Mutmaßliche Hochzeitsgesellschaft stört Verkehr – schon wieder

Am Sonntag blockierten in Rheine in Nordrhein-Westfalen mehrere Autofahrer mit ihren Fahrzeugen eine Kreuzung. Der Autokorso hielt mit Warnlicht an der Kreuzung, während die Insassen ausstiegen und um ihre Autos tanzten. Die Polizei vermutet hinter den Feiernden eine Hochzeitsgesellschaft, die den Verkehr lahmlegte – denn derartige Fälle scheinen sich in jüngster Zeit bundesweit zu häufen.

Ausartende Hochzeitsfeiern: Blockaden, illegale Autorennen, Schießereien

Immer wieder kommt es zu Staus, weil eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr blockiert.

Immer wieder kommt es zu Staus, weil eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr blockiert.

Seit Anfang 2019 kommt es immer öfter zu Meldungen, dass eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr gestört oder gefährdet habe. Ein Großteil dieser Vergehen – allerdings nicht alle – wurde im Rahmen von arabischen und türkischen Hochzeitsfeiern begangen. Meist gingen damit nicht nur Nötigungen im Straßenverkehr einher, sondern auch erhebliche Gefährdungen oder sogar Unfälle.

Beispiele für Verkehrsbehinderungen oder -gefährdungen durch Hochzeitskonvois im Jahr 2019:

  • Mitte Januar in Neu-Ulm: Pkw blockiert Bus an Ampelkreuzung und hindert diesen an der Weiterfahrt, um einem Hochzeitskonvoi Vorrang zu verschaffen.
  • 2. Februar auf A8 zwischen Esslingen und Gruibingen: drei bis vier Pkws und ein Lkw bremsen und halten mitten auf der Autobahn. Dabei werden alle drei Fahrstreifen blockiert.
  • 8. Februar auf A3 bei Aschaffenburg: Konvoi aus 15 Fahrzeugen bremst mehrmals stark ab und fährt nebeneinander, womit er den Verkehr zum Stillstand bringt. Zudem werden mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben.
  • 23. Februar in Oberhausen: Hochzeitskonvoi blockiert mit 30 Autos Zufahrt zu Häuserzeile und gibt Schüsse mit Schreckschusswaffen ab.
  • 22. März auf A3 bei Düsseldorf: Fahrer blockieren mit Luxusautos Autobahn, um Hochzeitsfotos zu machen
  • 29. März in Essen: Hochzeitsgesellschaft veranstaltet illegales Autorennen durch die Innenstadt.
  • 30. März auf der A81 zwischen Ludwigsburg-Süd und Stuttgart-Zuffenhausen: Hochzeitsgesellschaft bringt Verkehr vollständig zum Erliegen und filmt entstehenden Stau.
  • 6. April in Ludwigsburg: Autokorso fährt laut hupend durch Innenstadt und bringt Verkehr zum Erliegen.
  • 13. April in Berlin: Teilnehmer eines Hochzeitskonvois fährt Schlangenlinien und gerät in Gegenverkehr. Eine Autofahrerin wird bei Zusammenprall leicht verletzt.

Welche Straftaten liegen vor, wenn eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr lahmlegt?

Hochzeitsgesellschaft gefährdet Verkehr: Das ist keine Bagatelle.

Hochzeitsgesellschaft gefährdet Verkehr: Das ist keine Bagatelle.

Dass bei einer Hochzeit große Ausgelassenheit herrscht, ist keine Seltenheit. Die meisten Feiernden jedoch schaffen es, ihrer Freude Ausdruck zu verleihen, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen. Obwohl sich Fälle, in denen eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr stört, in jüngster Zeit häufen, sind sie mitnichten ein Massenphänomen.

Sie sind aber auch keine Bagatellen, denn in der Regel machen sich die Beteiligten wenigstens einer Straftat schuldig, wie z. B.

  • Nötigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Sachbeschädigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
  • fahrlässige Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Beleidigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Zudem wurden in mehreren der oben genannten Beispiele auch Verstöße gegen das Waffengesetz begangen sowie diverse Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Ruhestörung.

Stört eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr, ist die Polizei in der Regel auf Aussagen von Zeugen und Geschädigten angewiesen, um belegen zu können, dass tatsächlich eine Gefährdung oder Nötigung vorlag. Andernfalls können die Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht werden.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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