In Deutschland gibt es nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch noch Verkehrseinrichtungen. Zwischen diesen gibt es große Unterschiede. Welche das sind, lesen Sie im Folgenden.
FAQ: Verkehrseinrichtungen
Was sind Verkehrseinrichtungen?
Laut § 43 StVO sind Verkehrseinrichtungen „Schranken, Sperrfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen“ und „Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen“.
Wie regeln Verkehrseinrichtungen den Verkehr?
Verkehrseinrichtungen haben Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln (vgl. § 43 StVO Abs. 2).
Welche Verkehrseinrichtungen gibt es?
Das ergibt sich ebenfalls aus § 43 StVO. Eine Übersicht über Verkehrseinrichtungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen müssen bei Bedarf angeordnet werden
Inhalt
Die StVO, ein Bestandteil des Verkehrsrecht, definiert Verkehrseinrichtungen wie folgt:
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflußungsanlagen.(…)
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
Quelle: § 43 StVO
Die Verkehrseinrichtungen werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bei Bedarf angeordnet, z.B. bei einem Unfall oder Straßenbeschädigungen wie Schlaglöchern, aber auch bei Baustellen. Die dann angebrachte Verkehrseinrichtung in Form von z.B. eines Absperrgeländers ist unbedingt zu beachten und hat anderen Anordnungen gegenüber Vorrang.
Bei einem Unfall auf der Autobahn sind Absperrgeländer unerlässlich, um die Unfallstelle kontrollieren zu können, die Unfallopfer ohne Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern versorgen zu können und einen Stau aufgrund von Verwirrung der vorbeifahrenden Fahrzeuge zu verhindern. Zu Verkehrseinrichtungen gehören aber auch Ampeln oder mobile Ampeln, die nur bei Bedarf angebracht werden.
Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Absperrschranke | |
Leitbake, Schraffenbake | |
Leitkegel | |
Fahrbare Absperrtafel | |
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil | |
Grünpfeil |