Privatgutachten: Wann lohnt es sich und wer kann es erstellen?

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Ein Privatgutachten kann in bestimmten Situationen sehr hilfreich sein. Doch sorgt die Frage nach den Kosten meist für Unsicherheiten. Wer bezahlt den Gutachter, wenn es zu einem gerichtlichen Prozess kommt? Worin kann mich ein Sachverständiger unterstützen und wann bietet es sich an, einen Privatgutachter zu beauftragen? Lesen Sie die Antworten hier.

FAQ: Privatgutachten

Was ist ein Privatgutachten?

Als Privatgutachten werden jene bezeichnet, die nicht gerichtlich in Auftrag gegeben wurden. Viele Autofahrer müssen in ihrem Leben einmal ein Privatgutachten erstellen lassen: Das Kfz-Gutachten für ihr Auto, das nach einem Unfall beschädigt wurde.

Wofür werden Privatgutachten noch erstellt?

Ein Privatgutachten können Sie erstellen lassen, wofür auch immer Sie mögen. Meist werden solche beim Bau von Häusern, für Antiquitäten oder bei einer außergerichtlichen Einigung in Auftrag gegeben.

Was kostet ein privates Gutachten?

Die Kosten variieren im Schadensfall je nach Höhe dieser. Für alle anderen Gutachten sollten Sie sich vorher mit dem Sachverständigen auf einen angemessenen Lohn einigen.

Was ist ein Privatgutachten?

Ein Privatgutachten kann in unterschiedlichen Situationen nützlich sein.
Ein Privatgutachten kann in unterschiedlichen Situationen nützlich sein.

Ein Privatgutachten ist nicht nur jenes, das Privatpersonen in Auftrag geben. Von einem solchen ist immer dann die Rede, wenn dieses nicht durch ein Gericht angeordnet wurde. Die meisten Menschen kommen mit einem Privatgutachten, das auch Parteigutachten genannt wird, im Rahmen einer Schadensregulierung nach einem Unfall in Berührung. Im Regelfall beauftragt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners den Sachverständigen. Der Versicherer ist dann Auftraggeber dieses Privatgutachtens.

So ein Gutachten enthält verschiedene Daten beispielsweise über den Zustand einer Sache, etwaige Schäden, den Restwert, Reparaturkosten und den zeitlichen Aufwand der Instandsetzung.

Hier kann ein privater Gutachter helfen

Ein Privatgutachter kann in den unterschiedlichsten Situationen für Sie tätig werden:

Ein Parteigutachten kann beispielsweise eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.
Ein Parteigutachten kann beispielsweise eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.
  • im Verkehrsrecht zur Schadenbeurteilung an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall
  • im Baurecht bei Unklarheiten in Bauverträgen, wie bei Fragen zu Verzögerungen, Mängeln oder Zahlungen (Schiedsgutachten) sowie bei bereits entstandenen Mängeln oder Schäden
  • bevor Sie etwas verkaufen wollen etwa eine Immobilie oder Antiquitäten
  • bei einer außergerichtlichen Einigung als Mediator/Schlichter

Grundsätzlich können Sie in jeder erdenklichen Situation ein Privatgutachten anfertigen lassen. Der Sachverständige kann Ihnen beispielsweise Auskunft darüber geben, ob sich ein Gerichtsverfahren lohnen könnte. Im Verfahren selbst muss dieses vorzeitige Privatgutachten aber nicht zugelassen werden. Es dient hauptsächlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Sachlage. Daneben bietet es sich oftmals an, einen Anwalt zu Rate zu ziehen

Wann sich ein Privatgutachten lohnt

Wie bereits angedeutet, können Sie theoretisch bei jeder Unsicherheit ein Privatgutachten einholen. Lohnen könnte es sich aber vor allem dann, wenn ein Gerichtsprozess bevorsteht. Ein privates Gutachten kann Ihnen dabei helfen, eine Situation besser einschätzen zu können, weil Ihnen oder der gegnerischen Partei das nötige Fachwissen dazu fehlt. Ein Privatgutachter kann Ihre Forderungen untermauern und so Ihre Argumente stützen, um etwa einer Entscheidung vor Gericht zuvorzukommen.

Obwohl es unter Umständen schwierig werden kann, ein Privatgutachten vor Gericht zugelassen zu bekommen, kann es trotzdem sinnvoll sein, eines in Auftrag zu geben. Denn beauftragt der Richter ein Gerichtsgutachten, so wird der Sachverständige sich etwa das private Kfz-Gutachten in aller Regel zumindest durchlesen und die Erkenntnisse unter Umständen in seine Bewertung mit einfließen lassen.

Privatgutachten: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für den Gutachter setzen sich im Schadensfall meist aus der Höhe der Mängel zusammen. Je größer der Wert der Schäden ist, desto kleiner ist der prozentuale Anteil des Privatgutachters daran. Geld verdienen wird er trotzdem. Manche Sachverständige legen aber auch einen Stundensatz für Ihre Arbeit fest.

Privatgutachten: Die Kosten können sich nach Schadenhöhe oder nach Stundensätzen richten.
Privatgutachten: Die Kosten können sich nach Schadenhöhe oder nach Stundensätzen richten.

Es empfiehlt sich immer, den Privatgutachter vor Aufnahme seiner Tätigkeit nach dessen Honorar zu befragen und dieses ggf. vertraglich festzuhalten. So können Sie im Zweifelsfall abwägen, ob Sie ihn beauftragen möchten oder die Gutachterkosten zunächst weiter vergleichen wollen.

Bei einem Kfz-Schaden übernimmt der Versicherer des Unfallgegners in aller Regel die Kosten für das Privatgutachten. Eine vollständige Kostenerstattung erfolgt allerdings nur, wenn Sie selbst keine Schuld am Unfall tragen. Sie dürfen den Privatgutachter als Geschädigter sogar selbst bestellen.

Ein Privatgutachten, welches vor Eröffnung des Prozesses hervorgebracht wird, kann in Ausnahmefällen eine Kostenübernahme durch die gegnerische Partei zur Folge haben. In einem Fall hat die beklagte Partei dies erreicht, nachdem die Notwendigkeit des Gutachtens in der Verteidigung der Beklagten lag, wie der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshof am 23. Mai 2006 beschlossen hatte (Az.: VI ZB 7/05).

Dabei ging es um einen Schaden, bei dem die Kfz-Haftpflicht greifen sollte. Der Unfallgeschädigte wollte Ansprüche geltend machen, welche nicht aus diesem Unfall entstanden seien (Versicherungsbetrug). Um dies beurteilen zu können, war die Verteidigung nach Ansicht der Richter durchaus berechtigt, bereits vor der Verhandlung einen Privatgutachter hinzuzuziehen, um den Verteidigungsvortrag entsprechend vorbereiten zu können. Ohne diesen sei sie auf Grund der fehlenden Fachkenntnis dazu nicht in der Lage gewesen.

Zählt ein Privatgutachten vor Gericht?

Ob ein Privatgutachten vor Gericht zugelassen wird, entscheidet der Einzelfall.
Ob ein Privatgutachten vor Gericht zugelassen wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob ein Privatgutachten bei einer gerichtlichen Verhandlung zugelassen wird. Ein privates Gutachten wird vor allem deswegen auch als Parteigutachten bezeichnet, weil dieses eben nur von einer der beiden Parteien in Auftrag gegeben wird. Die gegnerische Partei hat dann Grund zur Annahme, dass die Beurteilung eventuell beabsichtigt zu Gunsten des Auftraggebers ausfällt. Dann ist die Rede von einem Gefälligkeitsgutachten.

Legt eine Partei so ein Privatgutachten vor, hat die Gegenseite die Möglichkeit, die Zulassung abzulehnen oder ihr zuzustimmen. Das gilt vor allem dann, wenn das Gutachten vor Prozessbeginn eingereicht wird. Es könnte aber durchaus auch zugelassen werden.

Das Gericht kann in jedem Fall ein zweites nun gerichtliches Gutachten in Auftrag geben. Denn private Sachverständige müssen sich nicht wie öffentlich bestellte Gutachter an gesetzliche Bestimmungen halten. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hingegen muss zunächst seine Sachkunde nachweisen. Die Anforderungen an ihn sind in § 36 der Gewerbeordnung festgehalten:

Sie sind darauf zu vereidigen, daß [sic!] sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.

Wie finde ich einen passenden Privatgutachter?

Da wir nun wissen, dass Privatgutachter keinen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, stellt sich natürlich die Frage, wie Sie die passende Person für Ihr Privatgutachten finden. Dafür gibt es eine Reihe Zertifizierungsstellen, welche teils umfassende Kodizes vorschreiben, an die sich Sachverständige zu halten haben. Kfz-Gutachter sind in den meisten Fällen vom TÜV oder der DEKRA ausgezeichnet.

Wollen Sie ein privates Gutachten erstellen lassen, sollten Sie sich vorher über die Fachkenntnis des Sachverständigen informieren.
Wollen Sie ein privates Gutachten erstellen lassen, sollten Sie sich vorher über die Fachkenntnis des Sachverständigen informieren.

Daneben gibt es zahlreiche Organisationen und Verbände, die ein Verzeichnis über ihre Gutachter führen und entsprechende Dokumente für Privatgutachter ausstellen, wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK). Hier sind oftmals eine Prüfung sowie entsprechende Weiterbildungen notwendig, wodurch die Sachkenntnis des Gutachters sichergestellt werden kann. Auch einen Verhaltenskodex bei der Erstellung von Privatgutachten ist in den meisten Fällen Bestandteil der Verbände und Vereine.

Es gibt beispielsweise die Europäische Norm DIN ISO 16775:2015, welche Mindestanforderungen an Gutachter vorschreibt. Die SVG Euro-Zert GmbH erstellt ein entsprechendes Zertifikat nach einem Prüfungsverfahren, das nur bei erfolgreichem Bestehen verwendet werden darf. So sollen die Anforderungen an Privatgutachter vereinheitlicht werden.

Wollen Sie also einen Privatgutachter beauftragen, sollten Sie auf entsprechende Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen bestehen. Weil der Begriff „Sachverständiger“ im deutschen Recht nicht geschützt ist, sollten Sie sich die Fachkenntnis unbedingt nachweisen lassen, um ein teures und unter Umständen unwirksames Gutachten vermeiden zu können.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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