Falschparken: In Dänemark sind die Bußgelder nicht zu verachten

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Motorrad, Auto oder Wohnmobil – viele Deutsche reisen mit dem eigenen fahrbaren Untersatz nach Dänemark. Ob Camping oder Ferienhaus, die meisten wollen mobil und flexibel sein. Das heißt aber auch, dass die dänischen Verkehrsregeln bekannt sein müssen. Steht das Auto zum Beispiel falsch kann das relativ teuer werden. Was das Falschparken in Dänemark kostet, bestimmt unter anderem der Bußgeldkatalog.

Der Bußgeldkatalog in Dänemark bestimmte die Sanktionen

VerstoßBußgeld (in Euro)
Fahrzeug im Parkverbot abgestelltab 70 Euro
Parkdauer überschritten ab 70 Euro
Parkscheibe nicht vorhandenca. 100 Euro

FAQ: Falschparken in Dänemark

Wo ist das Parken in Dänemark verboten?

An Bushaltestellen, auf dem Zebrastreifen, auf Radwegen, weniger als 10 Meter vor einer Kreuzung oder Radwegeausfahrt sowie bei durchgezogenen Streifen ist das Parken verboten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was kostet Falschparken in Dänemark?

Falschparken kostet 510 DK (ca. 70 Euro). Zusätzlich kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen Sie tragen.

Wie können Sie das Bußgeld fürs Falschparken bezahlen?

Bußgelder müssen in Dänemark häufig direkt vor Ort bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, muss das Fahrzeug laut dänischem Außenministerium bei der Polizei hinterlassen.

Parken in Dänemark: Andere Vorgaben sind zu beachten

Falschparken in Dänemark kann teuer werden.

Falschparken in Dänemark kann teuer werden.

Falschparken kann in Dänemark die Urlaubserinnerung trüben.
Falschparken kann in Dänemark die Urlaubserinnerung trüben.

Nicht nur beim Fahren heißt es bestimmte Regeln zu beachten. Auch beim Abstellen des Fahrzeugs können schnell Fehler passieren, wenn die Vorschriften nicht bekannt sind. Um nicht durchs Falschparken in Dänemark die Urlaubsfinanzen zu schmälern, sollten sich Urlauber also am besten schon vor der Reise mit den verkehrsrechtlichen Besonderheiten im Land befassen.

Denn wissen sie, wann eine Parkscheibe oder ein Parkticket in Dänemark notwendig sind, können sie unliebsamen Überraschungen wie einem Bußgeld oder einem abgeschleppten Fahrzeug aus dem Weg gehen.

Grundsätzlich sollten Fahrzeuge in Dänemark entweder auf den gekennzeichneten Flächen oder immer am rechten Rand der Straße oder der Fahrbahn geparkt werden. Wenn das Fahrzeug abgestellt wird, gilt auch, dass dieses andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden darf. Wichtig ist, dass das Parken in Dänemark auf Landstraßen und Autobahnen nicht zulässig ist.

Bezüglich der Beschilderung und der Vorschriften zum Parken, müssen sich Touristen in Dänemark einiges merken. So gibt es beispielsweise Unterschiede zwischen den Verkehrszeichen bei öffentlichen Parkflächen und auf privatem Gelände. Missachten Urlauber die Angaben kann das zum Falschparken führen. In Dänemark sollten daher sowohl die allgemeinen Vorgaben als auch die speziellen Regelungen durch die Schilder bekannt sein.

Wann ist das Parken in Dänemark nicht erlaubt?

Reisend riskieren ein Bußgeld fürs Falschparken in Dänemark in der Regel dann, wenn sie das Fahrzeug an unzulässigen Orten abstellen oder die vorgeschriebene Parkzeit missachten. Verboten ist das Parken grundsätzlich an durchgezogenen Linien, bis zu fünf Meter vor Zebrastreifen und Ausfahrten von Radwegen sowie bis zehn Meter vor Kreuzungen.

Parken kann in Dänemark zeitlich begrenzt sein, sodass auf die Angaben zu achten ist.
Parken kann in Dänemark zeitlich begrenzt sein, sodass auf die Angaben zu achten ist.

Auch direkt an den Zebrastreifen, auf Radwegen und an Bushaltestellen darf zu keiner Zeit geparkt werden. Bei Haltestellen gilt zudem, dass entweder ein gelber Bordsteinen das Parkverbot kennzeichnet oder im Umkreis von 12 Metern um das Haltestellenschild nicht geparkt werden darf.

Des Weiteren gibt es natürlich auch in Dänemark Parkverbotsschilder. Hier kann es sein, dass diese durch Hinweise zu Zeiträumen ergänzt sind. Dann kann zu diesen Zeiten an diesen Orten auch geparkt werden. Ein Falschparken liegt in Dänemark dann vor, wenn das Fahrzeug dann außerhalb der vorgeschrieben Zeiträume abgestellt wird.

Die wichtigen Verkehrsschilder zum Parken

Öffentliche Parkflächen bzw. Parkplätze werden in der Regel durch ein viereckiges Schild mit ein weißes „P“ auf blauen Grund angezeigt. Üblicherweise ist hier das Parken kostenlos und muss lediglich durch eine Parkscheibe angezeigt werden. Finden sich auf diesem Schild dann Zusätze wie „1 time“ oder „2 timer“, bedeutet das, dass das Parken für maximal eine bzw. zwei Stunden erlaubt ist.

Beinhalten die Zusätze Angaben wie etwa „5 min“ und dazu auch Informationen wie 6 – 18 und (8 – 14), ist das Parken hier begrenzt möglich. Der Zeitraum ohne Klammer gilt montags bis freitags, der mit Klammern samstags. In diesem Fall würde das Schild angeben, dass im Zeitraum von 6 bis 18 Uhr montags bis freitags maximal fünf Minuten geparkt werden darf. Samstags sind von 8 bis 14 Uhr ebenfalls nur maximal fünf Minuten zulässig. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken bei einem blauen Schild unbegrenzt möglich, bei einem Parkverbotsschild untersagt.

Parken ohne Parkscheiben wird in Dänemark relativ oft geahndet.
Parken ohne Parkscheiben wird in Dänemark relativ oft geahndet.

Zusätze auf Parkverbotszeichen können zudem auch roten Zahlen für die Zeiträume aufweisen. Diese gelten dann an Sonn- und Feiertagen.

Um ein Falschparken in Dänemark zu umgehen, sollten die Informationen der Verkehrszeichen immer beachtet werden. Denn oftmals werden die Parkflächen regelmäßig kontrolliert, sodass Parksünder relativ häufig auffallen. Kommt dann zum falschen Parken bzw. zur Überschreitung der zulässigen Zeit auch noch eine Behinderung oder Gefährdung, kann das Auto sich schnell an einem anderen Ort wieder finden.

Parkscheiben in Dänemark: Was gilt diesbezüglich?

Das Parken ohne Parkscheibe kann in Dänemark schnell zu einem Bußgeld führen. Insbesondere in den Zonen und auf den Parkplätzen mit definierten Zeiträumen, ist das Einstellen einer Parkscheibe vorgeschrieben.

Ohne diese wird das Abstellen des Fahrzeugs als Falschparken in Dänemark gewertet, da die Parkdauer nicht festgestellt werden kann. Sowohl auf öffentlichen Flächen als auch privaten Parkplätzen, wie zum Beispiel bei Supermärkten, sind Parkscheiben gefragt. Dänemark hat diesbezüglich eigene Vorgaben, wie die Scheibe aussehen muss. Wer also mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte sicherstellen, dass die Scheiben diesen Vorschriften entspricht oder im Zweifel eine an der Tankstelle oder im Tourismusbüro kaufen.

Ist das Fahrzeug allerdings in Deutschland zugelassen, dürfen auch deutsche Parkscheiben verwendet werden. Um hier ein Falschparken in Dänemark auszuschließen, sollte diese genau auf die halbe Stunden gestellt sein, die dem Beginn des Parkens am nahesten ist. Das heißt zum Beispiel, wenn Fahrer zwischen 14:45 Uhr und 15:15 Uhr ankommen, muss die deutsche Parkscheibe auf 15:00 Uhr eingestellt werden.

Was ist auf privaten Parkplätzen wichtig?

Auf privaten Parkplätzen kann das Parken in Dänemark durch private Unternehmen kontrolliert werden.
Auf privaten Parkplätzen kann das Parken in Dänemark durch private Unternehmen kontrolliert werden.

Wie bereits erwähnt, sind Supermarktparkplätze in der Regel private Flächen. Auf diesen können die Inhaber eigene Bestimmungen bezüglich der Parkdauer und auch was Parkgebühren betrifft, aufstellen. Diese Parkflächen müssen seit 2016 durch ein weißes „P“ auf schwarzem Grund gekennzeichnet sein. Darüber hinaus muss auch deutlich auf die Bedingungen zum Parken hingewiesen werden.

Halten sich Fahrer nicht an die Vorgaben, kann das durchaus teuer werden. Denn auch diese Parkplätze werden kontrolliert und das meist durch private Firmen. Beim Fehlen einer Parkscheibe oder eines Tickets werden dort Strafzettel ausgestellt und oft auch durch diese privaten Unternehmen eingetrieben.

Eventuell lohnt es sich, darauf zu achten, wer die Überwachung dieser Parkplätze durchführt und das Auto gegebenenfalls auf einer öffentliche Parkfläche abzustellen. In beiden Fällen sollten allerdings immer vorher geschaut werden, wie und wie lange geparkt werden darf.

Parkautomaten sind immer zu nutzen

Sind die Parkflächen nicht kostenlos, sind Parktickets auch in Dänemark zu lösen. Das kann entweder an den Automaten vor Ort erfolgen oder per Handy bzw. per App. Der Parkschein aus dem Automaten ist immer gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu platzieren.

Welche Möglichkeiten fürs Handyparken oder das Bezahlen per App bestehen, kann sich regional im Land unterscheiden. Um kein Falschparken in Dänemark bzw. einen Bußgeldbescheid deshalb zu riskieren, sollten Urlauber also schon im Vorfeld abklären, ob und wo sie diese Optionen nutzen können.

Sanktionen sind mit der Ausreise nicht erledigt

Wer ohne Parkticket in Dänemark parkt, kann auch abgeschleppt werden.
Wer ohne Parkticket in Dänemark parkt, kann auch abgeschleppt werden.

Das Falschparken kann in Dänemark schon mal umgerechnet ab 70 Euro aufwärts zu Buche schlagen. Diese Summe gewinnt dann an Bedeutung, wenn es um die Vollstreckung in Deutschland geht. Denn ab diesem Betrag können Geldsanktionen aufgrund des Vollstreckungsabkommens RBGeld auch in Deutschland eingetrieben werden. Bezahlen Urlauber den Betrag also nicht vor Ort, was durchaus möglich ist, kann der Bußgeldbescheid auch zu Hause eintreffen.

Wird das Fahrzeug auch abgeschleppt, geht die Rechnung sowie auch das Bußgeld an den Halter des Fahrzeugs. Um dann den Urlaub fortsetzen zu können oder wieder nach Hause zu kommen, muss das Auto ausgelöst werden, was dann finanziell durchaus spürbar ist.

Auch sollten Reisende beim Bußgeld fürs Falschparken in Dänemark die Verjährung eher nicht mit einplanen, denn diese fällt mit üblicherweise fünf Jahren für die Vollstreckung eines Bußgeldes länger aus als in Deutschland. Das heißt bei der Wiedereinreise kann innerhalb der Verjährungsfirst das Bußgeld eingefordert werden. Hinzukommen dann jedoch auch Mahngebühren und Verwaltungskosen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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