Verschiedene Bußgeldbescheide können untereinander sowohl Abweichungen als auch Fehler enthalten – sei es nun hinsichtlich der Unterschrift oder wegen eines unrichtigen Namens, der aufgeführt wird. Zudem ist es auch möglich, dass ein Bußgeldbescheid keine Informationen über eventuelle Punkte in Flensburg enthält.
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Punkte
Nein, die Punkte in Flensburg, die Sie für einen Verstoß voraussichtlich erwarten müssen, sind nicht zwangsweise im Bußgeldbescheid aufgeführt. Jedes Bundesland hat hier eigene Regeln.
Im Bußgeldbescheid müssen Angaben zur Person (Name, Adresse), das entsprechende Verwarn- oder Bußgeld sowie Beweismittel wie ein Lasermessprotokoll oder ein Blitzerfoto enthalten sein. Ggf. muss ein Verteidiger aufgeführt sein.
Wer sich nach einem Verkehrsverstoß unsicher über seinen Punktestand in Flensburg ist, kann sich bspw. online, per Post oder auch persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Punkteauskunft holen.
Das muss im Bescheid stehen!
Inhalt
Ist es eigentlich nicht verpflichtend, dass der Bußgeldbescheid die jeweiligen Punkte enthält? Schließlich soll das Schreiben doch über die Folgen eines Verstoßes informieren, oder? Kann ein Bußgeldbescheid ohne Punkte angefochten werden?
Da in Deutschland der Föderalismus gilt, sind Bußgeldbescheide von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Angaben jedoch verpflichtend enthalten sein müssen, ist in Paragraph 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt:
- Angaben zur Person und möglicherweise Nebenbeteiligten
- Name/Anschrift des Verteidigers
- Beweismittel (z.B. Blitzerfoto von Auto und Fahrer)
- das zu entrichtende Bußgeld/Verwarngeld
Außerdem haben auf dem Bescheid auch „Nebenfolgen“ aufgelistet zu sein, wie z.B. ein etwaiges Fahrverbot – insofern diese schon feststehen. Die Eintragungen in das Verkehrszentralregister zählen jedoch nicht zu diesen Nebenfolgen . Folglich besteht auch kein Muss für die ausstellende Behörde, diese im Bußgeldbescheid aufzuführen.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund fehlender Punkte einen Einspruch einlegen, werden Sie also kein Recht bekommen; dies gilt jedoch nur, wenn eine fehlende Punkteangabe der einzige Mangel sein sollte. Sind jedoch weitere eklatante Fehler festzustellen oder haben Sie die Ihnen vorgeworfenen Tat gar nicht begangen, kann Einspruch erwogen werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie kommt es zu einem Bußgeldbescheid ohne Punkte?
Dass ein Bußgeldbescheid mitunter auch ohne Punkte verschickt wird, hängt mit den bearbeitenden Instanzen zusammen. Bußgeldbescheide und das entsprechende Bußgeld werden nämlich von der jeweils zuständigen Bußgeldbehörden ausgestellt; die Vergabe von Punkten hingegen geschieht über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg.
Auch wenn sich der Betroffene bei einem Bußgeldbescheid ohne Punkte erstmal freuen mag, ist noch keine offizielle Entwarnung gegeben. Einige Behörden teilen diese Entscheidungen zwar auf dem Bußgeldbescheid mit, wenn sie schon vorliegen sollten – grundsätzlich sind sie dazu jedoch nicht verpflichtet. Wenn der Bußgeldbehörde zu dem Zeitpunkt, an welchem der Bußgeldbescheid erstellt wird, noch keine Informationen vom KBA vorliegen, können Sie diese dementsprechend auch nicht aufführen.
Beachten Sie hierzu: Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid ohne Punkte, werden Sie nachträglich nicht gesondert über etwaige Sanktionen durch das KBA informiert. Dies passiert nur, wenn durch die von Ihnen begangene Ordnungswidrigkeit Ihr Punktekonto eine kritische Stufe erreicht hat (ab 4: Ermahnung, ab 6: Verwarnung). Es ist also möglich, dass Punkte vergeben wurden, ohne dass der Betroffene darüber aufgeklärt wird.