Temposünder auf Deutschlands Straßen: Gelten besondere Sanktionen?

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Ein auffällig schnell vorbeibrausendes Auto zieht häufig Blicke auf sich – weniger aus Bewunderung, sondern vielmehr aus Verwunderung. Ein überhöhtes Tempo bringt ein größeres Risiko für Unfälle mit sich, und viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, wieso jemand so etwas freiwillig in Kauf nimmt. Temposünder sind daher vielen ein Dorn im Auge, auch den Behörden und dem Gesetzgeber, weswegen es mittlerweile einige spezielle Sanktionen für diese Art von Verkehrssündern gibt.

Aktuelle Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit innerorts (Pkw)

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
innerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h50 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h70 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h180 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Aktuelle Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit außerorts (Pkw)

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit

FAQ: Temposünder

Wie werden Temposünder sanktioniert?

Für PKW-Fahrer können bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 30 und 800 Euro innerorts und 20 bis 700 Euro außerorts als Bußgeld drohen. Diese Tabelle listet die neuen Bußgelder für Tempoverstöße innerorts auf und diese Tabelle für außerorts.

Wann erhalten Wiederholungstäter ein Fahrverbot?

Überschreiten Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, kann die Bußgeldstelle ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aussprechen.

Ist ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung möglich?

Sie können binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.
Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.

Mit welchen Sanktionen müssen Temposünder rechnen?

Temposünder sorgen für unnötige Gefahren im Straßenverkehr.
Temposünder sorgen für unnötige Gefahren im Straßenverkehr.

Welche Sanktionen Temposünder gemäß Bußgeldkatalog erwarten, das können sie zunächst der oben stehenden Bußgeldtabelle entnehmen. Logischerweise steigen die Bußgelder, die Anzahl der Punkte und der Monate des Fahrverbots, je gröber gegen das Tempolimit verstoßen wird. Wie Temposünder ebenfalls der Tabelle entnehmen können, werden darüber hinaus Geschwindigkeitsverstöße härter geahndet, wenn sie innerorts stattfinden. Dies resultiert aus dem dort höheren Unfallrisiko aufgrund des oftmals dichteren Stadtverkehrs und dem vermehrten Auftreten von „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger und Radfahrer.

Darüber hinaus gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Fall des Wiederholungstäters, der ebenfalls gesondert sanktioniert wird. Als Wiederholungstäter gilt derjenige, der innerhalb eines Jahres das zweite Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h ertappt wurde. In diesem Fall drohen härtere Sanktionen, die Sie ebenfalls den oben angeführten Tabellen entnehmen können.

Unsere Infografik hilft Ihnen dabei herauszufinden. ob Sie ein Wiederholungstäter sind. Für eine größere Ansicht bitte auf die Grafik klicken.
Unsere Infografik hilft Ihnen dabei herauszufinden. ob Sie ein Wiederholungstäter sind. Für eine größere Ansicht bitte auf die Grafik klicken.

Grundsätzlich ist der Bußgeldkatalog dazu da, die Sanktionen für solche Taten bundesweit zu vereinheitlichen, welche von den allermeisten Verkehrssündern aus den gleichen bzw. ähnlichen fahrlässigen Gründen begangen werden. Dennoch hat die Polizei bzw. die Bußgeldstelle noch einen Ermessensspielraum, welcher insbesondere dann bedeutend sein kann, wenn der betroffene Temposünder bereits andere Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) hat.

Sollte aus solchen Informationen hervorgehen, dass der fragliche Fahrer bereits zuvor grobe Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) begangen hat, könnten die Beamten zu dem Schluss kommen, dass hier eine besondere Uneinsichtigkeit, eine Beharrlichkeit vorliegt. Dann wäre es möglich, dass strengere Strafen verhängt werden als jene, die Temposünder andernfalls gemäß Katalog über die Ordnungswidrigkeiten erhalten würden. Dabei müssen die Voreintragungen nicht zwangsläufig mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zusammenhängen.

Wenn der Temposünder zum Raser wird: Spezielle Maßnahmen

Nicht nur, um Temposünder gemäß Bußgeldkatalog zu ahnden, auch für Aufklärungsarbeit gibt es Blitzermarathons.
Nicht nur, um Temposünder gemäß Bußgeldkatalog zu ahnden, auch für Aufklärungsarbeit gibt es Blitzermarathons.

Temposünder – insbesondere jene, die immer wieder auffällig werden – stellen eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar. Weil dieses Thema auch in der Politik wiederholt aufkam bzw. aufkommt (bspw. durch Unfallstatistiken, die belegen, dass unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit noch immer zu den häufigsten Ursachen gehört), wurden in der Vergangenheit neue Maßnahmen eingeführt:

  • Bundesweite bzw. landesweite Blitzermarathons: Seit 2012 gibt es Blitzermarathons, die teilweise bundesweit, teilweise nur landesweit durchgeführt werden. Solche Aktionen fördern immer wieder erschreckende Ergebnisse über Temposünder zutage, die mit dem Auto Geschwindigkeiten in schwindelerregender Höhe fahren. Oberstes Ziel eines solchen Marathons ist es nicht, Bußgelder einzutreiben, sondern auf die Gefahren einer Tempoüberschreitung aufmerksam zu machen und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.
  • Harte Konsequenzen für die Teilnahme an illegalen Autorennen: Für manche ist die Geschwindigkeit ein regelrechter Sport. Weil aber in den letzten Jahren die Zahlen der Todesopfer aufgrund von solchen Autorennen stiegen – vor allem die der Unbeteiligten – , gab es 2017 eine Gesetzesänderung zu diesem Thema. Seitdem müssen derartige Temposünder mit richtigen Strafen rechnen – sie werden also gemäß Strafrecht geahndet. Ihre Tat stellt keine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht mehr dar. Darauf steht nun eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder gar bis zu zehn Jahren, falls jemand schwer verletzt oder getötet wurde.

Kann ich selbst einen Temposünder anzeigen?

Unbelehrbare Temposünder erwarten Strafen, wenn sie von der Polizei ertappt werden.
Unbelehrbare Temposünder erwarten Strafen, wenn sie von der Polizei ertappt werden.

Werden Sie wiederholt auf Temposünder aufmerksam, können Sie zudem erwägen, die zuständige Verwaltungsbehörde auf die potentielle Ordnungswidrigkeit bzw. auf die Straftat (bei Gefährdung des Straßenverkehrs) aufmerksam zu machen.

Sollten Sie bspw. einen Raser in Ihrem Wohngebiet beobachten, wäre es möglich, der Polizei einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. denjenigen anzuzeigen. Es besteht allerdings keine Garantie, dass tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird, aber evtl. sehen die Beamten den Hinweis als Anlass, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in dem betreffenden Gebiet durchzuführen.

Sollten Sie sich mit den Beamten in Verbindung setzen wollen, ist es zudem wichtig, dass Sie entsprechende Informationen übermitteln:

  • Angaben zum Tatfahrzeug wie Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugart, Farbe
  • Ort und Zeit der Tat
  • evtl. Zeugen (z. B. Nachbarn, die den Temposünder ebenfalls beobachtet haben)
  • Ihre eigenen Personalien

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

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