Im Urlaub kann es trotz der Kenntnis der Verkehrsregeln von Belgien zu einem Unfall kommen. Dann ist die Reise oft schnell dahin und viele fragen sich, was zu tun ist, um den Schaden zu regulieren. Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie sich in Belgien bei einem Unfall verhalten sollten und wie die Regulierung des Schadens erfolgt.
FAQ: Unfall in Belgien
Sind in Belgien bei einem Unfall besondere Vorschriften zu beachten?
Nein, es gelten in der Regel die gleichen Vorgaben zum Verhalten und Vorgehen wie in Deutschland.
Gilt in Belgien eine Warnwestenpflicht?
Ja, verlassen Insassen nach einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, muss eine Warnweste angelegt werden.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Schadensregulierung?
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen von Belgien, wenn es um die Schadensregulierung geht bzw. um etwaige Schmerzensgeldansprüche.
Unfall in Belgien – und nun?
Belgien ist für viele eine Reise wert. Nicht nur die Küsten, sondern auch Städte wie Brüssel, Brügge oder Gent locken Touristen an. Sind diese dann mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs, sollte umsichtiges Fahren im Vordergrund stehen. Auch die belgischen Verkehrsregeln sind zu beachten.
Ablenkungen durch neue Eindrücke oder Stress durch Ortsunkenntnis können schnell zu Fehlern führen, die im schlimmsten Fall einen Unfall auslösen. In Belgien kann das schnell zur Trübung der Urlaubsfreuden und erwarteten Problemen führen, denn Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland erwarten.
Doch wie verhalten sich Reisende richtig, wenn es zu einem PKW- oder LKW-Unfall in Belgien gekommen ist? Grundsätzlich sind in einem solchen Fall die gleichen Dinge wichtig wie bei einem Unfall in Deutschland.
Bei einem Blechschaden ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Kamen Personen zu Schaden sollten der Notarzt gerufen und dann Erste Hilfe geleistet werden. In Belgien gilt die europaweite Notrufnummer 112 über die Sie sowohl Polizei, Feuerwehr und Notarzt verständigen können.
Aufnahme der Daten bei einem Verkehrsunfall in Belgien
Wie bei jedem anderen Unfall sollten in Belgien die wichtigsten Daten notiert werden. Zu diesen gehören die Namen der Beteiligten, Kennzeichen und Anschrift des Unfallgegners. Fotos von der Unfallstelle sind ebenso hilfreich wie eine Skizze vom Ort des Geschehens.
Regulierung nach einem Unfall in Belgien
Schadensersatzansprüche können auch bei einem Unfall in Belgien entstehen. Die Frage ist dann meist: Wie setzen Betroffene diese am besten durch? Geschädigte haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zum einen können Sie sich direkt an die belgische Versicherung des Unfallgegners wenden. Zum anderen kann die Abwicklung auch über den zuständigen Regulierungsbeauftragten geschehen. Im zweiten Fall muss der Geschädigte nach einem Unfall in Belgien nicht selbst tätig werden.
Jede belgische Kfz-Versicherung ist verpflichtet, einen deutschen Regulierungssachbearbeiter zu ernennen. Dieser übernimmt dann die Schadensabwicklung, welche innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungsfrist erfolgen muss.