Zahlungsaufforderungen – oder „Knöllchen“ – sind wohl bei keinem Autofahrer gern gesehen. Klebt doch mal ein Zettel an der Frontscheibe, dann werden Betroffene zur Kasse gebeten. Nicht wenige sind deshalb verunsichert, wenn einmal ein Bußgeldbescheid ohne solch vorherige Verwarnung zugestellt wird. Ist das überhaupt erlaubt oder ein Fehler? Wir klären auf.
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Verwarnung
Beamte können Sie verwarnen, wenn Sie einen geringfügigen Verstoß im Straßenverkehr begangen haben – z. B. einen Parkverstoß. Die Verwarnung wird umgangssprachlich auch „Knöllchen“ genannt. Ein Bußgeldbescheid ergeht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. Im Gegensatz zur Verwarnung fallen hierbei Gebühren und Auslagen an.
Nein. Die Behörden können in gewissen Fällen eine Verwarnung aussprechen, müssen es aber nicht. Sie haben meist auch die Möglichkeit, sofort ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wurden Sie verwarnt und haben Sie das Verwarngeld nicht pünktlich gezahlt, wird ein Bußgeldbescheid erstellt.
Die Verwarnung – Klärung an Ort und Stelle
Inhalt
Warum kommt ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung? Dies hängt grundsätzlich damit zusammen, auf welche Art der Regelverstoß festgestellt wird. Wenn ein Verkehrsteilnehmer die Gesetze missachtet, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, diesen seines Fehltrittes zu überführen. Ist ein Polizeibeamter an Ort und Stelle zugegen, folgt häufig eine offizielle Verwarnung. Diese ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) folgendermaßen definiert:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. (…)
Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
Eine Verwarnung kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Wird ein Verwarngeld verhängt, dann wird dies in der Regel auch sofort eingezogen. Kann der Angeschuldigte das Geld nicht entrichten oder beträgt die verhängte Geldstrafe mehr als zehn Euro, dann wird ihm oder ihr oft eine Frist von einer Woche eingeräumt, in welcher die Zahlung zu begleichen ist.
Die obigen Beschreibungen machen deutlich, dass die Abwicklungen einer Verwarnung a) eher bei kleineren Verstößen erfolgt und b) der Angeschuldigte und der Beamte beide vor Ort sein müssen, wenn auch unabhängig von einander.
Wann wird ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung verschickt?
Bußgeldbescheide werden bei einer Bandbreite an Verstößen verschickt, von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Trunkenheitsfahrten mit Sachbeschädigungen.
Bei vielen dieser Fälle werden der ausstellenden Behörde die entsprechenden Informationen also extern zugesendet. Zudem werden Bußgeldverfahren bei eher schwerwiegenden Verstößen eröffnet, wohingegen Verwarnungen eher Bagatelldelikte ahnden.
Natürlich können die beiden Sanktionsmaßnahmen miteinander verwoben sein: Wenn Sie beispielsweise den im Zuge einer Verwarnung festgesetzten Beitrag nicht (rechtzeitig) zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeldbescheid versandt. Das hat dann aber mit Ihrer Weigerung zu tun, der Zahlung nachzukommen – und nicht mit dem ursprünglichen Verstoß, weshalb Sie ein Verwarngeld zahlen sollten.
Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Verwarnung zu begleichen
Ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung ist nicht nur legal, sondern sogar eher die Regel. Dementsprechend würde auch bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ob einer fehlenden vorherigen Verwarnung auf die Rechtmäßigkeit des Schreibens hingewiesen werden.
Verwechseln Sie eine Verwarnung nicht mit dem Anhörungs– oder Zeugenfragebogen! Der Anhörungsbogen wird in der Regel vor einem Bußgeldbescheid verschickt. Er dient dazu, dem Angeschuldigten die Möglichkeit einer Auskunft über den entsprechenden Vorfall zu geben. Die Bescheinigung, welche Sie bei einer Verwarnung erhalten, ist ein Verwarngeldbescheid.