Auch im Urlaub sind Verkehrsteilnehmer nicht vor Fehlern gefeit, sodass es trotz Kenntnis der Verkehrsregeln auch in Dänemark zu einem Unfall kommen kann. Was in einem solchen Fall zu tun ist, sollte Teil der Reiseplanung sein. Nachfolgend erhalten Sie Informationen, wie Sie sich nach einem Unfall in Dänemark am besten verhalten.
FAQ: Unfall in Dänemark
Was ist nach einem Unfall in Dänemark zu beachten?
Die Unfallstelle sollte mit einem Warndreieck abgesichert werden und dabei eine Warnweste getragen werden. Begeben Sie sich hinter die Leitplanke oder entfernen Sie sich einige Meter vom Unfallort.
Was ist zu tun, nachdem der Unfallort abgesichert wurde?
Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Informieren Sie Rettungsdienste über den europaweit einheitlichen Notruf 112.
Was ist bei der Aufnahme eines Unfalls in Dänemark zu beachten?
Notieren Sie Daten der Unfallbeteiligten und Informationen zum Unfallhergang. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was ist in Dänemark nach einem Unfall zu tun?
Inhalt
Mit dem Auto nach oder durch Dänemark zu fahren, ist für viele deutsche Urlauber zur Tradition geworden. Doch im Urlaub im Ausland können Unaufmerksamkeit, Ortsunkenntnis oder das Verhalten Anderer Probleme verursachen. Was nach einem Autounfall in Dänemark zu tun ist, sollte in der Regel jedem bekannt sein.
Wichtig bei diesem Thema ist nicht nur das Verhalten unmittelbar nach dem Geschehen, sondern auch was für die Schadensregulierung zu beachten ist. Grundsätzlich gelten nach einem Unfall in Dänemark die gleichen Regelungen zum Verhalten wie in Deutschland.
Zunächst ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Dabei sollten Beteiligte darauf achten, dass sie beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Dies ist zwar nur für den Fahrer Pflicht, sollte jedoch besonders außerorts auch bei allen Insassen erfolgen. Zudem sollten sich Insassen nach einem Unfall auch in Dänemark entweder hinter die Leitplanke begeben oder einige Meter vom Unfallort entfernt aufhalten.
Herrscht nach einem Unfall in Dänemark Unsicherheit, wie vorzugehen ist oder bestehen Verständigungsschwierigkeiten, sollte die Polizei dennoch hinzugeholt werden. Ist der Unfallgegner nicht mehr vor Ort bzw. hat sich unerlaubt entfernt, ist die Polizei ebenfalls zu verständigen. Eine amtliche Aufnahme des Unfalls kann später bei der Schadensregulierung hilfreich sein.
Aufnahme des Unfalls: Das ist wichtig
Gibt es keine Verletzten oder sind diese versorgt, sollten die Daten des Unfallgegners aufgenommen werden. Unfallbeteiligte können dann auch den Hergang so detailliert wie möglich festhalten. Am besten ist hierfür der europäische Unfallbericht zu verwenden. Fotos und Skizzen vom Unfallort anzufertigen, ist ebenfalls zu empfehlen.
Nach einem Unfall in Dänemark sollten daher folgende Daten erfasst werden:
- Ort, Datum, Zeit des Unfalls
- Vollständiger Name sowie Anschrift von Fahrer und Halter des anderen Fahrzeugs
- Kennzeichen, Versicherungsinformationen (Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer)
Nach einem PKW- oder LKW-Unfall in Dänemark haben Beteiligte üblicherweise zwei Möglichkeiten einen entstandenen Schaden regulieren zu lassen. Dies kann zum einem direkt bei der dänischen Versicherung des Unfallgegners geschehen. Zum anderen kann sich in Deutschland ein Regulierungsbeauftragter dieser Angelegenheit annehmen.
Über den Zentralruf der Autoversicherer können Betroffene herausfinden, welcher Regulierungsbeauftragte für sie zuständig ist. Zu beachten ist hier jedoch, dass die rechtlichen Vorschriften von Dänemark gelten. Dies ist auch dann der Fall, wenn nach einem Unfall in Dänemark die Regulierung von Deutschland aus geschieht.
Bei mir ist eine Person in mein Auto gefahren in Dänemark die Versicherung will nicht denn umfalschaden nicht bezahlen wie kann weiter vorgehen gegen die Versicherung mfg Schmidt