Je nachdem, wie schwer ein Kraftfahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, können ihn im Anschluss daran unterschiedliche Sanktionen ereilen. Handelte es sich lediglich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird in der Regel nur ein Verwarnungsgeld fällig. In diesem Zusammenhang fragen sich einige Fahrer, ob es neben dem Bußgeldkatalog auch einen Verwarnungsgeldkatalog gibt, der die Höhe der möglichen Verwarngelder festhält. Aber ist dem wirklich so?
Bußgeldrechner: Wie hoch fällt das Verwarnungsgeld aus?
FAQ: Verwarnungsgeldkatalog
Nein. Bevor der Bußgeldkatalog im Jahr 2002 eingeführt wurde, existierte zwar ein spezieller Verwarnungsgeldkatalog, allerdings wurde dieser mittlerweile abgeschafft.
Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote stehen allesamt im Bußgeldkatalog.
Als Verwarnungsgeld wird ein Betrag zwischen 5 und 55 Euro bezeichnet. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, handelt es sich um Bußgelder.
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Wo liegen die Unterschiede?
Inhalt
Hat sich ein Autofahrer nur eine leichte Ordnungswidrigkeit im Verkehr zuschulden kommen lassen, kann die zuständige Verwaltungsbehörde (z. B. die Polizei) es gemäß § 56 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) bei einer Verwarnung belassen. Eine solche kann mit oder ohne Verwarnungsgeld erteilt werden. Dem genannten Paragraphen zufolge bewegt sich ein Verwarngeld zwischen 5 und 55 Euro.
Alles, was darüber hinausgeht, wird demzufolge als Bußgeld bezeichnet. Ein weiterer Unterschied zwischen diesen Sanktionsformen ist, dass ein Verwarnungsgeld keine Gebühren oder Auslagen mit sich bringt. Dies geschieht normalerweise nur bei einem Bußgeldbescheid. Aber kann die zuständige Behörde bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit den drohenden Betrag aus einem Verwarnungsgeldkatalog ablesen?
Dem ist nicht so. Auch wenn die Bezeichnung es vielleicht vermuten lässt: Ein Bußgeldkatalog beinhaltet nicht ausschließlich Bußgelder. Weiterhin sind darin die Anzahl der drohenden Punkte in Flensburg, die Dauer möglicher Fahrverbote sowie Verwarnungsgelder festgehalten. Einen separaten Verwarnungsgeldkatalog gibt es demzufolge nicht; alle Sanktionsformen sind im Bußgeld- bzw. Tatbestandskatalog geregelt.
Dies war allerdings nicht immer so: Vor der Einführung des Bußgeldkatalogs im Jahr 2002 machten die zuständigen Behörden tatsächlich Gebrauch von einem speziellen Verwarngeldkatalog. Wurde im Straßenverkehr eine unerhebliche Ordnungswidrigkeit begangen, kam in der Regel die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten“ (VerwarnVwV) vom 12. Juni 1975 zum Einsatz. Mittlerweile wurde dieser Verwarnungsgeldkatalog jedoch aufgehoben.
Welche Verstöße würden im Verwarnungsgeldkatalog stehen?
Zwar gibt es per se keinen Verwarnungsgeldkatalog mehr, weil alle Ahndungsformen mittlerweile im Bußgeldkatalog festgehalten sind, allerdings wird logischerweise immer noch zwischen Regelmissachtungen unterschieden, auf die ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld folgt.
Damit Sie sich zumindest einen groben Überblick darüber verschaffen können, bei welchen Verstößen Letzteres der Fall ist, haben wir Ihnen im Folgenden selbst einen Verwarnungsgeldkatalog zusammengestellt:
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Kein Verbandskasten im Fahrzeug | 5 € |
Keine Warnweste im Fahrzeug | 15 € |
Anschnallpflicht missachtet | 30 € |
Parken im absoluten Halteverbot | 25 € |
... mit Behinderung | 40 € |
... länger als 1 Stunde | 40 € |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
In einer scharfen Kurve geparkt | 35 € |
Ohne Parkschein geparkt für 30 Minuten | 20 € |
Einem anderen Fahrer die Parklücke weggeschnappt | 10 € |
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot: nicht möglichst weit rechts gefahren | 5 € |
Verkehrsfluss aufgrund zu langsamen Fahrens behindert | 20 € |
Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h überschritten | 10 € |
Geschwindigkeit innerorts um zwischen 11 und 15 km/h überschritten | 50 € |
Ohne rechtzeitig zu blinken abgebogen | 10 € |
Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs missachtet - mit Behinderung | 25 € |
Aus einem Grundstück auf die Straße gefahren und dadurch Andere gefährdet | 30 € |
Gehweg vorschriftswidrig benutzt | 55 € |
Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen sein mag, wird fast ausschließlich bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht ein Verwarnungsgeld fällig, die sich im ruhenden Verkehr abspielten. Beispiele dafür sind unter anderem in unserem für Sie erstellten Verwarngeldkatalog das Parken ohne Parkschein oder das Parken im Halteverbot. Im Folgenden erläutern wir anhand zweier Beispiele, woran sich die Höhe der zu zahlenden Beträge aus dem Verwarnungsgeldkatalog beim Parken sowie bei einer Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit bemisst.
Welche Faktoren beeinflussen die zu zahlenden Summen im Verwarngeldkatalog beim Parken?
Grundsätzlich richten sich die Angaben zu den jeweiligen Verstößen im oben vorgestellten Verwarngeldkatalog nach der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung). Diese Verordnung regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen und beinhaltet demzufolge auch die Vorschriften zum Halten und Parken (§ 12 StVO).
Die Höhe des Verwarngeldes ist dabei sowohl davon abhängig, wie lange Sie verbotenerweise an einer bestimmten Stelle gehalten bzw. geparkt haben, als auch davon, welche Konsequenzen daraus resultieren. Weiterhin befinden sich höhere Beiträge im Verwarnungsgeldkatalog, wenn Sie Ihr Fahrzeug geparkt – also verlassen – und nicht nur kurz damit gehalten haben. Zur Verdeutlichung:
- Hielten Sie an einer unübersichtlichen Straßenstelle, kostet Sie das mindestens 20 Euro.
- Behinderten Sie dadurch den Verkehrsfluss, steigt der Betrag auf 20 Euro an.
- Parkten Sie an einer unübersichtlichen Stelle, müssen Sie 35 Euro zahlen.
- Kam es dadurch zu einer Behinderung, kommen gleich 55 Euro auf Sie zu.
Wichtig: Nicht immer kommt der Verwarnungsgeldkatalog zum Einsatz, wenn Sie falsch gehalten oder geparkt haben! Sollten Sie beispielsweise Ihr Fahrzeug an einer unübersichtlichen Straßenstelle abgestellt und dadurch Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt versperrt haben, kommt kein Verwarnungsgeld mehr auf Sie zu, sondern vielmehr ein Bußgeld. Dieses liegt in dem Fall bei 100 Euro. Hinzu kommt 1 Punkt in Flensburg.
Wonach richten sich die Beträge im Verwarngeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde?
Auch Verstöße, bei denen das vorgeschriebene Tempo nicht eingehalten wurde, sind im oben vorgestellten Verwarnungsgeldkatalog festgehalten. Die StVO widmet sich in § 3 dem Thema Geschwindigkeit.
Welche Punkte das Verwarnungsgeld in seiner Höhe beeinflussen, wenn es um Überschreitungen der erlaubten Maximalgeschwindigkeit geht, verrät Ihnen die folgende Zusammenfassung:
- Wo fand die Geschwindigkeitsüberschreitung statt?
- Mit welcher Art Fahrzeug war der betroffene Verkehrssünder unterwegs?
- Wie viele km/h lag er über der erlaubten Geschwindigkeit?
Waren Sie beispielsweise als Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs und der Tacho Ihres Fahrzeugs zeigte 13 km/h mehr an als erlaubt, drohen Ihnen hierfür 50 Euro aus dem Verwarnungsgeldkatalog. Der gleiche Verstoß würde Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 10 Euro weniger kosten.
Daraus ergibt sich: Die Angaben im Verwarnungsgeldkatalog richten sich auch bei Tempoverstößen stets nach der Schwere der jeweiligen Regelmissachtung.
Sobald diese nicht mehr als geringfügige Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann, erhalten Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer logischerweise kein Verwarnungsgeld mehr, sondern ein Bußgeld. Weiterhin sind Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich, was in einem Verwarnungsgeldkatalog niemals der Fall wäre.