Ein Fahrverbot bedeutet häufig eine essentielle Einschränkung im Alltag des Betroffenen, ob dieser nun mit dem Auto zur Arbeit fährt, das Fahren vielleicht sogar sein Beruf ist oder er darauf angewiesen ist, um Familienmitglieder zu betreuen. Einige besondere Härtefälle erlauben es, mithilfe eines Einspruchs das Gericht offiziell dazu zu bewegen, die Sanktion auszusetzen. Doch ein solcher Fall liegt nicht immer vor – Sie könnten dann evtl. ein Fahrverbot so lange hinauszögern, bis Sie die damit einhergehenden Einschränkungen bewältigen können.
FAQ: Fahrverbot hinauszögern
Wie lange kann ich das Fahrverbot als Ersttäter hinauszögern?
Als Ersttäter können Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer 4-Monatsfrist selbst bestimmen. Spätestens vier Monate nach Eintreten der Rechtskraft des Bußgeldbescheides müssen Sie den Führerschein aber auch abgeben.
Wann tritt der Bußgeldbescheid in Kraft?
Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch ein, wird dieser rechtskräftig. Als Wiederholungstäter müssen Sie den Führerschein mit Eintreten der Rechtskraft abgeben.
Kann ich ein Fahrverbot durch einen Einspruch hinauszögern?
Legen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch ein, wird dieser zunächst durch die Bußgeldstelle geprüft. In dieser Zeit gilt das Fahrverbot nicht. Der Bußgeldbescheid tritt erst dann in Kraft, wenn der Einspruch abgelehnt wurde. Ob das legal ist, erfahren Sie hier.
Fahrverbot aufschieben: Wie ist das möglich?
Inhalt
Wollen Sie Ihr Fahrverbot hinauszögern, könnten Sie eventuell von zwei Optionen im deutschen Verkehrsrecht profitieren:
- Die viermonatige Frist, die einem Ersttäter bei der Abgabe seines Führerscheins gestattet wird
- Einspruch einlegen und anschließend diesen wieder zurücknehmen
Als Ersttäter ein Fahrverbot erhalten: Wie lange ist das Hinauszögern möglich?
Jeder Täter, der sich in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Verstoß nichts im Verkehrsrecht zuschulden kommen ließ, was ein Fahrverbot nach sich zieht, gilt als Ersttäter. Während für andere das Verbot bereits mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids einsetzt, können sich Ersttäter innerhalb von vier Monaten einen Zeitpunkt aussuchen, an dem Sie Ihren Führerschein abgeben wollen.
Fahrverbot hinauszögern durch Einspruch
Sollte es innerhalb der nächsten vier Monate noch immer keine Zeitspanne geben, in der die Führerscheinabgabe für Sie erträglich ist, könnten Sie sich auch ein anderes Rechtsmittel zur Hilfe nehmen: Legt der Beschuldigte Einspruch gegen den Vorwurf ein, so wird dieser zunächst geprüft. Hierfür vergeht gern etwas Zeit, während der das Verbot nicht gilt.
Das könnte Ihnen zugute kommen: Wird der Einspruch später abgelehnt, tritt auch dann erst die Rechtskraft des Bescheides und somit das Verbot in Kraft – auf diese Weise können Sie Ihr Fahrverbot etwas hinauszögern (allerdings müssen Sie auch die Kosten für den Einspruch tragen). Dieses Vorhaben ist möglicherweise auch nützlich, wenn Sie Ihren Führerschein im gleichen Monat bzw. sofort abgeben müssen.
Ist es legal, durch einen Einspruch ein Verschieben des Fahrverbots anzustreben?
Dennoch ist es insbesondere bei Berufskraftfahrern keine ungewöhnliche Praxis, beim Fahrverbot ein Hinauszögern anzustreben. Ratsam ist hier das Hinzuziehen eines Anwalts für die rechtskonforme Abwicklung des Vorhabens. Eine Möglichkeit wäre, dass für Berufskraftfahrer ein solches Verbot häufig im Dezember erträglicher ist (ohne das Risiko des Arbeitsplatzverlustes, weil hier häufig Betriebsurlaub ist), aber auch mit dem Vorteil der viermonatigen Frist dies nicht erreichbar ist, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb der ersten sieben Monate des Jahres rechtskräftig wird.
Bekommt der Fahrer den Bescheid bspw. im April, müsste er seine Fahrerlaubnis als Ersttäter spätestens im August abgeben. Der Anwalt kann nun Einspruch einlegen. Der Termin zur Verhandlung wird vom Gericht festgelegt – zum Beispiel im Juni. Sollte der Einspruch einer weiteren Prüfung nicht standhalten können, kann nun eine Vertagung auf September beantragt werden.
Nun erklärt der Verteidiger die Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen (es muss demnach keine neue Beweislast vorgelegt werden, was dem Gericht zusagt) und sagt außerdem zu, dass er den Einspruch kurz vor dem Vertagungstermin zurücknehmen werde. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Gericht die Vertagung bewilligt, da es auf diese Weise Arbeit spart: Es muss kein Urteil mitsamt Begründung verfassen.