Messprotokoll beim Blitzer: Ein entscheidender Nachweis

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Ein Bußgeldbescheid ist oft mit unangenehmen Sanktionen verbunden. In manchen Situationen ermöglicht ein Einspruch gegen den Bescheid, sich diesem zu entziehen. Dabei spielt vor allem das Messprotokoll zum Blitzer eine Rolle, da es viele wichtige Informationen zur entscheidenden Messung enthält.

FAQ: Messprotokoll beim Blitzer

Welche Informationen enthält das Messprotokoll zum Blitzer?

Darin sind u. a. folgende Daten hinterlegt: Name und Betriebsart des Blitzers, Datum der letzten Eichung, Ort und Datum der Messung, gemessene Geschwindigkeit, Name des Messbeamten.

Warum ist das Messprotokoll für vermeintliche Verkehrssünder so wichtig?

Die Gerichte gehen dem Einwand von Messfehlern gewöhnlich nur dann nach, wenn der Betroffene dies sehr genau begründen kann. Das liegt daran, dass die meisten Blitzer als standardisierte Messverfahren anerkannt sind. Hinweise auf Fehler ergeben sich aus dem Messprotokoll.

Wie gelange ich an das Messprotokoll?

Der sicherste Weg ist es, wenn ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt. Die Polizei muss ihm dann auch Einsicht in das Messprotokoll und die Bedienungsanleitung gewähren, damit er seinen Mandanten effektiv verteidigen und für ihn ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann.

Oft lohnt es sich, das Messprotokoll zum Blitzer genau zu prüfen

Das Messprotokoll beim Blitzer ist Pflicht und kann auf Messfehler hindeuten.
Das Messprotokoll beim Blitzer ist Pflicht und kann auf Messfehler hindeuten.
Ein fehlerhaftes Messprotokoll zu einem Blitzer kann das dazugehörige Messergebnis unglaubwürdig erscheinen lassen.
Ein fehlerhaftes Messprotokoll zu einem Blitzer kann das dazugehörige Messergebnis unglaubwürdig erscheinen lassen.

Betroffene, die sich gegen unrechtmäßig auferlegte Sanktionen wehren wollen, wenden sich am besten direkt an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser weiß genau, auf welche Aspekte Bußgeldbescheide untersucht werden können und wo Ansatzpunkte für einen Einspruch zu finden sind.

So gibt es bestimmte Daten, die in jedem Bescheid enthalten sein müssen. Dazu zählen die persönlichen Angaben des Betroffenen, die Bezeichnung des Tatbestandes inklusive Ort und Zeit der Tat sowie Hinweise zur Zahlungsfrist.

Fehlen solche essentiellen Angaben, liegt ein Verstoß gegen § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vor und es besteht ein Ansatzpunkt für den Einspruchsvorgang.

Nicht zuletzt sind Beamte, bei jeder Messung verpflichtet, ein Messprotokoll zum jeweiligen Blitzer zu erstellen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche wichtigen Daten dieses Dokument enthält und inwiefern es Ihnen bei Einsprüchen behilflich sein kann.

Die wertvollen Daten im Messprotokoll

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird oft dann gewagt, wenn sich Betroffene zu Unrecht gemaßregelt fühlen oder Sanktionen wie ein Fahrverbot wichtige Lebensabläufe, wie die Fahrt zur Arbeit, bedrohen. Doch auch Einsprüche, die über einen Anwalt erwirkt werden, müssen auf guten Gründen basieren. Diese offenbaren sich jedoch nicht immer sofort. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, bei der Polizei Akteneinsicht zu beantragen und somit auch einen Blick auf das Messprotokoll zum Blitzer werfen zu können. Dieses enthält mitunter die folgenden Daten:

  • den Namen des Blitzers und seine Betriebsart
  • das Datum der Messung inklusive der Uhrzeit von Messbeginn und Messende
  • den Tag, bis zu dem die letzte Eichung gültig ist
  • den Ort der Messung
  • die gemessene Geschwindigkeit des Fahrzeugs
  • den Namen des Messbeamten inklusive seiner Unterschrift

Sie sollten das Messprotokoll zu dem Blitzer, der Sie erfasst hat, genau prüfen. Daraus können sich nämlich mehrere Ansatzpunkte für den gewünschten Einspruch ergeben. Die folgenden Fragen sollten beantwortet werden:

Ein Messprotokoll, das zum Blitzer gehört, kann beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid  nützlich sein.
Ein Messprotokoll, das zum Blitzer gehört, kann beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nützlich sein.

Lassen die Aufzeichnungen im Messprotokoll den Eindruck entstehen, dass es zu einem Messfehler gekommen ist?

Sorgt eine abgelaufene Eich-Plakette für Ungenauigkeit beim Blitzer? Haben die zuständigen Beamten Fehler bei der Bedienung gemacht?

Oder fehlen etwa essentielle Formalitäten wie die Unterschrift des zuständigen Beamten oder die Uhrzeit des Messbeginns?

Das geschulte Auge eines Anwalts für Verkehrsrecht erkennt schnell im Messprotokoll, ob der Blitzer, der verwendet wurde, als unglaubwürdig eingestuft werden kann. Ist dies der Fall, lohnt es sich womöglich, gegen den Bußgeldbescheid der Verkehrsbehörde Einspruch einzulegen. Im besten Fall kann die Schuld des Betroffenen nicht bewiesen werden, wodurch alle Sanktionen entfallen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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