Bußgeldbescheid: Wenn der Halter nicht der Fahrer war

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Fahrzeuge werden untereinander verliehen – Kinder, welche die Wagen ihrer Eltern nutzen, Verwandte und Freunde, die ihre Autos einander zur Verfügung stellen. Kompliziert kann es dann werden, wenn in dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Unfall passiert. Oft genug ist es dann der Fall, dass der Bußgeldbescheid dem Halter zukommt, der nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Wie kann das richtig gestellt werden? Antworten finden Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Bußgeldbescheid an den Halter nicht den Fahrer

Wer muss das Bußgeld zahlen, der Halter oder der Fahrer?

In Deutschland gilt Fahrer-, nicht Halterhaftung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bekommt der Halter trotzdem einen Bußgeldbescheid?

Wenn unklar ist, ob Fahrer und Halter dieselbe Person sind, erhält der Halter zuerst einen Zeugenfragebogen.

Was ist, wenn ich als Halter den Bußgeldbescheid bekommen habe, obwohl ich nicht der Fahrer war?

In der Regel erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Darin können Sie angeben, dass Sie nicht selbst gefahren sind.

Der Anhörungsbogen – die Möglichkeit zur Selbstauskunft

Wurde ein Bußgeldbescheid auf den Halter und nicht den Fahrer ausgestellt, kann dies nachträglich korrigiert werden
Wurde ein Bußgeldbescheid auf den Halter und nicht den Fahrer ausgestellt, kann dies nachträglich korrigiert werden

Um Fehler im Bußgeldbescheid zu vermeiden, wird dieser in der Regel nicht direkt verschickt. Ihm geht ein Zeugenfragebogen, öfter jedoch ein Anhörungsbogen voraus. Dieser ist zwar in dem Sinne nicht genormt, enthält in der Regel jedoch folgende Angaben:

  • Angaben zur Ordnungswidrigkeit mit Tatzeit und Tatort
  • Angaben zu Zeugen (meist Beamter/Beamtin)
  • etwaige Beweise (Foto des Blitzers)
  • ggf. bereits Höhe des Bußgeldes laut Bußgeldkatalog und mögliche Punkte
  • Frist, in welcher der Bogen zurückgesendet werden muss (meist eine Spanne zwischen einer und zwei Wochen)

Zudem wird in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass korrekte Personalien des Täters anzugeben sind. Sie haben dort auch die Möglichkeit, den Vorfall aus Ihrer Sicht darzustellen.

Der Anhörungsbogen erfüllt vor allem den Zweck, dass der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äußern kann. Das wird vor allem dann wichtig für den nachfolgenden Bußgeldbescheid, wenn der Halter eben nicht der Fahrer war. Solche Umstände sollten entsprechend vermerkt werden.

Wird der Anhörungsbogen verschickt, dann muss dieser ausgefüllt zurück gesendet werden; tun Sie das nicht, dann drohen weitere Sanktionen. Hier finden Sie ausführlichere Informationen zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren.

Hier gilt es jedoch zu beachten: Die Angaben von personenbezogenen Daten sind dabei verpflichtend, eine Stellungnahme jedoch nicht. Niemand muss sich selbst belasten.

In Deutschland zählt nicht die Halterhaftung

In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung - das Bußgeld muss vom Fahrer gezahlt werden
In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung – das Bußgeld muss vom Fahrer gezahlt werden

Nach diesem Schreiben folgt spätestens nach drei Monaten der Bußgeldbescheid. Bei der Ausstellung orientiert sich die Behörde an dem Nummernschild, welches notiert wurde oder gegebenenfalls auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist.

Wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, der Halter war nicht der Fahrer und dies wurde im Anhörungsbogen entsprechend angegeben, dann wird der Bescheid mit den zugehörigen Sanktionen an den eigentlichen Fahrer verschickt. Der Fahrzeugbesitzer hat dann in der Regel nichts weiter zu befürchten. Hier ist es jedoch wichtig, dass nicht nur Besitzer und Fahrer untereinander kommunizieren, sondern dass eben auch die entsprechenden Formalien eingehalten werden.

Droht ein Bußgeldbescheid und der Halter war nicht der Fahrer, sollte der Wagenbesitzer trotzdem auf den Anhörungsbogen antworten. Auf einen Zeugefragebogen hingegen muss geantwortet werden. Auch wenn er oder sie unschuldig ist, kann sich nicht durch ein simples Ignorieren des Schreibens aus der Affäre gezogen werden – im Gegenteil führt dies eher zu einer Vorladung bei der Bußgeldstelle oder der Polizei, da so ja die Ermittlungen verhindert werden.

In Deutschland bestimmt nicht, wie in anderen Ländern, die Halterhaftung das Bußgeld. Halterhaftung meint eben, dass der Fahrzeughalter grundsätzlich aufkommen muss.

Kommt dann der offizielle Bußgeldbescheid und der Halter ist angeschuldigt, nicht jedoch der Fahrer, muss das nicht hingenommen werden. Sie haben dann das Recht, einen Einspruch einzulegen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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