geschehen. Zum anderen kann sich in Deutschland ein Regulierungsbeauftragter dieser Angelegenheit annehmen.

Über den Zentralruf der Autoversicherer können Betroffene herausfinden, welcher Regulierungsbeauftragte für sie zuständig ist. Zu beachten ist hier jedoch, dass die rechtlichen Vorschriften von Dänemark gelten. Dies ist auch dann der Fall, wenn nach einem Unfall in Dänemark die Regulierung von Deutschland aus geschieht.

Ist den Betroffenen der Unfallgegner nicht bekannt, kann die Verkehrsopferhilfe in Hamburg die Regulierung übernehmen. Im Zweifel sollten sich Beteiligte jedoch an einen Anwalt wenden, um Ansprüche geltend zu machen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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